Einzelbild herunterladen
 

AmsWblalt

^s 44

für den

Krcis Persfeld.

HevSfeld, Sonnabend den 2. Juni

isn«

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches

Kreis Hersfelo.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises theile ich zur Beröffent- lichung in ihren Bezirken mit, daß in Ausführung des Reichsimpf- gesetzes vom 8. April 1874 der Kreis in folgende Jmpfstationen ein« getheilt worden ist:

I) Stadt Hersfeld umfassend die Stadt Hersfeld, die Gemeinden Kalkobes, Allmershau- sen, HeeneS, Kohlhausen, Hilperhausen, Noßbach, die Gutsbezirke Meisebach und Hählgans und die fiskalische Oberförsterei Hersfelo.

2) Gemeinde Sorga

umfaffend die Gemeinden Sorga, Kathus, Petersberg und bezirke Wilhelmshof und Oberrode.

3) Gemeinde Unterh-un umfassend die Gemeinden Unterbaun, Oberhaun, Eitra, Rotensee, WipperShain, den Gutsbezirk BieilgarteS und lische Oberförsterei Wippershain.

4) Gemeinde Friedlos

die Guts-

Sieglos, die fiska-

umfassend die Gemeinden Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar und Meckbach, sowie die fiskalische Oberförsterei Meckbach.

5) Gemeinde Obergeis umfassend die Gemeinden Obergeis, Untergeis, Aua, Gittersdorf, Biedebach und das fiskalische Oberförstereitheil Neuenstein.

6) Gemeinde Niederaula umfassend die Gemeinden Niederaula, Mengshausen, Solms, Nieder- jossa, Hattenbach, Reimboldshausen, Kemmerode, den Gutsbezirk Engelbach mit Sternberg und die fiskalische Oberförsterei Niederaula.

7) Gemeinde Asbach

umfassend die Gemeinden Asbach, Beiershausen und Kerspenhausen.

8) Gemeinde Kirchheim

umfassend die Gemeinden Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goß- mannsrode, Rolterterode und Kleba

9) Gemeinde Frielingen umfassend die Gemeinden Frielingen, Gersdorf, WillingShain, Hed- dersdorf und Allendorf.

10) Gemeinde Holzheim umfassend die Gemeinden Holzheim, Kruspis, Stärklos, Oberstoppel, Unterstoppel und das fiskalische Oberförstereitheil Burghaun.

11) Gemeinde Friedewald umfassend die Gemeinden Frievewald, Lautenhausen, Gethsemane u. die fiskalische Oberförsterei Frledewald.

12) Gemeinde Widdershausen umfassend die Gemeinden WidoerShausen, Kleinensee und Leimbach.

13) Gemeinde Heringen umfassend die Gemeinden Heringen, Bengendorf und Lengers sowie die fiskalische Oberförsterei Heringen.

14) Gemeinde H e i in b o l d s ha u s e n umfassend die Gemeinden Heimboldshausen, Hersa, Wölfeishansrn, Harnrode und die fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen.

15) Gemeinde Schenktengsseid umfassend die Gemeinden Schenklengsfeld, Oderlengsfeld, Weh»shan- sen, Hilmes, Conrode, Motzfeld, Lampertsse.d, Hillartshaufen, Lan­dershausen, Unterweisenborn, Wüstfeld, Rtalkomes, L>chenksolz und Dünkelrode. ,

16) Gemeinde Ransbach umfassend die Gemeinden Ransbach, Ausbach und Unterneurode.

17) Gemeinde Philippsthal

umfassend die Gemeinden Philippsthal u. Röhrigshof mit Nippe und daß der Jmpfarzt an oen Stationen in noch näher bekannt . gemacht werdenden Localen und Terminen für die Bewohner deS Jmpfbezirks unentgeltlich Impfungen vornehmen wird. Außer denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wol­len, unterliegen der Impfung im Jahre 1877:

1) jedes im Jahre 1876 geborene Kind, sofern es nicht nach ärzt­lichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden hat,

2) die Kinder, welche in 1875 oder früher geboren und in 1876 ohne Erfolg, ohne genügenden Erfolg oder gar nicht geimpft worden find, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,

3) jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privatschule, welcher

a) in diesem Jahr das 12. Lebensjahr zurücklegt oder

b) den Nachweis der geschehenen Impfung resp, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Revaccination (zweiten Impfung) nicht erbracht oder durch ein ärztliches Zeugniß nachgewiefen hat, daß er in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blat­tern überstanden hat.

Die Herren Ortsvorstände haben dies wiederholentlich zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, auch den Herren Lehrern davon persönlich Mittheilung zu machen und gibt mir der Umstand, daß in dem Jahre 1876 eine große Anzahl Schüler der Impfung resp. Revaccination entzogen worden ist, resp, den Nachweis derJmpfung nicht erbracht hat, Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß nach §. 13 des Gesetzes die Vorsteher der Schulanstalten, (bei Anstalten, welche keinen eigentlichen Borsteher haben, selbstverständlich die an dersel­ben fungirenden Lehrer) deren Zöglinge dem Jmpfzwange un- tctlicßCHf

1) bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorge- schriebenen Bescheinigungen festzusteüen haben, ob die gesetz­liche Impfung erfolgt ist,

2) dafür zu sorgen haben, daß Zöglinge, welche während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werden, dieser Verpflichtung genügen und .

3) wenn eine Impfung ohne geschlichen Grund unterbleibt, auf deren Nachholung zu dringen haben, bei Vermeidung der im §. 15 angedrohten Geldstrafe bis zu einhundert Mark.

Bei der Veröffentlichung haben die HerrnOrtSvorstände nach­drücklichst noch darauf aufmerksam zu machen, daß nach §. 14 des Gesetzes Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den Ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflege­befohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, zu führen unterlassen mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflege- befohlenen ohne gesetzliche» Grund und trotz erfolgtet amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung (Revision) entzogen geblieben sind, mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden.

Ueber dre geschehenen Bekanntmachungen und Die Mittheilung an die Herren Lehrer ist mir binnen 14 Tagen Bericht zu erstatten.

Hersfeld, am 1. Juni 1877.

5836. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Berlin, den 11. April 1877.

Bei Rücksendung der Anlagen des Berichts vom 25. Decem­ber u. I B. 14096 wegen der Beitragsleistung deS selbst- ständigen Gutsbezirks Jmmichenhain zu den Kosten der Unterhaltung der Schule im Dorfe Jmmichenhain eröffne ich der Königlichen Regierung, daß der im Bericht vom 4. October v-J. 8 10304