HerSfeld, Sonnabend den 5. Mai
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Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition I Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, am 4. Mai 1877.
Zufolge Verfügung Königlicher Regierung, Abth. für Kirchen- und Schulsachen, vom 25. v. Mts. B 4511, soll ein Verzeichniß der im hiesigen Kreise vorhandenen Lehrer, welche länger als fünf Jahre im Amte sind und die zweite Prüfung noch nicht bestanden haben, aufgestellt werden.
Die Königlichen Lokalschulinspectoren des Kreises ersuche ich daher, sich der Aufstellung dieses Verzeichnisses bezüglich der ihrer Aufsicht unterstellten Schulen, nach dem unten abgodruckten Schema,
4801.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Name des Lehrers.
Wohnort.
Kreis
Konfession.
Lebensalter
Dienstalter.
Die erste Prüfung ist bestanden im Jahre?
Ausstand zur Ablegung der zweiten Prüfung
Bemerkungen.
ist ertheilt bis?
wird befürwortet bis?
1.
2.
3.
4.
5.
1 6.
7.
8.
9a.
9b.
10
gefälligst zu unterziehen und mir solches recht bald mittheilen zu wollen, wobei ich Folgendes bemerke:
Einer Sonderung nach Konfessionen bedarf es bei der Aufstellung nicht, nur der Angabe des Bekenntnißstandes.
In Spalte 9a ist der Erlaß anzugeben, wenn ein Ausstand für die Ableistung der zweiten Prüfung ausdrücklich bewilligt worden ist. Sind Lehrer vorhanden, welche die zweite Prüfung seit länger als einem Jahre bestanden haben, aber noch nicht definitiv angestellt worden sind, so sind diese hinter dem Verzeichniß der anderen besonders aufzuführen und in der letzten Spalte 10 „Bemerkungen" die Gründe anzugeben, aus denen die definitive Anstellung bisher unterblieben ist.
J. B. Nr. 4698.
Auf den Bericht vom 18. April cr, betreffend eventuellen Ausfall des Nachmittagsunterrichts in der Sommerschule, erwiedern wir unter Rücksendung der Anlagen, daß wir zwar das durch unsere Circularverfügung vom 1. September pr. zu B. 9562 erlassene generelle Verbot der Verlegung des sämmtlichen Schulunterrichts in die Vormittagsstunden auch für das Sommerhalbjahr aufrecht erhalten müssen, jedoch uns vorbehalten, in einzelnen Specialfällen, wo besonders dringliche Gründe lokaler Natur obwalten, und wo der Ober- (Kreis-) Schulinspector sowie die Gemeindebehörde mit ' dem betreffenden Anträge des Königlichen Schulvorstandes einverstanden sind, auf deshalbigen Bericht Dispens zu ertheilen. Wir bemerken dabei, daß übrigens da, wo auswärtige Gemeinden eingeschult sind, der Unterricht erst um 7 Uhr Vormittags beginnen und, weil nach den ersten 3 Stunden unter allen Umständen eine ein« stündige Pause einzutreten hat, für die Oberstufe bis 1 Uhr würde dauern müssen, während da, wo Auswärttge am Unterrichte nicht Theil nehmen, in den qu. Dispensfällen der Unterricht um 6 Uhr beginnen könnte und mit einstündiger Unterbrechung (9—10 Uhr) bis 12 Uhr dauern würde. Hiernach erwarten wir für geeignete Specialfälle besondere Anträge.
An den Königlichen Landrath, Herrn Weyrauch, Hochwohlgeboren hier.
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Abschrift zur Nachricht bezw. Nachachtung Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen Mittler.
Hersfeld, den 4. Mai 1877.
Wird den Herren Lokalschulinspectoren des Kreises zur gefälligen Kenntnißnahme mitgetherlt.
4800. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Es wird hierdurch veröffentlicht, daß durch das rechtskräftig gewordene Urtel des Königlichen Kreisgerichts zu Görlitz vom 26. v. M. die Einziehung des Buches
„Aus den Memoiren einer Sängerin" Boston, Sieginalb Chesterfield
dessen Unbrauchbarmachung und der Unbrauchbarmachung aller
noch vorhandenen Exemplare und der zur Herstellung bestimmten Platten und Formen wegen des durchweg unsittlichen Inhalts des fraglichen Buches aus den §§. 41, 42, 184 St. G. Bs. ausgesprochen worden ist
Hersfeld, den 4. Mai 1877.
4834.
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 13. Mai v. I. wird hierdurch veröffentlicht, daß durch das nunmehr rechtskräftig gewordene Erkenntniß des Criminalsenats des Königlichen Appellationsgerichts zu Breslau vom 3. Januar d. I. die Vernichtung der Flugschrift
„Wegweiser" ausgesprochen worden ist.
Hersfeld, am 4. Mai 1877.
4833.
Der Königliche LandrathFreiherr von Broich.
Durch Beschluß Der Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 27. März d I. ist die Druckschrift:
„Der Glöckner im Exil. V. Heft. März 1877. Bern, Com- missionsveclag von Lang et Comp."
auf Grund des §. 17 des Preßgesetzes und §§. 185, 41, 42 des St-G.-B. vorläufig in Beschlag genommen, was hierdurch veröffentlicht wirkn
Hersfeld, am 4. Mai 1877.
4832. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Der Ausschußvorsteher Conrad Malkmes ist als Bürgermeister der Gemeinde Lautenhausen bestätigt und verpflichtet worden.
Der Küfer Johannes Baupel zu Untergeid ist als Bürgermeister dieser Gemeinde bestätigt und vereidigt worden.
Gefunden: im Orte Friedewald ein Taschenmesser. — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand daselbst.
Gefunden: auf dem Wege von Asbach nach Hersfeld ein Sack mit Saamen und eine Pferdedecke. — Meldung Der Eigenthümer bei den, Ortsvorstand zu Asbach
Tagesbegebenheiten
Straßburg i. E, 1. Mai. Se. Majestät der Kaiser ist so-