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HreisMblatt

für den

M 29

Her-feld, Mittwoch den 11. April

1877

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Der Fruchthändler Haune Rosenberg und der Viehhändler Hirsch Plaut dahier sind als Synagogen-Aeltesten der israeli- tischen Gemeinde Hersfeld bestellt und eidlich verpflichtet worden. Dienstanweisung für die Königlichen Ober-, Kreis- und Districts« Schulinspectoren.

1.

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Das erwähnte

(Schluß.)

olgende Rubriken

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des Ein­gangs.

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6.

Bezeich­nung der Acten.

Be­hüt Re-

die

deren Ausfüllung entsprechend zu erfolgen hat.

Außer dem Journale hat der Ober- rc. Schulinspector ein Ta­gebuch zu_führen, in welches ex seine dienstlichen Reisen, seine Re­visionen und Visitationen, die bemerkenswerthen Erlasse und richte sowie seine sonstigen Wahrnehmungen aufzeichnet. Er das Tagebuch vierteljährlich abzuschließen und der Königlichen gierung zur Einsichtnahme vorzulegen.

18. Der Ober- (Kreis-, Districts.) Schulinspector hat bei ihm eingehenden Sachen, welche einfacher Natur sind, wenn thun- lieb alsbald und spätestens innerhalb 3 Tagen, andere Sachen spätestens innerhalb 14 Tagen zu erledigen. Die Berichte an uns sind unter allen Umständen thunlichst zu beschleunigen.

§. 19. In denjenigen Städten, wo ein besonderer Schul-Jnspi- cient (Schul-Jnspector) bestellt ist und die Stelle des Ober-Schul- inspectors vertritt, kommen für denselben die Vorschriften dieser Dienstanweisung gleichmäßig zur Anwendung.

1 §. 20. Bei denjenigen Ober- (Kreis- oder Districts-) Schuiin- spectoren, welche das Amt als Nebenamt bekleiden, und nur für die Vornahme der im §. 10 vorgesehenen oder einer von uns besonders verfügten Revision mittelst Tagegelder und Reisekosten remunerirt werden, treten diejenigen Vorschriften dieser Dienstanweisung, welche außer dem Besuche der Schulen behufs der erwähnten Revision noch weitere Besuche derselben vorschreiben (im §. 2 und 8), ebenso außer Anwendung, wie die Vorschrift im §. 4 Abs. 2 wegen des Besuches der Lehrerversammlungen; jedoch nur für die Schulen bezw. Versammlungen außerhalb des Wohnsitzes des betreffenden Ober- rc. Schulinspectors. Auch sind die in Rede stehenden Ober- rc. Schulinspectoren von der Vorlage des Tagebuchs (§. 17 a. E.)

entbunden.

§. 21. Die Dienstanweisungen für die Ober- rc. Schulinspec- toren, welche in den von den vormaligen Kurhessischen Regierungen und Regierungs-Commissionen erlassenen Ordnungen für die Volks­schulen enthalten sind, sowie diejenigen Dienstanweisungen, welche für dieselben in den vormals Bayerischen Gebietstheilen und in dem Amte Vöhl bestehen, werden hiermit außer Anwendung gesetzt.

Gaffel, den 17. März 1877.

Königliche Regierung, Abth. für Kirchen- und Schulsachen.

Tagesbegebenheiten.

Berlin, 8. April. Der Kaiser hat das Pensionirungsgesuch

des Fürsten Bismarck nunmehr endlich zurückgewiesen und dem Reichskanzler erklärt, daß er ihm die Entlassung nicht gewähren und sich niemals von ihm trennen werde. Ueber die Art und Weise des Urlaubs, der vielleicht nur auf drei oder vier Monate sich er­strecken wird, sowie über die Stellvertretungsfrage wird noch ver­handelt

Seit gestern sind Gerüchte in der Stadt in Umlauf, es sei das Verbleiben Bismarck's auf seinem Platze gesichert und es stehe nur eine mehrmonatliche Beurlaubung des Reichskanzlers in Aussicht.

Berlin, 8. April. Der Reichskanzler Fürst Bismarck ist zur Feier seines Geburtstages zum Ehrenbürger der Stadt Göttin gen, in welcher er 1^ Jahre studirte ernannt worden. Die Deputation, bestehend aus dem Bürgermeister Merkel und dem Worthführer des Bürgermeistervorsteher-Kollegiums, Professor Loh- meyer, ist, wie derHann. Cour." erfährt, bei der Ueberreichung des Diploms außerordentlich freundlich vom Reichskanzler empfangen worden, der mit offenbarer Freude das Festgeschenk entgegen genom­men haben soll.

Nach Meldung desDresdener Journals ist die Rinderpest im Königreich Sachsen nunmehr erloschen.

Ein gestern hier in der Köpnickerstraße an einer alleinstehen­den Wlltwe verübter Raubmord setzt die Stadt wieder in Schrecken. Die Unthat, welche gestern zwischen 11 und 1 Uhr Vormittags ge­schehen sein muß, da vor dieser Zeit Jemand im Laden der Ermor­deten gewesen war, wurde nach 1 Uhr entdeckt. Die Ladenkasse war erbrochen, doch hat der Thäter eine ansehnliche Geldsumme nicht gefunden. Die Untersuchung ist eingeleitet.

Dresden, 9. April. Heute früh ist in der Kreuzstraße ein Haus durch die Explosion von Feuerwerkskörpern total zerstört worden. Es sind bereits 7 Personen todt oder schwer verwundet aufgefunden worden.

Posen. Der Wucher wird nach derP. Z." von manchen Personen in hiesiger Stadt, welche von dem Geschäfte desHals- abschneidens" oder derKravatten-Fabrikation" leben, in so bedeu­tendem Umfange betrieben, daß z. B. in einem Falle 300 Mark, welche einer Person der besseren Stände geliehen waren, in einem Jahre auf 3000 Mark anwuchsen und der edle Darlehnsgeber sich schließlich mit 50 Procent seiner Forderung, d. h. mit 1200 Mark, abfpeifen ließ. Wie verlautet, ist die Polizeibehörde neuerdings eifrig bemüht, denjenigen Wuchern, welche vornehmlich an Mino­renne gegen Wucherzinsen leihen, das Handwerk zu legen und überhaupt dem Wucher, soweit das Gesetz eine Handhabe dazu bietet, entgegenzuwirken.

Ein großes Unglück hat sich in der vorigen Woche auf einer Insel nicht weit vom Aalesund zugetragen. In einem Hause, in dessen zweitem Stockwerk Schule gehalten wurde, brach ein Feuer aus, welches erst bemertt wurde, als die nach dem Schulzimmer führende Treppe in hellen Flammen stand. Der Lehrer und sieben der Kinder retteten sich durch ein Fenster, wobei ersterer im Falle beide Beine brach. 16 Kinder kamen im Feuer um und 4 wurden mehr oder weniger verbrannt.

Konstantinopel, 9. April. Die Geschäftsträger Rußlands, Oesterreichs und Frankreichs haben sich bei der Pforte ganz beson­ders für die Annahme des Protokolls Seitens der Pforte, sowie für die Entsendung eines türkischen Abgesandten nach Petersburg verwandt. Heute findet wiederum ein außerordentlicher türkischer Ministerrath statt. Dem Vernehmen nach wird die Pforte morgen das bereits signalisirte Cirkulare, in welchem sie ihre Entschließung darlegt, an ihre Vertreter im Auslande absenden. Die monte­negrinischen Delegirten bestehen nach wie vor auf die Abtretung