KreisWblatt
für den
Kreis Hersfeld.
^F 27. HerA^ek-, Mittwoch den 4. April ISH*
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersfeld. Kckanntmachung.
Am 19. d. Mts. ist in Damsdorf hiesigen Bezirks ein zwiefacher Raubmord verübt, indem der Mühlenp ächter Kühler und seine Frau in ihrem Schlafzimmer von draußen erschossen sind und sodann eine Schatulle erbrochen und ihres Inhalts an baarem Gelve, mindestens 3—400 Mark wovon 70 Mark Gold (3 Doppelkronen und 1 Krone) beraubt ist.
In dem Thäter hat ein im Hause befindlicher Müllerlehrling den Müllergesellen Friedrich Wilhelm Sommerfeld wieder zu erkennen geglaubt, der im Herbst v. Js. bei Kühler gearbeitet, sich von ihm in Zorn getrennt und dabei Drohungen ausgestoßen hat. Sommerfeld ist in Ecklingrove Kreis Worbis Regierungs-Bezirk Erfurt den 25. September 1839 geboren, groß und schlang hat dunkles Haar, blonden Schnurbart, eine breite unten eingedrückte und spitzauslaufende Nase und eine Narbe an der Unterlippe.
Derselbe hat von 1860 an bei der 7. Compagnie des 3. Brandenburgischen Infanterie-Regiment» Nr. 20 gedient, ist 1870 in Folge Mobilmachung der 2. Compagnie des Schleswig'schen Infanterie-Regiments Nr. 84 überwiesen und im Felde wegen militärischer Vergehen zu 10 Jahren Festung verurtheilt, jedoch nach 5 Jahren begnadigt. Er wird als ein wüster, roher Mensch und großer Trunkenbold geschildert.
Sämmtliche Behörden ersuche ich, namentlich auf den in jeden Distrikt befindlichen Mühlen nach dem Sommerfeld recherchiren zu laffen, ihn im Betretungsfalle zu einem Nachweis über seinen Aufenthalt zur Zeit der That aufzufordern und mich event. per Drath zu benachrichtigen.
Kiel, den 29. März 1877.
Der Staats-Anwalt,
S t uhr.________
Dienstanweisung für die Königlichen Ober-, Kreis und Districts- Schulinspectoren.
(Fortsetzung.)
Das Formularpapier zu den Visitationsberichten ist von dem betreffenden Landrathsamte zu beziehen und zu diesem Behufe der jedesmalige Jahresbedarf spätestens bis zum Schluffe des vorhergehenden Jahres bei demselben anzuzeigen.
7) Wenngleich der beschränkte Raum des zu den Visitations- berichten bestimmten Formularpapiers die Anwendung einer kurzen und bestimmten Ausdrucksweile erfordert, so muß doch bei der Ab- fassung dieser Berichte darauf gesehen werden, daß die obere Behörde daraus ein möglichst vollständiges, treues und klares Bild sowohl von der Persönlichkeit und der Beschaffenheit des Lehrers tm Allgemeinen wie hinsichtlich aller wesentlichen Bedingungen der Tüchtigkeit zu seinem Berufe, als auch von dem Stande der Schule, ihren äußeren Einrichtungen, ihrem Unterrichtsbetriebe und dem in- tellectuellen und sittlichen Zustande der Schuljugend erhält,- zu welchem Zwecke geeigneten Falles anch die von dem Ober- rc. Schulin- spector anderweit gemachten Wahrnehmungen zu verwenden sind.
In Betreff der zweckmäßigen Ausfüllung der Rubriken in der Tabelle wird zur pünktlichen Nachachlung Folgendes eröffnet:
a. Die Rubrik A, 6 und 7 und D, 2 sind dazu bestimmt, über den Lehrer eine möglichst vollständige Auskunft zu geben. Die Rubriken A, 6 und 7" umfassen die gesummten äußeren Verhältnisse
desselben. Unter A 6 sind deshalb außer dem Kirchendienste auch die etwaigen sonstigen Nebenämter (als Standesbeamte, Gemeinde» schreibe! rc.) und Nebenbeschäftigungen (Agenturen, Privat-Unter» richt rc.) — letztere mit Angabe darüber, ob dazu unsere Genehmigung eingeholt worden ist — anzuführen; auch muß erwähnt werden, ob der Lehrer auftragsweise, provisorisch oder definitiv bestellt ist; unter A. 7 sind nicht bloß die Einkünfte der Stelle, son» dem auch die daneben bestehenden Bezüge des Lehrers (Alterszu» läge rc.) sein Einkommen aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen und aus dem eigenen Vermögen zu berücksichtigen und, wo es nicht anders sein kann, wenigstens annähernd anzugeben. Das Urtheil unter D. 2 muß dann so gefaßt sein, daß man durch Darstellung des körperlichen Zustandes des Lehrers, seiner Gemüthsart, seines kirchlichen und sittlichen Standpunktes, seiner Kenntnisse, seiner Lehrgabe, seines in der Vorbereitung auf die Unterrichtsstunden und der pünktlichen Abhaltung derselben sowie in der regelmäßigen Correctur der schriftlichen Arbeiten außer der Unterrichtszeit her» MUMWstMckD, .seiner Fähigkeit oder. Unfähigkeit auf die Linder anregend und belebend einzuwirken, seiner Haltung in der Schule den Kindern gegenüber und bei Handhabung der Schulzucht, fernes Einflusses auf die Gemeinde und des Verhältnisses zu derselben, zu seinen Amtsgenossen und zu dem Local-Schulinspector, seines Verkehrs im geselligen Leben, in den Stand gesetzt wird, von seinem Leben und Wirken aks Lehrer eine klare Vorstellung sich zu bilden.
Bei der Lehrerwohnung (A. 8) ist die Größe genau anzugeben und namentlich zu bemerken, ob sie für einen unverheiratheten Lehrer oder eine Familie berechnet ist.
b. Die ausschließlich anzuwendenden Noten, welche übrigens mit gleicher Berücksichtigung des Verständnisses wie des Jnnehabens des Unterrichtsstoffes festgestellt werden müssen, sind 1) schlecht, 2) genügend, 3) ziemlich gut, 4) gut, 5) sehr gut, 6) vorzüglich.
Rücksichtlich der an die Kinder zu richtenden Forderungen sind die allgemeinen Grundsätze maßgebend, welche die Allgemeinen Bestimmungen des Herrn Ministers vom 15. October 1872 für das Ziel eines jeden Unterrichtsgegenstandes ausstellen und auf welche hier verwiesen wird.
Ist nun auch bei Beurtheilung der Schule von den Leistungen der Schüler auszugehen, so muß dabei doch auf die größere oder geringere Begabung der Kinder, auf die Zeit, in welche die Visitation fällt, namentlich auf die minder günstigen Bedingungen in den Dorfgemeinden, auf die Dauer der Wirksamkeit eines Lehrers in der Schule, sowie auf andere Umstände welche die Fortschritte der Schuljugend unterstützen oder hemmen, eine angemessene Rücksicht genommen werden, und ist das dahin Gehörige in der Rubrik D. 1 des Visitationsberichts zu bemerken. Als Bezeichnung der Abtheilungen Der Schüler sind die Ziffern I, II und III zu setzen.
c. Heroen die vorgeschriebenen Schulbücher nicht gebraucht oder nicht zugelaffene Schulbücher gebraucht oder sind die Schulkinder nicht sämmtlich mit den Schulbüchern versehen, so muß dies bei den einzelnen Unterrichtsgegenständen erwähnt werden. Ebenso muß, wenn von den festgesetzten Lehr- und Stundenplänen abgewichen worden ist, dies angeführt werden
d. Wenn unter C. 1 und 2 Ausstellungen vorkommen, so ist zugleich die Ursache der wahrgenommenen Mängel im Berichte anzugeben (siehe auch §. 5). Hierbei wird die häusliche Erziehung, die Stellung der Eltern zur Schule, der religiöse Sinn, die Lebensweise und der Character der Ortsbewohner in Betracht zu ziehen sein.
In Gemäßheit unserer Circular-Verfügung vom 30. Septem»