KreisMlatt
für die Kreise Hersfeld und Hünfeld.
^ SL. HerSfekd, Mittwoch den 28. März 1877
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DaS „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Pestausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Adoouemtnts-Linladllng.
Mit dem 1. April c. beginnt ein neues Abonnement auf das „KreiSblatt". Wir bitten dasselbe rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt, zumal auch nach einer Verfügung der Postbehörde eine verspätete Bestellung mit besonderen Unkosten für die Abonnenten verbunden ist.
Der vierteljährige Abonnementspreis beträgt 1 Mark excl. Postausschlag, sowohl bei allen kaiserlichen Postanstalten als auch bei der Expedition.
Bekanntmachungen, 10 R.-Pf. die dreispaltige Zeile, haben bei dem großen Leserkreise unseres Blattes stets sicheren Erfolg.
Die Expedition.
Amtliches
,^. Kreis Hersfeld. .............
Den Herren Ortsvorständen der Stadt- und Landgemeinden des Kreises, einschließlich der Ortsverwaltungen, habe ich heute die Original-Kla ssensteuer-Rollen ihrer Gemeinden für das Rechnungsjahr 1 8 7 7 | 78 zugefertigt. Diese Rollen sind, der Vorschrift im §. 13a des Klassensteuergesetzes vom 25. Mai 1873 und im § 16 der Jnstruction vom 29. Mai 1873 gemäß, vom 1. April d. I. ab auf die Dauer von 8 Tagen im GeschäftSlocale der Bürgermeisterei zur Einsicht der Steuerpflichtigen offen zu legen, nachdem vorher in hergebrachter Weise öffentlich bekannt gemacht worden ist, daß und wo die Rolle für die achttägige Dauer offen liegen werde.
Mit dieser Bekanntmachung ist zugleich die weitere zu verbinden, daß den Steuerpflichtigen gegen ihre Veranlagung die Reklamation an die Königliche Regierung zu Caffel zustehe und daß diese innerhalb zwei Monaten, vom ersten Tage nach Ablauf der Offen- legungssrist gerechnet, also spätestens bis zum 8. Juni d. I., bei Königlichem Landrathsamte einzureichen sei.
Nach Ablauf der Offenlegungssnst haben die Herren Ortsvorstände 2C. die den Rollen beigefügte Offenlegungsbeschei- nigung unter Beidrückung des Gemeindesiegels zu vollziehen und diese Bescheinigung nebst der Klassensteuer-Rolle bis spätestens zum 10. April d. I hierher zurückzusenden
Die Herren Ortsvorstände rc. weise ich zugleich an, auf Grund des 6 16 der vorgedachten Jnstruction die Steuerzettel, welche ihnen von den Königlichen Steuerkaffen mitgetheilt werden, unverzüglich den betreffenden Steuerpflichtigen zu behändigen.
Hersfeld, am 27. März 1877.
3542 Der Komglrche Landrath.
J. V..
Joseph, Königlicher Kreissecretair.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben in ihren Polizei- bezirken wiederholt bekannt zu machen, daß das Einfängen oder Tödten aller Arten von Vögeln, namentlich der Nachtigallen und sonstigen von Jnsecten sich nährenden Vögel, sowie auch das Zerstören deren Nester und das Sammeln von Eiern durch die Forst-, Jagd- und Fischerei-Straf-Ordnung vom 30. Dezember 1822, Satz 10 des Jagd-Straftarifs, bei 30 Mark bezw. 7 Mark 50 Pfg. Strafe gesetzlich verboten ist.
Die Feldhüter und Waldschützen sind zur Aufsicht gegen Ueber»
tretung dieses Verbotes gemessenst anzuweisen und die Herren Schullehrer zu ersuchen, die Schuljugend namentlich vor Aushebung oder Zerstörung der Nester von Nachtigallen, Rothkehlchen, Nothschwänzchen, Grasmücken, Meisen, Finken, Drosseln, Spechte rc. ernstlich zu warnen.
Hersfeld, am 27. März 1877.
3523. Der Königliche Landrath.
J. V.:
______Joseph, Königlicher Kreissekretair.
Den Herren Bürgermeistern, Vizebürgermeistern und Ortsverwaltungsbeamten des hiesigen Kreises werden in den nächsten Tagen die Benachrichtigungen über die stattgehabte Veranlagung der in ihren Gemeinden rc. wohnenden Gewerbetreibenden in der Gewerbesteuer pro 1877 | 78 zugehen.
Diese Benachrichtigungen sind sofort den betreffenden Gewerbetreibenden zu behändigen, und daß und an welchem Tage dies geschehen mir bis spätestens zum 4. April d. J. berichtlich anzuzeigen.
Hersfeld, am 27. März 1877.
3551. Der Königliche Landrath.
-r^.^.,-...^ :__Joseph, Königlicher Kreissecretair.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Antrag des Königlichen Staatsanwalts in Altona das Königliche Amtsgericht zu Wandsbeck unterm 5. d. Mts. die Beschlagnahme des Wahlaufrufs für den 8. schleswig-holsteinischen Reichstagswahlbezirk „Schuhmacher oder Professor" auf Grund des §. 185 St.-G.« Bs. in Gemäßheit des §. 27 des R.-P.-G. und des §. 9i St.-P.-O. ausgesprochen und den Thatbestand des §. 185 in folgenden Passus gefunden hat:
Er (Professor Karstens) will, daß die Advocaten auch fernerhin aus der Haut des ärmeren Volks Riemen schneiden sollen.
Hersfeld, am 27. März 1877.
3586. Der Königliche Landrath.
I V.:
_______ Joseph, Königlicher Kreissecretair.
Es wird hierdurch veröffentlicht, daß durch Beschluß: iy ber Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 16. December 1876 die Beschlagnahme der Druckschrift:
„Die Parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874 bis 1876. Beleuchtet von A. Bebel. Berlin 1876. Druck und Verlag der Allgemeinen Deutschen Associations-Buchdruckerei."
angeordnet worden ist, weil der Inhalt der Seiten 9. 10. 25. 26. 78. 92. 107 — 109 wider bezüglich die §§. 185. 186, 131 St.G.B. verstößt;
2) der Rathskammer des Königlichen Kreisgerichts zu Brandenburg a. H. vom 6. Januar 1877 die Beschlagnahme des Wahlaufrufs des Arbeiter-Wahl-Comites an die Wähler des Westhavellän- dischen Kreises d. d Brandenburg im December 1876 und gedruckt in der Allgemeinen Deutschen Associations Buchdruckerei in Berlin auf Grund der §. §. 130. 131. des Strafgesetzbuchs und §. 6 des Paßgesetzes vom 7. Mai 1874 beschlossen worden ist.
Hersfeld, am 26. März 1877.
3508. Der Königliche Landrath.
J. V.:
_____ _____Joseph, Königlicher^KreiSsecretair. Dienstanweisung für die Königlichen Ober-, Kreis- und Dlstricts- ' Schulinspectoren.
§. 1. Die Königlichen Ober-, Kreis- und Districts-Schulinspec- toren sind das technische Organ der Königlichen Regierung für die