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konnte sich nur noch bis zu seinem Hause schleppen und verschied alsbald. Als Todesursache fand sich eine breitklaffende Verletzung am Hals rechts, welche die Schlagader getroffen hatte. Der Wahr- spruch ergab Schuldigsprechung gegen beine Angeklagten wegen Betheiligung an der Schlägerei und gegen Abel wegen Körperverletzung, nicht aber, auffälliger Weise, mit Verursachung des Todes, vielleicht, weil die Geschworenen die Absicht auf Körperverletzung und die Absicht auf Tödtung nicht auseinander hielten. Mildernde Umstände wurden von ihnen nicht zugestanden. Tas Urtheil lautete für Abel auf 3 Jahre Gefängniß, für Rehsmann auf 3 Monate.
Darmstadt, 20. März. Heute Nachmittag sechs Uhr verstarb Prinz Karl von Hessen, ältester Bruder des Großherzogs, in einem Alter von 68 Jahren an einem schmerzhaften Halsleiden, zu welchem sich Kopf-Rose gesellt hatte. Er war geboren am 23. April 1809 und vermählt seit dem 22. October 1832 mit Elisabeth Tochter des Prinzen Wilhelm von Preußen. Er hinterläßt außer seiner Gemahlin drei Söhne, die Prinzen Ludwig, Heinrich und Wilhelm, von denen der Erstere, da der Großherzog kinderlos, demnächst zur Succession gelangt.
Barop, 18. März. Auf Zeche Luise Tiefbau verunglückten gestern Nachmittag vier Bergleute, unter ihnen ein Obersteiger durch schlagende Wetter Die Brandwunden zweier dieser Unglücklichen sind so erhebliche, daß an ihrem Aufkommen gezweifelt wird, die beiden Anderen sind unerheblich verletzt.
Herford, 18. März Der jungeOeconom Thias,Sohn eines achtungswerthen Landwirths aus dem benachbarten Tuffen, Provinz Hannover, ist wegen Ermordung eines Badegastes auf der Insel Borkum von dem Schwurgericht zu Aurich zum Tode verurtheilt worden.
Feuilleton.
Am Sprudel.
Novelle von C. Schirm er.
(Fortsetzung.)
„Es ist eigentlich nicht viel darüber zu sagen", begann Friedrich, „und dann kommt ja dergleichen oft im Leben vor, abex es ist doch immer recht traurig, wenn sich ein Leben durch das Zusammenwirken vieler unglücklichen Umstände ganz anders gestaltet, als es nach einem glücklichen Anfang zu erwarten war."
„Ich war noch ein fehr junger Mensch, hatte meine Milrtarr- jahre abgedrent und trat dann in Dienst bei dem General v. Sylpach. Der General hatte eine Tochter; zwei Söhne waren älter und bereits verheirathet. Wir lebten fast immer auf Neisen; einige Sommermonate brachten wir auf dem Familiengute des Herrn Generals in der Nähe von Görlitz zu, doch dies war stets die traurigste Zeit. Hier lebte die Generalin von Sylpach, die eigenthümlichste, schreck- Uchste Frau, die ich je gesehen habe. Sie litt an periodischem Irrsinn und machte ihrer Umgebung entsetzlich viel zu schaffen. Der General konnte sich aber, trotz dem Nach der Aerzte, nicht entschließen,
sie in eine Irrenanstalt zu geben, er ließ sie stets bewachen und eine treue Wärterin ward ihre stete Begleiterin. Auch brächte er mit seiner Tochter jährlich einige Monate im Schlöffe bei seiner Gemahlin zu, mußte aber stets diese Aufopferung und die Zeichen früherer Zuneigung recht schwer tragen
„Die Krankheit der Generalin schrieb sich von der Geburt der Tochter her und stets hatte sie gegen dies Kind einen unauslöschlichen Haß gezeigt Man mußte das Kind ganz verbergen, denn mehrmals hatte sie Versuche gemacht, das zarte Wesen ums Leben zu bringen. Zweimal ist das Kind auf wunderbare Weise gerettet worden und entsetzlich, denken zu müssen, daß es die Hände der eigenen Mutter waren, welche das Kindchen in der Nacht aus dem Bettchen nahm, es hinuntertrugen und in den Schloßteich warfen. Auf das laute Lachen der Generalin eilte die Dienerschaft herbei, sie erzählte triumphirend, was sie gethan und zum Glück war es noch nicht zu spät, das arme kleine Wesen zu retten.
„Jetzt verbarg man das Kind vor der Mutter und es gelang mehrere Jahre, sie zu täuschen Da, auf einem Spaziergange im Park, hatte sich das Kind, Blumen suchend von der Wärterin entfernt, unglücklicherweise traf es die Generalen, sie erkannte ihr Kind sofort und der Wahnsinn, der lange Zeit geschlummert, brach wieder aus. Sie riß das Kind an sich und als auf den Hülferuf der Wärterin Leute kamen, hörte man einen entsetzlichen Schrei und sah Mutter und Kind zu Boden stürzen. Die Generalin lag da in con- vulsivischen Zuckungen und hatte das Kind, das man für todt hielt, von sich geschleudert.
»Man brächte die Mutter in's Schloß, holte den General herbei und schickte sofort einen reitenden Boten nach dem Arzt. Inzwischen hatte die Wärterin das arme Kind, welches aus einer tiefen Wunde am Halse blutete, untersucht. Es stellte sich heraus, daß die Mutter ihr eignes Kind mit den Zähnen hatte erwürgen wollen. Den Bemühungen des Arztes und der treuen Pflege gelang es, daS Kind zu retten, doch hat es Zeitlebens die tiefen Narben von den Zähnen der Mutter behalten.
„Ich überspringe nun eine Reihe von Jahren, denn Julie von Sylpach zählte 12 Jahre, als ich in den Dienst ihres Vaters trat. Der General war durch das große Familienunglück finster und verschlossen geworden und die arme Julie hat eine so trübselige Jugendzeit verlebt, daß wohl selten einige Lichtblicke die dunkeln Tage ihrer Kindheit und Mädchenjahre erhellt haben. Vor der eigenen WutM mußte sie ,sich verbergen, der Vater war selten zu Haus, die Gouvernante, eine steife, strenge Französin lebte von früh bis spät pedantisch nach dem Stundenplan und wußte sich die Liebe ihres Zöglings nicht zu gewinnen.
„Doch ganz verlassen war Julie nicht. Wenn ihre Stunden zu Ende und die Gouvernante das Buch zuklappte, dann lief Julie durch den Park und da unten an der großen Eiche stand Franz, der Sohn des Försters, um auf die Gespielin zu warten. Hand in Hand eilten die Kinder durch das Grün des Waldes zum Försterhause und hier war Julie gekannt und geliebt von Jung und Alt. Die Hunde sprangen ihr freudig bellend entgegen und die Frau Försterin saß strickend vor der Thür und streckte ihrem Liebling die Hand entgegen. Doch diese eilte auf die alte Freundin zu, schlang ihre Arme um den Hals und herzte und küßte sie. (F. f.)
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Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 11. April. Am Tage vorher von 8 Uhr Vormittags an findet die Prüfung der angemeldeten Schüler statt. Bei der Anmeldung ist ein Zeugniß der seitherigen Lehrer, der Taust und Impfschein und für solche Knaben, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, das Zeugniß über die zweite Impfung vorzulegen; in die Vorschule werden solche Knaben aufgmom- men, welche bereits ein Jahr Unterricht genossen haben.
Die Anstalt hat die Berechtigung, ihren Schülern nach einjährigem erfolgreichen Besuche der Secunda oas Zeugniß für den einjährig-freiwilligen Militalrdienst aus- zustellen.
Hersfeld, am 3. März 1877.
Der Reetor der höheren Bürgerschule.
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