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für die

Kreift ycröfeld und Hünfeld.

^ 19« HerSfeld, Mittwoch den 7. März 1897«

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Zur Vornahme des diesjährigen Ersatz-Geschäftes für

* den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:

Freitag, den 13. April d. J.

für die Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und aus sämmt­lichen zum Bezirk des Amtsgerichts Hersfeld gehörigen Gemeinden:

Sonnabend, den 14» April d. J.

für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zum Amtsgerichtsbezirk Niederaula gehörigen Gemeinden;

Montag, den 16. April d. J.

für die Militairpflichtigen aus sämmtlichen zu den Amtsgerichtsbe­zirken Friedewald und Schenklengsfeld gehörigen Gemeinden:

Dienstag, den 17» April d. J.

Loosung, sowie Clas sifika tio n derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe, welche wegen häus­licher, gewerblicher und Familien - Verhältnisse eine Zurückstellung füt den Fall der Einberufung zu den Fahllen beanspruchen wollen. Das Geschäft beginnt jedesmal Morgens präzis ^8 Uhr und wird im hiesigen städtischen Rathhause vorgenommen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt und Landgemeinden des Kreiseseinschließlich der Ortsverwaltungenwerden angewiesen: 1) die militairpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinden und zwar: a. die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1857 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militair eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,

b. die in den Jahren 1856, 1855 oder füher geborenen, welche bei der Musterung rc. im Jahre 1876 zurückgestellt, disponibel geblieben oder gar nicht erschienen sind;

zu den vorbezeichneten Musterungsterminen vorzuladen,

2) in jenen Terminen sich persönlich einzufinden, auch

3) für die rechtzeitige Gestellung der Militairpflichtigen zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu f eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Ent- schuldigungsgrund im Musterungstermine nicht er­scheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Muste- rungSlocale nicht anwesend sind, werden mit einer Geld­strafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen b.straft; außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann die alsbaldige Einziehung derselben zum , Militairdienst als unsichere Dienstpflichtige erfolgen.

Diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst beansprucht wird, haben sich im Muste­rungstermin ebenfalls einzufinden

Die Herren Ortsvorstände haben diese Verfügung wiederholt in ihren Gemeinden rc. insbesondere den gestellungspflichtigen Mann­schaften und deren Angehörigen bekannt machen zu lassen.

Reklamationen Militairpflichtiger um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militairdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve I. Classe um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres, sind schleunigst bei dem betreffen­den Ortsvorstand anzubringen. Dieser sorgt für ordnungsmäßige Ausfüllung des Fragebogens (das Formular hierzu ist stets bei

dem Buchdrucker Funk hier vorräthig) und sendet denselben unter Beifügung der erforderlichen Atteste (pfarramtlicher Familienschein, Physikatszeugniß insoweit es sich um die Beurtheilung eines Gesund­heitszustandes handelt, Steuerbuchsauszug, Hypothekenschein und Abschätzung der Ortstaxatoren im Falle des Vorhandenseins von Grundeigenthum) bis spätestens zum 1. April d. J. an mich ein, worauf die Vorprüfung der Reclamation rc. diesseits erfol­gen wird.

Militairpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, ha­ben auf ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu sistiren, welcher dieselben an Eides Statt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Mili­tairpflichtigen wahrgenommen haben, und dieses Protokoll mir eben- wohl bis spätestens zum 1 April d. I mitzutheilen hat.

Hersfeld, am 5. März 1877.

2628.____ Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Bei der von mir vorgenommenen Revision der Standesregister pro 1876 hat sich ergeben, daß in einer großen Zahl von Fällen die, nach §. 17 und 56 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 zu machenden Anzeigen nicht rechtzeitig geschehen sind.

Ich beauftrage daher die Standesbeamten des Kreises, mir bis zum 25 April c. unter Angabe der Seitenzahl des Ge- burts- und Sterberegisters anzuzeigen, daß Sie in jedem einzelnen Fall die erforderlichen Schritte zur Bestrafung des säumi­gen Anzeigepflichtigen gemäß §. 68 desselben Gesetzes gethan even­tuell weshalb unterlassen haben.

Ich erwarte sorgfältige Erledigung dieser Angelegenheit und werde andern Falles den betreffenden Standesbeamten nach §. 11 jenes Gesetzes besonders zur Verantwortung ziehen.

Hersfeld, am 6. März 1877.

2681. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Bürgermeister resp. Vicebürgermeister der Landge­meinden, welche meine Verfügung in Betreff des Diensteinkommens der Bürgermeisterstellen vom 11. Dezember 1876 Nr. 13,297, in Nr. 100 des Kreisblattes, noch nicht erledigt haben, werden autge- fordert, solches bei Meidung der Zusendung eines Warleboten bis zum 9. d. MtS. zu bewirken.

Hersfeld, am 5. März 1877.

13297 ) 76. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich

Zugelaufen: dem Gastwirth Johannes Döring zu Sieglos ein großer schwarzer Hund. Der Eigenthümer kann denselben gegen Erstattung der Futterkosten bei rc. Döring in Empfang nehmen.

Kreis Hünfeld.

Die vorläufige Prüfung der Ansprüche der Militairpflichtigen für die bevorstehende Aushebung auf Zurückstellung oder fernere Befreiung vom Militairdienste findet für die Militairpflichtigen

1. aus dem Amtsgerichtsbezirke Hünfeld am 1 7. März d. I.

2. aus dem Amtsgerichtsbezirke Burgh aun am 1 9. März d.J.

3. aus dem Amtsgerichtsbezirke Eiterfeld am 20 März d.J. jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr in dem Geschäftslocale der unterzeichneten Behörde statt Die Herrn Bürgermeister und Orts­verwalter des Kreises haben dies zur Kenntniß der Betheiligten in ihren Gemeinden zu bringen und, falls Epileptische unter den Mi- litairpflrchtigen sich befinden sollten, solche anzuhalten, drei glaub­hafte Zeugen auf ihre eigenen Kosten zur Vernehmung über die von ihnen gemachten Wahrnehmungen solcher Zufälle dahier zu stellen.