KreisVvlalt
für die
Kreise Heröfeld und Hünfeld.
J^ 18. HerHfel^, Sonnabend den 3. März 181V*
Das „Kreisblatt" ersch«nt wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt ider Postarksschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mi 10 Pfg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Cassel, -en 24 Februar 1877.
Euer Hochwohlgeboren machen wir darauf aufmerksam, daß nach einer Mittheilung des Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers vom 12. I. Mts. das Königliche Ober-Tribunal durch Erkenntniß vom 9. Januar 1877 aus gesprochen hat, daß das sogenannte Prämien- und Loose-Ratengeschäft, welches darin besteht, daß Banquiers sich gegen Ratenzahlungen des bedungenen Preises ihren Milkontrahenten gegenüber verpflichten, denselben für den Fall daß bei einer bestimmten Prämienverloosung oder bei den in eine bestimmte Zeit fallenden Prämienverloosungen oder einer Lotterieanleihe, eine gewisse Serien- oder Obligationsnummer gezogen würde, den darauf fallenden Gewinn oder das Loos selbst zur Rea- lisirung des Gewinns zu gewähren, sich als die Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie ohne Genehmigung darstellt und deshalb strafbar ist, selbst wenn der Banquier sich in dem Besitze der in den Berkaufsbrrefen resp. Bezugsscheinen bezeichneten Originalloosen der Prämienanleihen befindet. Euer Hochwohlgeboren wollen deshalb, wo Ihnen der Abschluß derartiger Geschäfte bekannt wird, die Einleitung eines Strafverfahrens veranlassen, auch dem entsprechend das Polizei-Aussichtspersonal instruiren.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Kühne.
An sämmtliche Königliche Landräthe 2c.
Hersfeld, den 3. März 1877.
Wird den Ortspolizeiverwaltungen (Bürgermeistern) und der Königlichen Gendarmerie des Kreises zur Kenntnißnahme, Beachtung und resp. weiteren Veranlassung mitgetheilt.
2463 Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
®Fist zur Kenntniß des Herrn Ministers des Innern gekommen, daß in Folge des Druckes, welcher andauernd auf Handel und Industrie in Belgien lastet, die Zahl der hülfsbedürftigen deutschen Reichsangehörigen daselbst fortgesetzt im Zunehmen begriffen ist.
Die Herren Bürgermeister der Ltadt- und Landgemeinden (einschl. der OrtSverwalter) veranlaffe ich daher, mittels ortsüblicher Bekanntmachung, sowie in sonst etwa geeignet erscheinender Weise vor dem Arbeitsuchen in Belgien zu warnen und zugleich derselben darauf hinzuweisen, daß fremde Arbeiter nur gegen Vorweis beziehungsweise Hinterlegung eines regelmäßigen Reisepasses ein Arbeitsbuch (livret d’ourrier) von den betreffenden belgischen Ortsbehörden ausgestellt erhalten, daß sie ohne ein solches dauernde Beschäftigung in Belgien überhaupt nicht finden können, und daß Tauf- und Trauscheine, Führungs-Atteste, Militairpässe und andere derartige Legitimationspapiere zur Erlangung eines Arbeitsbuches nicht geeignet sind.
Hersfeld, am 3. März 1877.
2464. Der Königliche Landrath Freiherr von Brorch.
Ji^der Helwing'schen Verlagsbuchhandlung zu Hannover ist unter dem Titel „Wilhelm, Deutscher Kaiser und König von Preußen" ein Gedenkbüchlein zum 22. März ö. I , als dem 80 jährigen Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers und Königs erschienen, welches sich zur Verteilung an Schulkinder zu dem gedachten Tage eignet.
Die Gemeindebehörden der Schulgemeinden mache ich auf dieses Schriftchen mit dem Bemerken aufmerksam, daß der Preis für 1 Exemplar 15 Pfennige und für 50 Exemplare 6 Mark beträgt.
Die Herren Bürgermeister veranlasse ich, wegen Anschaffung und Bertheilung des Gedenkbüchleins an die Schulkinder, nach vor
heriger Besprechung mit den Herren Lokalschulinspectoren resp. Lehrern, die nöthigen Schritte zu thun
Hersfeld, am 3. März 1877.
2176. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Cassel, den 27. Februar 1877.
Ein. am 1. Februar d. I. in Rotterdam zur Post gegebener Einschreibebrief an Johann Conrad Jacobi in Königsberg in Preu- ßen ist während der Beförderung abhanden gekommen.
Der Brief enthielt 4110 Mark in Preußischen Banknoten, und zwar 4 Stück ä 1000 Mark Nr. 073758b, 091266b, 023184d, 0600996 — 1 Stück ä 100 Mark Nr. 525801b. — 2 Stück» 5 Mark Fol. 56 Nr. 0277817, Fol. 170 Nr. 0845476.
Es wird ergebenst ersucht, gefälligst auf das Vorkommen dieser Banknoten zu achten, eintretenden Falls den Einzahler festzustellen und der Polizeibehörde sogleich Mittheilung zu machen.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector (gez.) Riesen.
Kreis Hünfeld.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises erhalten hierdurch die Auflage die Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten für die Rechnungsperiode vom 1. Januar bis 31. März 1877 sofort aufzustellen und bis zum 10. d. Mts. den betreffenden Steuerkafsen bei Meidung der Abholung durch einen Warteboten zu übersenden.
Bezüglich der Berechnung der qu. Zu- und Abgänge verweise ich auf meinr Verfügung vom 22. Dezember v. I. in Nr. 104 bei Kreisblattes.
Hünfeld, den 2. März 1877.
__ ______ Der Königliche Landrath Götz.
Die vorläufige Prüfung der Ansprüche der Militairpflichtigen für die bevorstehende Aushebung auf Zurückstellung oder fernere Befreiung vom Militairdienste findet für die Militairpflichtigen
1. aus dem Amtsgerichtsbezirke Hünfeld am 17. März b. I.
2. aus dem Amtsgerichtsbezirke Burghaun am 1 9. März d.J.
3. aus dem Amtsgerichtsbezirke Eiterfeld am 2 0. März d.I. jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr in dem Geschäftslocale der unterzeichneten Behörde statt Die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises haben dies zur Kenntniß der Betheiligten in ihren Gemeinden zu bringen und, falls Epileptische unter den Mi- litairpflichtigen sich befinden sollten, solche anzuhalten, drei glaubhafte Zeugen auf ihre eigenen Kosten zur Vernehmung über die von ihnen gemachten Wahrnehmungen solcher Zufälle dahier zu stellen.
In letzterem Falle haben sich die Ortsvorstände zugleich mit an Stelle einzufinden.
Hünfeld, am 1. März 1877.
Der Königliche Landrath Götz.
Elsatz-GcschSst Zünfkid.
Das diesjährige Musterungs-Geickäst findet statt:
Montag den 9. April d. J.
für die Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Arzell, Betzenrod, Bodes, Buchenau, Burghaun mit Clausmarbach und Mahlerts, Dammersbach, Dittlofrod, Eiterfeld, Gutsbezirk Fürsteneck, Erd- mannrode, Fischbach, Giesenhain, Glaam, GotthardS, Großenbach, Großenmoor, Großentaft, Gruben A. B., Gruben A. H., Grüssel- bach, Haselstein, Hechelmannskirchen, Hermannspiegel, Hofaschenbach, Hünhan und Stadt Hünfeld.
Dienstag den 10. April d. J.
für die Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Kirchhasel, Körn-