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KreisMblatt

für die

Kreist Hersfeld und Hünfeld.

^F 17 HerSfeld, Mittwoch den 28. Februar 1877.

Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis befleißen bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt Jber Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum,mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Berlin, den 4. Februar 1877.

Eekanntmaehung.

Nach §. 2 des Gesetzes vom 18. Juni 1875 (G. S. S. 231) hat die Slaatsregierung den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem die Preußischen Kassenanweisungen vom 2. November 1851, 15."' Dezember 1856 und 13 Februar 1861 ihre Gültigkeit verlieren- Mit Bezug hierauf fordere ich wiederholt dazu auf, sich der bezeich­neten Kaffenanweisungen baldigst dadurch zu entledigen, daß diesel­ben entweder bei den Staatskassen in Zahlung gegeben, oder bei einer der nachbezeichneten Kassen:

a. in Berlin

bei 1. der Generalstaatskasse,

2. der Kontrole der Staatspapiere,

3. der Kasse der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern,

4. dem Haupt-Steueramt für inländische Gegenstände,

5. dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände,

6. der unter dem Vorsteher der Ministerial-Militair- und Bau- Kommission stehenden Kasse;

b. in den Provinzen

bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,

2. den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover,

3. der Landeskaffe in Sigmaringen,

4. den Kreiskassen,

5. den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in den Pro­vinzen Schleswig-Holstein, Hannover, West- phalen, Hessen-Nassau und Rheinland,

6. den Lezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen,

7. den Forstkassen,

8. den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuerämtern, sowie

9. den Neben-Zoll- und den Steuerämtern zur Einlösung gebracht werden.

Der Finanzminister Camphausen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises, welchen ein besonderer Abdruck der vorstehenden Bekanntmachung zugehet, haben solche als­bald und demnächst in Zwischenräumen von sechs zu sechs Wochen in ihren Polizeiverwaltungsbezirken auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und daß solches geschehen ist bis zum 10. Juli d. J. mir unter Angabe der Tage der geschehenen Bekanntmachung benchtUch anzuzeigen.

Hersfeld, am 26. Februar 1877.

2289. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die 22 Herren BürgermeisterVUlche meine Verfügung vom 17. Juli v. I. (Kreisblatt Nr. 58) bezw. vom 25. Januar c. (Kreis- blatt Nr. 8), betreffend die Bildung von eingeschriebenen Hülfskassen für gewerbliche Hülfsarbeite«', noch nicht erledigt haben, werden hieran wiederholt und zwar mit Fristbestlinmung bis zum 3. März b. J. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark erinnert.

Hersfeld, am 27. Februar 1877.

2342.____Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Den Herren Bürgermeistern unb Ortsoerwaltern des Kreises gebe ich davon Kenntniß, daß denselben in den nächsten Tagen die Duplikate der Klassensteuer-Rollen pro 1876, in welchen die Betrage der für die Rechnungsperiode vom 1. Januar bis 31. März d. J.

zu entrichtenden Klassensteuer eingetragen sind, wieder zusenden werde.

Gleichzeitig fordere ich dieselben auf, alsbald im Anfänge des Monats März die Listen über die für diese Periode Statt gehabten Ab- und Zugänge an Klassensteuer, zu welchen das bisherige For» mular, jedoch unter entsprechender Abänderung, zu verwenden ist, in duplo aufzustellen und den Königlichen (Steuerlasten bis läng­stens zum 8. k. MtS. nebst Belegen einzureichen.

Die Berechnung der Ab- und Zugänge hat nach der unten fol­genden Tabelle zu geschehen.

Hersfeld, am 26. Februar 1877.

8172|76. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Tabelle

für die Berechnung der Zu- und Abgänge an Klassensteuer für die Rechnungsperiode vom 1. Januar bis 31 März 1877.

Der Zu- oder Abgang beträgt für die Zeit vom:

's

•M

1. Januar ab

1. Februar ab

1 1- März ab

Bemerkungen.

M.

1 Pf

M.

Pf.

M.

Pf.

_ 1

2

3

4

1 5

1

2

3

4

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6

7

8

9

10

11

12

0

1

2

2

4

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7

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10

11

14

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73

45

18

90

35

80

25

70

15

60

50

40

0 0

1 1

2

3

4

5

6

7 9

11

48

96

45

93

90

86

83

80

76

73

66 j

60

0 0

0 0

1

1

2

2

3 3

4

5

24

48

73

96

45

93

41

90

38

86

83

80

Cassel, den 16. Februar 1877.

Euer Hochwohlgeboren wollen dafür gefälligst Sorge tragen, daß dem Vertrieb von Loosen zu einer Ausspielung von Pferden, Fohlen, Geräthschaften 2c., welche von dem Finanz - Comits für den Fohlen- und Pferdemarkt zu Darmstadt gelegentlich der Abhaltung dieses Marktes im April d. I. veranstaltet werden wird, ein Hin­derniß im Regierungsbezirke Cassel nicht entgegengestellt werde.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

A. II. 1772. gez. Kühne.

An die Königlichen Landräthe rc.

Wird den Herren Bürgermeistern des Kreises und der König­lichen Gendarmerie zur Kenntnißnabme und Nachachtung mitgetheilt.

Hersfeld, an 26. Februar 1877.

2285. Der Königliche Landrath Freiherr von B ro ich.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises (einschließlich der Ortsverwalter) haben mir bis zum 8. März d. I. ein genaues Verzeichniß aller im Feldzuge 1870,71 gefallenen oder in Folge der Verwundungen und Erkrankungen im Feldzuge später gestorbenen Soldaten, welche ihren Gemeinden an­gehörten, mitzutheilen, und darin anzugeben:

1) den Namen des betreffenden Soldaten,

2) das Alter desselben,