für die
Kreist Hersfeld und Hünfeld.
^ 12. HerSfeld, Sonnabend den 10. Februar 1S77«
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desse ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt «der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Königliches Ober-Präsidium der Provinz Hessen-.Nassau.
Dir. 767.. Cassel, den 9 Februar 1877.
Ew. Hochwohlgeboren theile ich ergebenst mit, daß der Ausbruch der Rinderpest am 5. d. M. in Cöln und Nippes bei Cöln, um 6. in Dresden und am 7. d. Mts. auch in Emden, Provinz Hannover und in Gelsenkirchen, Kreis Bochum, Regierungsbezirk Arnsberg, amtlich constatirt worden ist.
Da hiernach die Besorgniß einer Einschleppung dieser Seuche in die hiesige Provinz vermehrt wird, kann ich den Behörden und Viehbesitzern die größtmöglichste Vorsicht und strengste Handhabung der bestehenden Gesetze nicht dringend genug empfehlen.
Der Ober - Präsident von Ende.
An die sämmtlichen Herren Landräthe rc. .
Wird hierdurch veröffentlicht und weise ich die Ortspolizcibe- hörden sowie die Königlichen Gendarmen des Kreises unter Bezugnahme aus mein Ausschreiben vom 25 Januar v. J. Nr. 892, (Kreisblatt Nr. 7) an, in Gemäöheit der bestehenden Vorschriften die strengste Controle zu handhaben und fino dieselben hierfür persönlich verantwortlich.
Hersfelv, am 10. Februar 1877.
1681. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich,
Die 15 Herren Ortsvorstände des Kreises, welche den durch meine Verfügung vom 4. v. Mts. ad Nr. 103 (Kreisblatt Nr. 2) geforderten Bericht über die Erfahrungen bezüglich der Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen noch nicht erstattet haben, wer- * den an dessen Erledigung bis spätestens den 1 6. d. Mts. bei 3 Mark Strafe hiermit erinnert.
Hersfeld, am 10. Februar 1877.
1676. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die 39 Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche den durch meine Verfügung vom 26. Januar d. I. ad. Nr. 1023 (Kreisblatt 8) geforderten Bericht, betreffend die Aushändigung der ausgefertigten Strafverfügungen an Die Uebertreter, noch nicht erstattet haben, werden hieran bis zum 13. d. Mts bei 3 Mark » Strafe hierdurch erinnert.
Hersfeld, am 9. Februar 1877.
1663. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Kreis Hünfeld.
Äekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Controll-Versammlungen für die Mannschafien des Beurlaubtenstandes im Kreise Hünfeld finden wie folgt statt:
1) zu Hünfeld
Montag den 12. März Morgens 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hünfeld und den Gemeinden: Dammersbach, Gotthards mit Kermes, Großenbach, Gruben A. H., Haselstein, Hofaschenbach, Kirchhasel, Mackenzell, Mahlerts, Mittel- aschenbach, Molzbach, Morles, Rüst, Oberaschenvach, Obernüst, Ras- dorf, Rimmels, Roßbach, Rückers, Sargenzell, Schwarzbach, Setzel- bach, Silges und Unterbernhards.
2) zu Burghaun
Montag den 12. März Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Burghaun mit Claus- marbach und Mahlerts, Gruben A. B., Großenmoor, Hechelmanns» kirchen, Hünhan, Langenschwarz, Michelsrombach, Oberfeld, Oderrombach, Rhina, Rothenkilchen, Rudolphshan mit Herberts, Schletzenrod, Schlotzau, Steinbach, Wehrda mit den beiden dasigen Rittergütern und Wetzlos.
3) zu Eiterfeld
Dienstag den 13. März Morgens 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Eiterfeld, Arzell, Betzen- rod, Bodes, Buchenau mit Branders, Dittlofrod, Erdmannrod, Fischbach, Giesenhain, Glaam, Großentaft, Grüffelbach, Hermannspiegel, Körnbach, Leibolz, Leimbach, Malzes, Mannsbach mit den beiden dasigen Rittergütern, Mauers, Meisenbach, Mengers, Müsen- bach, Neukirchen, Overdreitzbach, Overufhausen mit dem Forsthofe Sandberg, Oberweisenborn, Odensachsen, Reckrod, Soisdorf, Sois- lieden, Treischfeld, Unterufhausen und Wölf mit der Domain« Fürsteneck.
Zur strengsten Nachachtung für die belheiligten Mannschaften fügt oas Bezirks-Eommando folgende Bemerkungen hinzu:
1) Zu den Frühjahrs-Controll-Versammlungen haben sich außer den Wehrleuten, welche sich als felddienstunfähig oder dienstuntaug' lich zu melden beabsichtigen u. f. w. nur diejenigen Mannschäften des Beurlaubtenstandes, welche zu den Reserven und Dispositions- Urlauvern gehören, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen einzufinden.
2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in den verschiedenen Ortschaften statt. Die Betheiligten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind, als wenn sie wie früher persön» ichs Ordres erhalten hätten.
3) Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen. Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinde sie gehören.
4) Die Mannschaften haben ihre sämmtlichen Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen.
5) Etwaige Dispensationsgesuche sind rechtzeitig an den betreff senden Bezirksfeldwebel zu richten und können nur durch das Bezirks- Commando genehmigt werden. Ist bis zum Tage der Controllver« sammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.
6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen durch ärztliche oder ortspolizeiliche Atteste, welche spätestens auf dem Controllplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.
In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Controlloersammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, werden nicht angenommen.
Rotenburg, den 25. Januar 1877.
In Vertretung: von Thümmler
Premier-Lieutenant und Adjutant.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises haben vorstehende Bekanntmachung in er ortsüblichen Weise den Betheiligten in der Gemeinde zu eröffnen.
Hünfeld, am 27. Januar 1877.
Der Königliche Landrath Götz»