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für die

Kresse Hcrsfcld und Hünfeld.

^ 11. HerSfeld, Mittwoch den 7. Februar 1877.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desse ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt sder Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.

Amtliches

Kreis Hersfeiv.

In Folge der in neuerer Zeit in erheblicher Zunahme begriffe­nen Bettelei und Landstreicheret, sehen wir uns veranlaßt, auf eine erhöhte Thätigkeit der Polizeibehörden zur thunlichsten Beseitigung dieses Uebels hinzuwirken. Demgemäß veranlassen wir die König­lichen Landräthe und Amtmänner, die ihnen unterstellten Gendarmen, sowie die Ortspolizeibehörden die ihnen untergebenen Polizeibeamten anzuweisen, die beim Betteln betroffenen und die sich arbeitslos umhertreibenden und deßhalb der Landstreicherei verdächtigen Indi­viduen aufzugreifen und der zuständigen Ortspolizeibehörde zuzuiüh- ren, von der dieselben alsbald dem Polizeianwalt behufs Veranlas­sung der Bestrafung zu überweisen sind.

Die Wirthschaften in denen Bettler und Vagabunden verkehren, sind thunlichst oft, insbesondere Abends und Morgens zu reviviren und die der Landstreicherei verdächtigen Personen zu verhaften und der zuständigen Polizeibehörde vorzusübren.

Das einfache Fortweisen von Bettlern und Landstreichern über die Grenze des Polizeibezuks werden wir unnachsichtlich bestrafen.

Die Königlichen Landräthe und Amtmänner wollen die ihnen untergebenen Ortspolizeibehörden noch besonders instruiern und auf ihre Pflichten Hinweisen, sowie die Thätigkeit oec Gendarmen in diesem Theile des Sicherheitsdienstes bei Gelegenheit der Eiusichts- nahme der Dienstjournale genau controlliern

Cassel, am 24, Januar 1877.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Die Herren Ortspolizeiverwalter des Kreises und die Königliche Gendarmerie haben sich vorstehende Verfügung bei Meivung strenger Ahndung zur genauen Nachichlung dienen zu lassen

Hersfeld, am 5. Februar 1877.

1084. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Diejenigen 8 Standesbeamten des Kreises, welche die Geburts-, Heiraths- und Sterbe-Neben-Register pro 1876 noch nicht hierher eingereicht haben, werden angewiesen, dies noch bis spätestens zum 10. d. M, bei Meldung von 3 Mark Strafe, zu thun.

Hersfeld, am 5 Februar 1877.

1443. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Bürgermeister solcher Landgemeinden des Kreises, welche Gemeindewaldungen besitzen, weise ich an, das gemäß der Vorschrift im §. 10 des Seitens des vorhinnigen Kurfürstlichen Mi­nisteriums des Innern erlassenen Regulativs über die Einleitung und Ausführung des Forstbetriebs rc. in den gemeinheitlichen Wal- düngen vom 5. Mai 1840 als Belag zur Gemeinde-Rechnung zu behaltende zweite Exemplar des mit Schluß eines jeden Kalender­jahrs aufzustellenden Auszugs über den erfolgten Material - Ertrag an Haupt- und Nebennutzungen, künftig jedesmal der Gemeinde- Rechnung als Belag beizufügen. Selbstverständlich muß die Ver­wendung der Statt gefundenen Nutzungen nachgewiesen werden und ist eine deshalbige Nachweisung, welche der Gemeinderath aufzustel- len hat, ebenwohl der Gemeinde-Rechnung als Belag beifügen zu lassen. Diese Nachweisung und der Eingangs gedachte Auszug sind mir für das Jahr 1875 noch nachträglich zur Benutzung bei Prüfung der Gemeinde Rechnungen pro 1875 bis zum 1. März d. J. einzureichen.

Hersfeld, den 3. Februar 1877.

1460. Ler Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden fordere ich hier­durch auf, bis zum 1 5. b. M. mir die von denselben zu führenden Controlregister über die den Gemeindeerhebern überwiesenen Ein­nahmen und Ausgaben conf. Handbuch von H. Brell §. 59, Seite 119, und Formular Nr 50 und 51, Seite 673 für die letztverfloffenen 10 Jahre zur Einsicht einzureichen, oder, wenn solche Register, wie es den Anschein hat, nicht geführt worden sind, mir die Gründe einzuderichten, weshalb die Führung unterblieben ist.

Hersfeld, am 5. Februar 1877.

1459. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreiies for» dece ich hierdurch aui, mir bis zum 15. b. M. das bisher geführte Register über die in den bezüglichen Gemeinden geleistet werdenden Spann- und Handdienste, ausschließlich der zum Wegebau und der Nachtwache conf Brells Handbuch §. 9P. Seite 201 ff. und For» mular Nr. 58 Seite 677 zur Einsicht einzusenden und, wenn ein solches nicht geführt worden sein sollte, die Gründe anzugeben, aus welchen solches unterlassen worden ist.

Hersfeld, am 5. Februar 1877.

1458. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden des Kreises fordere ich hierdurch auf, mir bis zum 20. o. M. alle zur Zeit noch fortbestehenden, Seitens der Gemeindebehörden abgeschlos­senen Verträge über Die Vermiethung von Gebäuden, Verpachtung von Länvereien, Wiesen, Trieschern, Obstnutzungen, Aversionirung der Brantw inverbrauchSauflage rc sowie die Protokolle nebst PubU» kations-Documenten über die in 1876 verkauften Walderzeugnisse, Grasnutzungen, Obst, abkömmlichen Obstbäume, alten Baumaterialien, Grabenaushub rc. zur Einsicht einzusenden, eventuell anzuzeigen, aus welchen Gründen Verträge nicht abgeschlossen resp. Protokolle nicht ausgenommen worden sind oder auf Beibringung der Documente über die Terminsveröffentlichung nicht gehalten worden ist.

Hersfeld, am 5. Februar 1877.

1457 Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises haben mir bis zum 2 0. b. M. bezüglich der betreffenden Gemeinden die Register über die bestellte Nachtwache conf. Brell's Handbuch §. 110, Seite 248 ff und Formular 65 Seite 683 für die fünf zuletzt abgelaufenen Jahre zur Einsicht einzusenden, oder, wenn ein solches Register nicht gesührt worden ist, die Gründe anzugeben, auS welchen solches unterlassen worden ist.

Hersfeld, am 5. Februar 1877.

1456. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Die 15 Herren Ortsvorstände deS hiesigen Kreise-, we che die durch meine Verfügung vom 29. Dezember o. J. ad Nr. 14039, (Kreisblalt 104) geforderte tabellarische Uebersicht in Betreff der Auswanderungen rc. noch nicht eingereicht haben, werden an deren Einsendung bis zum 10. d. MtS. bei 3 Mark Strafe hierdurch erinnert.

Hersfeld, am 5. Februar 1877.

1441. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.

Der im Kreisblatt Nr. 9 vom laufenden Jahre veröffentlichte Steckbrief gegen den fahnenflüchtigen Füsilier Justin Kirsch vom 56. Infanterie-Regiment wird als erledigt zurückgezogen.

Hersfeld, am 5. Februar 1877.

1331. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.