KressWolatt
für die
Steife Heröfeld und Hünfeld.
j^ s. HerSfeld, Sonnabend den 20. Januar 1877.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desse ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal be den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dr«ispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
• Amtliches
Kreis Hersfeld.
Der praktische Arzt Herr Dr. Windemuth dahier ist heute von mir als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen eidlich verpflichtet worden, was hiermit veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 19. Januar 1877.
768.Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
750 Mark Belohnung!
Am 10. Januar d. I zwischen 5 und 6 Uhr Morgens ist aus dem Postwagen auf dem Wege vom Bahnhof in Creuznach bis zum Posthause in Creuznach ein
Geld f a h rp ost deutet mit beträchtlichem Werthinhalte abhanden gekommen. Die Briefe haben, soweit bis setzt festgestellt worden, außer nicht näher zu bezeichnenden Banknoten bz. Reichskaffenschelne» über 1000, 500, 100, 50, 20 und 5 Mark folgende Werthgegenstände enthalten:
1) 20 Stück Livorno-Florenzer Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen ä 500 Frcs,
und zwar:
Litt C Nro. 17160, 17197, 17200, 50469, 50470, 50471, 69842, Litt D1 Nro. 33845, 39265, 74021, 85238,
Litt D2 Nro 141231, 141232, 166471, 189736, 211731, 211732, 211734, 212799, 212802. 2) W e ch s e l über M. 28,40 auf C. Stein in Creuznach,
# M. 25,70 auf L Gravius in Creuznach,
M. 22,60 auf Rees in Creuznach, sämmtlich von I. Drouven u Co. in Coblenz ausgestellt; ferner über M. 1120,70, M. 146,10, M. 199,00, M 1450,00, M. 475,00, M. 600,00, M. 167,00, M. 1443,10, M. 500,00, welche sich in einem von H. Weißmann in Mainz an M. Stern in Creuznach abgesandten eingeschriebenen Briefe befanden.
3) 5 Zins-Coupons
ä M. 15,00 zu Prioritäts-Obligationen der Rheinischen Eisenbahn IV. Emissiou ä 200 Thaler.
Es wird ersucht, auf das Borkommen der näher bezeichneten Gegenstände zu achteu und im Falle der Entdeckung der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu machen Auf die Herbeischaffung des abhanden gekommenen Gutes ist die obige Belohnung von 750 Mark ausgesetzt.
Der Kaiserliche Ober-Postdierectür, Geheime Postrath
Handtmann.
Kreis Hünfeld.
Aus Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 bestimmen wir, daß die Schonzeit für die im §. 1 sub 12 dieses Gesetzes bestimmten Wildarten (Auer-, Birk- und Fasanenhennen, Haselwild, Wachteln und Hasen) in dem hiesigen Regierungsbezirk für das laufende Jahr mit dem 24* d. Mts. ihren Anfang nimmt und von diesem Tage ab die betreffende Jagd geschlossen ist.
Cassel, am 15. Januar 1877.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Wird hierdurch veröffentlicht.
Hünfeld, am 19. Januar 1877.
_______Der Königliche Landrath Götz.
Cassel, am 9. Januar 1877?
Wir machen Ew. Hochwohlgeboren hierdurch darauf aufmerksam, daß auch in dem Frühjahr wieder Baumwärterlehrlingi in das Königliche pomologische Institut hierselbst ausgenommen werden.
Bezüglich der Bedingungen, unter denen die Aufnahme erfolgt, verweisen wir auf unsere Verfügung vom 2 Februar 1874 A 1. 1735.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
A. 1 601. gez. Kühne.
Wird hierdurch veröffentlicht. Die Bedingungen können in meinem Büreau eingesehen werden.
Hünfeld, am 17. Januar 1877.
Der Königliche Landrath Götz.
Mekanntmaehung.
Der Herr Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hat auf den Antrag der M glichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und vchulsachen zu Cassel, dem Lehrer Witzel zu Rückers 50 Mark für Unterrichtsertheilung an ländlichen Fortbildungsschulen während des Jahres 1876 bewilligt, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hünfeld, am 12. Januar 1877.
_____Der Königliche Landrath Götz.
Der Ackermann Conrad Schmidt zu Hechelmannskirchen ist heute von mir als Ortstaxator verpflichtet worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hünfeld, am 12. Januar 1877.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 12. Januar 1877.
Die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises Hünfeld werden unter Himveisung auf die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 (Amtsblatt Nr. 46 von 1875) angewiesen, die nach §. 56 derselben zu erlassende Aufforderung an die zur Anmeldung zur Stammrolle verpflichteten Mrlitairpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn zur Befolgung der im §. 23 das. enthaltenen Bestimmungen, sofort zu bewirken.
Es werden alle diejenigen männlichen Personen, welche
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1857 bis einschließlich den 31. Dezember 1857 geboren sind,
2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatzbehörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt,
3) sich zwar gestellt, aber über ihr Milttairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten
und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Do- micil haben, oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Hausund Wirthschastsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter 2C. oder als Studenten Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, sich aufhalten, soweit dieselben 'i^t von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz- Commission in diesem Jahre entbunden sind, auf gefordert:
sich behufs ihrer Anmeldung zur Rekrutirungs- Stammrolle in der Zeit vom 15* Januar bis 1. Februar d.J. bei dem betreffenden Ortsvorstaude und zwar wenn sie nicht am Geburtsorte selbst aufeut- haltlich find, mit Vorlegung ihres Geburtsscheines und etwaiger sonstigen Atteste, welche bereits er* gangene Entscheidungen über ihr Militair-Berhält-