KreisWvlatt
für die
Streife Hcröfcld und Hünfeld.
j^ 4. HevSfeld, Tonnabeud den 13. Januar 187V
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desse ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliche»
Kreis Hersfeld.
In Gemäsheit des §. 56 der Ersatz -Ordnung vom 28 September 1875 werden alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar 1857 bis einschließlich den 31. Dezember 1857 geboren sind;
2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz-Behörde zur Musterung bezw. Aushebung gestellt;
3) sich zwar gestellt, aber über ihr Militairverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten;
und gegenwärtig innerhalb des hiesigen Kreises ihr gesetzliches Domizil haben, oder bei Einwohnern desselben als Dienstboten, Hausund Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aushalten, soweit dieselben nicht von der persönlichen Gestellung vor der Ersatz- Commission in diesem Jahre entbunden fit^, hierdurch angewiesen: sich behnfS ihrer Anmeldung zur Necrutirungs- Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Fe- brnar d. bei dem betreffenden Ortsvorstände persönlich zu melden,
und dabei die über ihr Älter sprechenden, sowie die etwaigen sonstige Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß enthalten, (Loosungsscheme rc) mit zur Stelle zu bringen.
Für die zur Zeit von dem Orte ihres Domizils abwesenden gestellungspflichtigen Individuen müssen die Eltern, Vormünder Lehr-, Brod- und Fabnkherrn die Anmeldung in der vorbezeichneten Art bewirken.
Diejenigen Militairpflichtigen, welche sich in ihren Geburtsorten zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, sind von der Vorzeigung eines Geburtsscheines entbunden.
Wer die eigene Anmeldung oder die Anmeldung abwesender Militairpflichtigen unterläßt, hat sich die damit verbundenen Nachtheile zuzuschreiben
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises haben diese Vecfüguug alsbald auf ortsübliche Weise öffentlich besannt machen zu lassen und über jede Anmeldung zur Stammrolle ein kurzes Protokoll aufzunehmen, das mir dann nebst den bei der Anmeldung abgegebenen Schriftstücken unter der Bezeichnung „Militaria“ zuzusenden ist. Die Nekrutirungs-Stammrollen befinden sich hier in Verwahrung.
Ferner haben die Herrn Ortsvorstände rc. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in das militairpflichtigen Alter eintreten resp eingetreten sind und ihrer activen Dienstpflicht noch nicht genügt haben, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Ge- mäßheit des §. 93 pos. 2 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 sich bei der Ersatz-Commission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
Hersfeld, am 8 Januar 1877.
251. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und der Landgemeinden des Kreises werden darauf aufmerksam gemacht, daß in Gemäßheit des §. 45 pos. 7a der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875
die mit Führung der Civilstandsregister betrauten Behörden und Personen ihnen am 15. Januar jeden Jahres einen Auszug aus dem Geburtsregister über alle diejenigen in der Gemeinde resp, innerhalb der betreffenden Gemarkung geborenen männlichen Personen, welche in dem begonnenen Kalenderjahre das 17. Lebensjahr vollenden, mitzutheilen haben, und daß die in jenen Listen verzeichneten Personen von den Ortsvorständen rc. alsbald in die für den betreffenden Jahrgang — (der dermalige Jahrgang erstreckt sich auf alle im Kalenderjahr 1860 geborenen Personen männlichen Geschlechts) — anzulegende Rekrutirungs - Stammrolle einzutragen sind. Die Ortsvorstände haben sich jedoch nicht dabei zu begnügen, nur diejenigen Misttairpflichtigen, welche in den Geburtslisten stehen oder sonst angemeldet werden, in die Rekrutirungs-Stammrolle einzutragen, sondern es ist ihre Pflicht, von Amtswegen zu ermitteln, welche Militairpflichtige etwa außerdem vorhanden oder wehrpflichtig geworden sind, um sie alsbald in der Stammrolle nachzutragen. L ie Belege über die Ergebnisse dieser Ermittelungen sind sorgfältig zu sammlen und den Stammrollen beizufügen. Außerdem wird hervorgehoben, daß bei Aufstellung der Nekrutirungs-Stammrollen ba« neu vorgeschriebene Formular (Schema 6 zu §. 45 der Ersatz-Ordnung), wovon der Buchdrucker Funk dahier einen Vorrath auf Lager hat, zu verwenden ist.
Die solchergestalt aufgestellte Rekrutirungs-Stammrolle des Jahrgangs 1860 ist sodann bis zum 13» Februar d. J. an mich einzureichen.
Hersfeld, am 8. Januar 1877.
261. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Cassel, am 22. December 1876.
Im Hinblick darauf, daß bei dem gewöhnlich geringeren Umfange der Gemeindewaldungen unseres Bezirks und die in Folge davon stattfindende dürftige Dotirung solcher Forstschutzbeamtenstellen in den seltensten Fällen zur Beschützung des Waldes hinreichend qualificirte Persönlichkeiten beschafft werden können, empsiehlt eS sich die Beschützung der Gemeindewaldungen dem benachbarten Königlichen Forstschutzbeamten gegen einen an die Staatskasse zu leistenden Beitrag zu den Schutzkosten, welcher in der Regel 2 M. pro Hectar beträgt, mitzuübertragen
Dle Königlichen Herrn Landräthe und die Herrn Amtmänner werden daher veranlaßt, in geeigneten Fällen dahin zu wirken, daß fernerhin statt der Annahme ungenügend Dotirter und wenig geeigneter Gemeinde-Waldschützen, die Beschützung der Gemeindewaldung den Königlichen Forstbeamten übertragen und demgemäß Seitens der Gemeindebehörden in jedem concreten Falle der entsprechende Antrag bei dem betreffenden Oberförster gestellt wird, damit dieser bei unserer Abtheilung III. die nöthigen weiteren Schritte thun kann.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
J. A. I. Nr. 16343 Kühne.
An die Königlichen Herrn Landräthe 2c.
Wird den Herrn Bürgermeistern des Kreises zur Kenntnißnahme und Nachachtung mitgetheilt.
Hersfeld, am 13. Januar 1877.
14056. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Die 18 Herren Bürgermeister und Vice-Bürgermeister des hiesigen Kreises, welche meine im Kreisblatt Nr 90 abgebruette Verfügung vom 3 November v. J. Nr. 11,408 betreffend die Aufstellung und Einreichung der Nachweisung der im Jahre 1876 zur Erhebung gekommenen directen und indirecten Gemeinde-Abgaben, bis