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Kreist Hersfeld und Hünfeld
HerSfeld, Sonnabend den 9. December
1S76
I Dar „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desse ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei
»eit Voftnnftalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit Psg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersseld.
-ehM .^^ Es in letzterer Zeit öfters vorgekommen ist, daß Bürger- n pAUEmer, und zwar meistens in solchen Sachen, in welchen dieselben feil A'" Eriicr Instanz zu entscheiden hatten und auch bei nur einiger ^nintjen vorhanden gewesener Geschäfts- und Gesetzeskunde entschei- | r<W- sich an der Hand der denselben zu Gebote stehenden Ge- Unordnungen, Dienstvorschriften rc. und Nachschlagwer- ^ diesem Zwecke leicht informiren konnten, sich Bei« r efe*^e ^nd Belehrungen von mir berichtlich erbeten 1° iehe ich mich veranlaßt, sämmtliche Herren Bürgermeister ni ."" ^rtsverwalter darauf aufmerksam zu machen, daß ich künftig k,7 Anfragen, sollten sie wider Erwarten nochmals vorkommen, eintk ^M ^^EN und lediglich zu den Akten nehmen werde, da Ä ,^1 j Beamte die Pflichten seines Amtes und die einschlägigen und sonstigen Bestimmungen kennen resp, sich darüber in- mK !^ auch mir die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten , AmteS, bei welcher ich auf eine geschäfts- und gesetzeskun- ■ .’°'ü,e energische und umsichtige Unterstützung Seitens der mir ■ >,^^Enen Organe rechnen muß, durchaus nicht gestattet, auf M rariige von Einzelnen gestellte Anfragen mich einzulassen. ^lM^rfeld, den 5. Dezember 1876.
---^ Der Königliche Landrath Freiherr von B r o i ch. K „ ^ Eemäßheit Beschlusses der krelsstänbischen Bersammlung ^iärz 1869 bezw vom 23 Juni 1873 wird hiermit zur M 611tn.„ ’9 und Amortisirung des zum Bau des Landkrank^nhauses | « ^Jouunenen Dahrlens für das Jahr 1876 eine Kreissteuer im M von 2880 Mark ausgeschrieben.
ben i tcn Ortsvorständen des hiesigen Kreises werden in battirt n Tugen Nachweisungen der auf die 2C. Gemeinden re- bah w u ?*eu zugehen und wollen dieselben dafür Sorge tragen, an öen ^8® u^bald und spätestens den 20. Dezember v. J. whn " Aechnungsführer der Kreiskasse Herrn Waisenhausverwalter - dahier eingezahlt werden.
den iffemettt wird, daß die seitherige Bertheilung beibehalten mor- tventu’m "Ochsten Jahre eine andere Repartition und dabei Ausgleichung der pro 1876 zu viel oder zu wenig be- «Äräge Stattfinden soll.
13096 felb' om 7- Dezember 1876.
—^^^Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Stiel trren Bürgermeister zu Aua, ObergetS, Unlergers, in <VVleu/ Rotterterode und Gobmanusrode fordere bet (hn° F Eines Ersucbens des Heiru Landesdirectors auf, zwecks mit Icinnsi8 außerordentlicher Unterstützungen zu Lanüwegedauten, meinen«, ^s zum 15. d. Mts. Uebersichten nach meiner allge- bktlez Fügung vom 1. d M. Nr. 12812 in Nr. 97 des Krers- ^Elhaltnisi'^^"^EN und auch eine Uebersicht über die Bermögens- gen) nun 1 ^ Gemeinde, über deren Einnahmen (auch an UmUv Wegebau! ^aben während der letzten 3 Jahre und über ihre Jahre Ui • 9en an Geld oder Diensten während der letzten 5
K ,ÜöCn-
^csein merke, daß ich zur Sache noch das Gutachten des in befehd, JOtn?te zusammentretenden streislages einholen muß und L°,^^chleunigung der Sache nothwendig ist.
W*, am 8. Dezember 18 7 6.
________ Der Königliche Land rath Freiherr von Br oi ch.
^^e mehrerer Special-Fälle sehe ich mich genöthigt, die
Herren Bürgermeister ernstlich daran zu erinnern, daß es ihre Pflicht ist, stets dafür zu sorgen resp, durch den Gemeinde-Rath sorgen zu lassen, daß die Gemeindekasse fortwährend in der Lage erhalten wird, die von derselben zu leistenden Ausgaben rechtzeitig zu bestreiten. Dieselben haben daher den Gemeinde-Erhebern ausdrücklich zu untersagen, fremde Gelder mit den Gemeindegeldern zu vermengen ober gar aus eigenen Mitteln Vorschüsse für dieselbe zu leisten, vielmehr die ersteren anzuweisen, sofort Anzeige zu machen, wenn die Kasse in eine Lage zu kommen drohet, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen zu können. Auf solche Anzeigen hin haben dann die Herrn Bürgermeister resp, die Gemeinderäthe für sofortige Ab- Hülfe, außerdem aber auch dafür zu sorgen, daß die Ausgaben, namentlich die Gehälter der Beamten, Lehrer 2c. stets pünktlich bezahlt werden.
Schließlich bemerke ich noch, daß Mahn- und Executionsgebüh- ren in den Gemeinde-Rechnungen nicht passiren werden, da solche von den verschuldenden Beamten getragen werden müssen.
Hersfeld, am 8. Dezember 1876.
132i2. __ Der Königliche Laudrath Freiherr von Broich.
^en Herrn Standesbeanilen des Kreises gebe ich davon Nachricht, daß die Standes-Haupt- und Neben-Register für das Jahr 1877 zum Abholen bei mir bereit liegen.
Hersfeld, am 8. Dezember 1876.
12951. Der Königliche Land rath Freiherr von Broich.
Der hierunter signalisirte Georg Heimroth von hier ist seinen Eltern entlaufen und treibt sich bettelnd umher. Alle Polizeibehörden werden ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn im Belretungs- falle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Schenklengsseld, am 5. Dezember 1876.
Der Bürgermeister Wolf.
Signalement des 2c. Heimroth. Alter: 11 Jahre, Statur: schlank, Augen: grau, Haare: hellblond.
Kreis Hünfeld.
Königliche Regierung. Cassel, den 30. November 1876.
Wiederholt vorgekommene Verstöße veranlassen uns, auf die genaueste Beachtung der Vorschrift in §. 29 des Gesetzes vom 3. Juli d. I (Ges. S. S. 255) hinzuweisen. Darnach ist die Strafe der KonfiscaNon der des Gewerbetriebes im Umherziehen wegen n itgeführten Gegenstände aufgehoben und eine Beschlagnahme der letzteren fernerhin nur gestattet, soweit sie zur Si ch erst eilung der Steuer, Strafe und Kosten oder auch zum Beweise der strafbaren Handlung erforderlich ist.
Für die hiernach nöthige anderweitige Jnstruirung der Execu- tivbeamten u. s. w. ist Sorge zu tragen.
Abtheilung für birecte Steuern, Romainen und Forsten, gez. Koch.
Wird hierdurch zur Beachtung für die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter sowie die Gendarmerie-Stationen des Kreises veröffentlicht
Hünfeld, am 7. Dezember 1876.
Der Königliche Landrath Götz
Ministerium des Innern. Berlin, den 2. Dezember 1876.
Bekanntmachung
Auf Grund der Bestimmungen der §§. 8 und 15 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 sBundes-Gesetz-Bl. S. 145) und des §. 2 des dazu erhangenen Reglements vom 28.