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HerSfeld, Mittwoch den 15. November
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Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desse ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei » den Poßanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit I 10 Pfg. berechnet.
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OM ; Die Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden und • R >e Ortsverwalter des Kreises Hersfeld, werden hierdurch in Gemäß- ut höherer Verfügung angewiesen, zum Zwecke der Vornahme er Wahlen zum Reichstag, alsbald in Gemäßheit des §. 8 Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom I Mai 1869 Verzeichnisse der nach §. 1, 3 und 7 des Gesetzes ahlberechtigten in ihren Gemeinden nach dem durch Hlement zur Ausführung dieses Gesetzes vom 28. Mai 1870, An» s A. vorgeschriebeneu, unten*) abgedruckten Formular in dop- l t e r Ausfertigung ordnungsmäßig a u f z u st e l l e u H die Aufstellung derartig zu beschleunigen, daß ^uach §. 2 ve s Reglements erforderliche Ausleg- jener Listen vorbehaltlich weiterer B estiinmung U den Tag brt Auslegung, welche in der ersten Woche Monats Dezember d. I. geschehen wird, unter allen Uniständen
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der Gemeinde (des Gutsbezirks) .
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.....des Kreises Hersfeld.
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5.
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Zunamen
Wornamen
Alter
Stand oder Heweröe
Wohnort
Jahre
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7.
10.
11.
9.
8.
alsbald nach Bekanntmachung dieses Tages beginnen kann.
Bemerkt wird:
1) daß der Eintrag in dieses Verzeichniß (Wählerliste) nach alphabetischer Ordnung (nach dem A. B. C) erfolgen muß,
2) daß nur die Rubriken 1, 2, 3, 4, 5 nnd 6 ausgefüllt werden dürfen,
3) daß für Personen des Soldatenstandes, des Heeres und der Marine die Berechtigung zum Wählen so lange ruht, als dieselben sich bei der Fahne befinden,
4) daß der Herr Buchdrucker Funk dahier das Formularpapier zur Wählerliste alsbald den Herren Bürgermeistern rc zusenden wird, und ist solches, wenn es ausbleiben sollte, von dem rc. Funk alsbald zu reklamiren.
5) daß die berichtlicke Anzeige über die vollendete Aufstellung der Wählerliste in doppelter Ausfertigung, spätestens bis zum 24* d. MlS. anher zu erstatten ist, die Listen selbst jedoch mir zunächst noch nicht vorzulegen sind.
Hersfeld, am 14. November 1876.
12014. Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
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Vermerk der erfolgten Stimmabgabe (§. 16 des Reglements)
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Ordentliche Wahl.
Nachwahl
Bemerkungen
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Engere Wahl.
Erste Wahlhandlung. .
Engere Wahl.
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$ d-m Nah. Auszug 3r’ct für den Reichstag des Norddeutschen Bundes. Vom 31.
»r «8ii6elttl Mai 1869.
lW"kn h„ ^"' von Gottes Gnaden König von Preußen rc. I ^u«beßrathS „ " des Norddeutschen Bundes nach erfolgter Zustimmung
1 Aiiibi.» des Reichstages, was folgt: V V^ft bJU, den Reichstag des Norddeutschen Bundes ist jeder Nord- I. ‘«“ü, wo /unsundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, in dem 2' Für >emen Wohnsitz hat
I,^ ^"echtiau. "^" des Soldatenstandes des Heeres und der Marine I $ 8 »um Wählen so lange, als dieselben sich bei den Fahnen d^r Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen:
1) Personen, welcheAmtcr Vorinundschaft oder Kuratel stehen;
2) Personen, über deren Vermögen Konkurs- oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist und zwar während der Dauer dieses Konkurs- oder Fallit-Verfahrens;
3) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeinde- Mitteln beziehen, oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben;
4) Personen, denen in Folge rechtskräftigen Erkenntnisse- der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt sind.
Ist der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechrc wegen politischer Vergehen oder Verbrechen entzogen, so tritt die Berechtigung zum Wählen wieder ein, sobald die außerdem erkannte Strafe vollfirrdt, oder durch Begnadigung erlassen ist.