Kit«
N
kw, mi! H
M
Ärei
für die
Kreist £xiWb und Himfeld
HerAfeld, Sonnabend den 4. November
1876
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desfe ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei St den Postanslallen kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit W Po Pfg. berechnet.
!«U
Amtliches
Kreis Hersfeld.
Hersfeld, am 31. October 1876.
" I Räch einer Mittheilung der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Botenburg i. H. hat die Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts ^ zu Berlin durch Beschluß vom 17. Mai 1876 die Beschlagnahme 1 der auch in Berlin verbreiteten Gratis-Borlage zu Nr. 129 des ^LReuen Wiener Abendblattes" -vom 11. b. Mts- welche die Ankla- ^Mchrift vom 27. März d. I. in der schwebenden Untersuchungssache selber den Grafen Harry von Armin wegen Landesverratb und " Mderer strafbarer Handlungen veröffentlicht hat, in Gemäßheit der
H- !8, 21, 23 und 24 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874 in » Mibindung Mit den §§. 92 Ziffer 1. 95 und 185 des deutschen Strafgesetzbuchs aufrecht erhallen beziehungsweise solche angeorbnet > M durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 10. Juni 1876 auf Un« |taud)bannad)uitg desselben wegen Verstoßes gegen den §. 17 des ..^preßgesetzes vom 7. Mai 1874 erkan't. -
151 Der Königliche Land rath Freiherr von Broich.
111 „„ Gemeinde-Ordnung
• | Dom 23. October 1834 für die Städte und Landgemeinden des vormaligen Kurfürstenthums Hesten.
§. 50.
rx„ Bestätigung des Ortsvorstandes.
nd- ^e Ortsvorstände werden
| 111 ^" Hauptstädten vom Landesherrn,
M <n den übrigen Städten von der Regierung der Piovinz, ^tig/a/™ "^dgemeinden vom Kreisrathe
^Uuk^ ^r Gewählte aus besonderen Gründen nicht bestätigt;! so Einer weiteren Wahl in kürzester Frist geschritten werben.
der p»i^ ^bstätigung eine genügend begründete Voraussetzung ^»nba,^"^ ^ t des Gewählten zum Amt entgegen; so kann dieser Ettelst angemessener Prüfung, wenn der Gewählte |i$
W 9 unterwirft, beseitigt werden.
138 Pr. b. I Die Ausführung des §.50 der Gemde. der Bestätigung der Ortsvorstände betreffend.
^ i€än ™ vom 5. Januar 1835.
—'Uib hah„, J^e Regierungen werden darauf aufmerksam geumcht ihn ber "andräthe dahin zu instruiren, daß in ser Bestatig- s >ur folcd<>r"a^^""^r ihnen das Mittel gegeben ist, die Auswahl Hirken i ^ouen zur Bekleidung des Bürgermeisteramtes zu be- iver!ersehu>w ?e l^M Sicherheit für eine vollständig genügende RmteS geben, welches sowohl nach der ptzigen -Mruna b., Gemeinden, als auch namentlich bei der jetzigen Ein- Gemeinde-Verfassung eine vorzügliche Wichtigkeit ikS'Mnde^kstätigung muß erreicht werden, daß es in keiner t^ahl die 1 ^'«‘«eintritt einrs Bürgermeisters konlinen sann, besten E Berwaiu!, ^.^dehörde für einen Mißgriff, und durch welche |ie 1 ^Wallung - ^ ^s Gemeindemesei s und nicht weniger die Polizei- - Ht, derco stesährdet ober auch nur solchen Händen auvertraut '';iifllid), bnk! A 'F°" zweifelhaft erscheint. Es ist daher nicht hul- n ©eiuähi. e. ^aljlfornten sämmtlich beobachtet sind, und gegen 'hörde mubB "" Besonderes Bedenken obwaltet; bie bestätigende mung, Em!<i>^ Ueberzeugung haben, daß der Gewählte eine ®e= ätigen könn. °^"^it und Geschästskenntniß in diesem Amte be- und werde, zu dessen Bekleidung Uttbescholtenheit
und gewöhnlicher Fleiß eines guten Hausvaters nicht anreichen. Es muß festgehalten werden, daß, namentlich in den kleineren Gemeinden, welche nur wenige, zur Bekleidung des Bürgermeisteramtes fähige Männer enthalten, wenn die Gemeinde seinen von diesen, sei es aus Unverstand oder Gleichgültigkeit, oder auch wohl deshalb, weil eben diese als frühere Ortsvorstände eine »lästige gesetzliche Strenge gehandhabt, Mißbräuchen gesteuert und Unordnungen zur Strafe gebracht haben, wählen sollten, die Wahl nöthigenfalls wiederholt verworfen, und lediglich einem der unbestritten fähigen Ortsbürger die Bestätigung gegeben werde. Es muß auch die Be- stätiguug schlechthin denen versagt werden, welche durch ihr früheres Betragen eine, gesetzlicher Strenge und Ordnung abgeneigte, Gesinnung bewiesen, oder sich durch Widerspenstigkeit oder Antheil an Auflehnungen gegen die Obrigkeiten bemerklich gemacht haben.
Die gehörige Erwägung der hier zusammengestellten leitenden Grundsätze für die Erledigung des befragten, so wichtigen Geschäfts wird übrigens entnehmen, lassen, daß es keineswegs die Absicht ist, auf dem Wege der Bestätigungs-Bersagung bei dem Vorhandensein mehrerer, überhaupt qualificirter Gemeindeglreder gerade eine einzelne bestimmte Person weil nun solche für am tauglichsten hält, an das Bürgermeisteramt zu bringendes soll vielmehr durch die vorliegende Anweisung nur auf die Pflicht der sämmtlichen Verwaltungsstellen aufmerksam gemacht werden, die allgemeine Tüchtigkeit des zum Bürgermeister Gewählten, wie solche in einigen Hauptbeziehungen hervorgehoben worden, bei der Bestätigungs-Ertheilung gehörig ins Auge zu fassen.
i)
2)
Da in Folge davon, daß
in mehreren Gemeinden die Amtsbauer der Herren Bürgermeister bereits abgelaufen ist, ohne daß Neuwahlen Statt ge, funden haben,
dieselbe in anderen Gemeinden in naher oder späterer Zeit
noch ablaufen wird und
ich in den dazu angethanen Fällen auf deshalbige Gesuche den betreffenden Herren Bürgermeistern die Entlastung bewillige, demnächst mehrfache Bürgermeister-Neuwahlen werden Statt finden müssen, so glaube ich mich namentlich auch in Rücksicht auf die durch die neuere Gesetzgebung den Bürgermeistern zugewiesenen mannigfachen, meistens auf dem Princip der obrigkeitlichen Selbstverwal« tung beruhenden und nicht die eigentliche Gemeindeverwaltung allein be« treffenden Geschäfte, unter Hinweisung auf meine allgemeine Ver- sügnng vom 25. August b. J. Nr 8134 in Nr. 69 des Kreisblatter veranlaßt zu sehen, Folgendes zu bestimmen.
Die Herren Ausschußvorsteher, unter deren Leitung die Wahl Statt finden muß, haben der Wahlkörpmschast, bestehend aus den noch im Amte befindlichen Bürgermeistern, den Gemeinderathsmit- glieveru und den Mitgliedern des großen Ausschusses,
1) vor Eröffnung der Wahlhandlung nicht nur diese, sondern auch meine obengedachte Verfügung vom 25 August d. I. in Nr. 69 des Kreisblattes vorzulesen und daß solches geschehen im
2)
3)
Wahlprotokolle anzuführen, den Gewählten alsbald nach der Wahl oder doch innerhalb der nächsten 24 Stunden zu befragen, üb derselbe die Wahl anneh. wen will und dessen Erklärung zu Protokoll zu nehmen oder, wenn sie schriftlich abgegeben wird, dem Wahlprotokollt beizu- fügen und
im Falle der Annahme der Wahl Seitens des Gewählten von demselben folgende Nachweise beibringen zu lassen und mir bei Einreichung der Wahlprotokolle mitemzureichen:
1. nusweis über die Militairverhültuiffe des Gewählten,
2 dessen amtliche Führungsatteste,