t bej >efq me
im
Ib
ta
HerAfcld, Mittwoch den 18. October
1876.
M
31'
m
10«
INI
, An
" s^Niglichen
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desse ben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Pestaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches
Kreis Herssew.
Ministerium des Innern.
Berlin, den 14. October 1876
Verordnung,
betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten.
s Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. verordnen auf Grund des Artikels 51 der Verfassungsurkunde vom Januar 1850, auf den Antrag Unsers Staats-Ministeriums, was folgt: ■ §• L | Das Haus der Abgeordneten wird hierdurch aufgelöst. H §. 2.
M Unser Staats-Mininisterium wird mit der Ausführung der ge- lenwäitigen Verordnung beauftragt E- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhäudigen Unterschrift und 'erdrückten Königlichen Jusiegel.
I Gegeben Baden-Baden, den 14. Oktober 1876. ) gez. Wilhelm Igez. Camp Hausen, Gr. Eulenburg, Dr- Leonhardt, Falk, von Kameke, A che n bach, Fried enthal, U von Bülow, Hofmann.
Berlin den 14. October 1876
Bekanntmachung
Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom heutigen vage, Mbetreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten, auf Grund der SS. 17 und 28 der Wahlveroronung vom Miar 1849
M ^en Tag der Wahl der Wahlmänner
M . auf den 20. Oktober d. J.
W den Tag der Wahl der Abgeordneten
ierdurch fcft ^f den 27. Oktober d. J.
Der Minister des Innern, gez. Gr. Eulenb urg.
ahMk^^ hiervon erhalten Ew. Hochwohlgeboren zur Kenntniß- etrrff^°?D^0ksäumten weiteren ressortmäßigen Veranlassung in ver Vollziehung der Wahlen für das Haus der Abgeordneten.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage
R i b b e ck.
Herrn Landrath zu Hersfeld.
Die Am, .... Hersseld, den 15. Oktober 1876 stehende Bürgermeister und Ortsverwal ter des Dresses haben Miß,>.^^O'"Hung und Bekanntmachung sofort zur öffentlichen 17. ö dringen.
Der Königliche Landrath
J. B
Joseph, Königl. Kreissekretair.
h . Caffel, den 29. September 1876.
M ""serer Circular-Verfügung vom 10. rezember ^eSi??® "Ntgetheilten Normal-Statute über Erhebung K Umlagen ist in §.3 sub a die Bestimmung enthalten,
♦
daß Neuanziehende erst vom Abläufe des dritten Monats ab com- munalsteuerpflichtig werde».
Nach §. 8 des Gesetzes über die Freizügigkeit vom l. November 1867 können jedoch Neuanziehende nur wenn die Dauer des Aufenthalts den Zeitraum von 3 Monaten nicht übersteigt, zu den ®e« weindelasten nicht herangezogen werden; dagegen kann es danach nicht als unzulässig betrachtet werden, wenn die Dauer des Aufenthalts den Zeitraum von 3 Monaten übersteigt, die Communalab« gaben für die ersten 3 Monate nachzuerheben.
Es ist daher lediglich dem Ermessen der Gemeindebehörden überlassen, ob dieselben in den zur Bestätigung fernerhin vorgelegt werdenden Statuten in §. 3 a die Worte „die letzteren vom Abläufe des dritten Monats ab" bestehen lassen oder streichen wollen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Kühne.
An die Königlichen Wdräthe rc.
Vorstehende Verfügung wird unter Hinweis auf das in Nr. 1 und 34 des Kreisblattes von 18-74 abgedruckte Normalstatut und die in dir. 42 des Kreisblattes von 1876 veröffentlichte Regierungs- verfügung vom 14. Mai 18f6 A. I. 5690 zur Kenntniß der Gemeindebehörden gebracht.
Hersfeld, den 15. October 1876.
10542. Der Königliche Landrath
J. B.
Jo.seph, Königl. Kreissecretair.
Von den 93 Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises haben leider 44 bis heute noch nicht auf meine Verfügung vom 15. August er. Kreisblatt Nr. 66, betreffend die Rebenkrankheit und Verbreitung der Reblaus berichtet.
Die resp. Herren fordere ich bei Vermeidung einer sofort festgesetzt werbenden Ordnungsstrafe von 3 Mark auf, den noch ausstehenden Bericht bis zum 2 5. d. Mts. zu erstatten.
Hersfeld, den 14. October 1876.
10739. Der Königliche Lanorath
I V.
Joseph, Königl. Kreissecretair.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises weise ich an, mir bis zum 10. Januar k. I. die Straflisten pro 1876, abgeschioffen, mit sämmtlichen dazu gehörigen Aktenbogen zur Einsicht einzureichen.
Hersfeld, am 17. October 1876.
10842. Der Königliche Landrath
I V.
Joseph, Königl. Kreissecrutair.
Bekanntmachung, die Haupt-Ergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkasse für den Regierungsbezirk Caffel vom Jahre 1875 betreffend.
Nachdem die vorgedachte, von ö<r Königlichen Regierung-« Hauptkasse oahier ausgestellte Jahres Rechnung revidirt, den Kassen« Kuratoren nebst den Belägen und dem Remsions-Protokoll vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschloffen sowie die Decharge von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Haupt-Ergebnisse nach §. 48 der Statuten, den Mit gliedern dieser Wittwen- und Waisenkasse in Nachstehendem mit: