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für die

Kreise Hers selb und Hünfeld.

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HesAfelh, Sonnabend den 7. October

187«

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei n Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 0 Pfg. berechnet.

Amtliches

Kreis Hersfeld.

Berlin, den 2. Februar 1876.

K Durch die §§. 106 und 142 der Gewerbe - Ordnung vom 21. >uni 1869 ist für die Errichtung gewerblicher Fortbildungsschulen ine gesetzliche Grundlage geboten und dadurch die Veranlassung

M gegeben worden, Staatsmittel zu Zuschüsse n für dieselben flüs- 8 zu machen. In Folge davon ist die Möglichkeit vorhanden, für Beseitigung, Ergänzung und Erweiterung der Volksschulbildung W aus der Volksschule entlassenen städtischen Jugend, für die Be- Wung ihrer sittlichen Tüchtigkeit und für die Erhöhung der Ge- ^>erbstuchtigkeit der arbeitenden Klassen in den Städten durch kräf- >ge Förderung dieser gewerblichen Fortbildungsschulen Sorge zu ragen Entsprechende gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Er- Wung ländlicher Fortbildungsschulen fehlen zur Zeit noch und es k daher noch nicht angängig gewesen, zum Zweck ihrer Förderung iber das Maß der bisher aus dem Dispositionsfonds des land- Myschafllichen Ministeriums den landwirthjchafrllchen Vereinen Beträge hinaus, Staatsmittel bereit zU stellen. Gleich­em muß anerkannt werden, daß es ebensowohl im Interesse der Sebung der Volksbildung überhaupt und der besseren Pflege der an »wuthschastlichen Gewerbe wie auch zur sittlichen Ertüchtigung >er längeren Generation unter der ländlichen Bevölkerung und der Dämpfung der sie bedrohenden Zuchtlosigkeit in hohem Grade Wschenswerth ist, daß auch ländliche Fortbildungsschulen errichtet Mden. Dieses Bedürfniß beschränkt sich keineswegs auf die Ge- Minden, bei denen die Volksschule ihre Aufgabe noch nicht allseitig M lösen vermag, sondern auch da, wo gute Schulen vorgearbeitet

es nicht ohne die höchste Gefahr, wenn die Heranwachsende Änliche Jugend sofort nach ihrem Abgänge von der Volksschule

^^"^^gen geistigen Nahrung und Beschäftigung entbehren M Die bisherigen günstigen Erfolge des freiwilligen Fortbil- , Schulwesens in verschiedenen Provinzen, wie in einzelnen Krei- ver Rheinprovinz, Hannover, Westfalen, Brandenburg, Preußen d^m im Negierungs-Bezirk Wiesbaden, haben zu dem °"^ ohne die Möglichkeit, die Schüler zum Besuch der leiten p88Wule zu verpflichten, sich schon sehr Erfreuliches er= >mpjr Q®t' ^bnn das Interesse für diese Angelegenheit in richtiger ^^l und erhalten wird. So bestanden im Regierungsbe- L.,^"sbaden, über dessen Verhältnisse in dieser Beziehung die mttMrf/t'r ^^ vorliegen, nach den im Auftrage des land- 8er, Vereins von dem Oberlehrer Th. Lautz erstatteten Lckulp), lm Winter 1874|75 91 Fortbildungsschulen mit 1450 inb > 2 14 20 Jahren, 108 Schülern von 21 30 Jahren Miller» von 3i 40 Jahren also im Ganzen mit 1570 Internet ??" ^bnen am Schluß des Halbjahrs noch 1412 an dem lunden i Teilnahmen. Die Anzahl der wöchentlichen Uuternchts- bie ®Pm?-nitle l>ort von 4 bis 8, vorherrschend waren 4 Stunden. Uailtuiii ^"^EN zahlten Beiträge von 50 bis 120 M. als Pausch- leistens i m> honorirten den'Unterricht pro Abend oder Stunde, oltszusck»d ' ^t0 Stunde, in einzelnen Fällen" war and)'ein Ge- "terrich, u.nter der Bedingung der ErtheUung von Fortbildungs-

ierridif "lcl "er Bev | ffworden " ' ierbände ^b.int daher geboten, zuvörderst die nächstbetheiligten )öhl f0 L0 die Gemeinde selbst anzuregen, diese für ihr eigenes ^fte nidn Ut'ame Angelegenheit in die Hand zu nehmen und es lügen ban, "'""dglich sein, wenigstens einzelne Gemeinde-Verlre- i^" §u vermögen, wenn ihnen vorgestellt würde, wie gering

die mit der Einrichtung ländlicher Fortbildungsschulen verbundenen Opfer sind.

Da nämlich sowohl die Räumlichkeiten als die Lehrmittel der Volksschulen auch für die Fortbildungsschulen benutzt werden können, so beschränken sich die Kosten für dieselben wesentlich auf bte dem Lehrer zu bewilligende feste Remuneration. Diese allerdings kann nicht entbehrt werden, denn die Erfahrung hat gelehrt, daß weder das System der Prämien, noch die Heranziehung freiwilliger Kräfte den Bestand ländlicher Fortbildungsschulen auf die Dauer gesichert haben. Diese Sicherung ist vielmehr nur dann zu erwarten, wenn dem Lehrer unter der Bedingung, daß er den Unterricht während des ganzen Winters regelmäßig ertheile, eine von vornherein fest­gesetzte Remuneration bewilligt wird. Da nun zu berufenden Leh­rern in ihrem Berufsbriefe die Bedingung gestellt werden darf, daß sie gegen eine solche Remuneration auch in der Fortbildungsschule zu unterrichten haben, so wird das erwünschte Ziel auf diese Weise gewiß erreicht werden können. Zu einer wesentlichen Förderung wird es dabei gereichen, wenn die landwirthschaftlichen Vereine in das Interesse gezogen werden, indem ihre Vertreter Einladungen zu den Prüfungen der Schulen erhalten und auch sonst über den Fort­gang derselben unterrichtet werden

Die wirksamste Un-erstützung ist indeß von den größeren Ver­bänden, zunächst von den Kreisen zu erwarten. Bei aller Verschie­denheit in der bezüglichen Gesetzgebung der einzelnen Landestheile, ist doch überall den Kreis-Vertretungen die Befugniß verliehen, Ausgaben im Interesse des Kreises zu bewilligen Daß die Errich­tung ländlicher Fortbildungsschulen, sei es in einzelnen, sei es in allen Gemeinden eines Kreises, im Interesse desselben liege, steht außer Zweifel. Es ist daher von der größten Bedeutung, daß die Kreis-Vertretungen bestimmt werden, einen Betrag für die Förde­rung ländlicher Fortbildungsschulen auf ihren Etat zu nehmen, derselbe würde zu Zuschüssen für solche Gemeinden zu verwenden sein, in welchen die bezeichnete Einrichtung am leichtesten und wirk­samsten in's Leben treten könnte Diese Gemeinden auszuwählen, die Bedingungen zu bestimmen, von deren Erfüllung die Bewilligung abhängig zu machen wäre, würde den Kreisen bezw. ihren Organen zu überlassen sein. Nur darauf ist in der Regel zu Hallen, daß nur da Fortbildungsschulen errichtet, bezw. aus Kreismitteln unter­stützt werden, wo die Gemeinden selbst eine Leistung für dieselbe übernehmen weil nur darin eine Bürgschaft für das Gedeihen und den sicheren Fortgang der Schule liegt.

Indem wir anliegende Grundzüge für die Einrichtung ländlicher Fortbildungsschulen beifügen, ersuchen wir das Königliche Ober- Präsidium ergebenst, den Kreistagen eine bezügliche Vorlage behufs Aufnahme eines Betrages zu Zuschüssen für ländliche Fortbildungs­schulen in den Kreishaushalts-Etat machen zu lassen

Der Minister Der Minister der Der Minister für die des Innern. geistlichen, Unter- landwirthschaftlichrn gez. Eulenburg. richts- u. Medizinal- Angelegenheiten.

Angelegeeheilen. "gez. Friedenthal, gez. Falk

An das Königliche Ober-Präsidium zu Caffel.

Grundzüge für die Errichtung ländlicher Fortbildung-üchnlcn.

Die ländlichen Fortbildungsschulen haben dir Aufgabe, die Volksschulbil- dung ihrer Zöglinge zu befestigen, zu ergänzen und soweit sich die Möglichkeit dazu bietet, mit besonderer Rücksicht aus die ländlichen Gewerbe und den Be­trieb, der Landwirthschaft zu erweitern.

Bei dem Mangel gesetzlicher Unterlagen, auf Grund deren allein eine Nöthigung zur Errichtung, sowie zum Besuche solcher Schulen eintreten könnte und bei der großen Verschiedenheit der für die Einrichtung derselben maßge­benden Verhältnisse, als der räumlichen Ausdehnung und Bodenbeschaffenheit