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H-rsfeld, Sonnabend den 23. September
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entroste Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei
■entllia« Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit Pfg. berechnet.
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Einladung zum Abonnement.
Mit dem 1. October beginnt ein neues Abonnement auf das ^reisblatt für die Kreise Hersfeld und Hünfeld" Der Adonnementspreis beträgt 1 Mark pro Quartal, bei den stanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu.
Inserate finden durch das „Kreisblatt" weite Verbreitung.
Die Expedition.
amtliches
Kreis Hersseld.
Die noch mit Einlieferung der Urwählerliiten rückständigen tsvorstände des Kreises werden an deren alsöaldtAe Einsen- zgBWg bei Reibung der Abholung durch Straf boten erinnert. Be- lkt wird dabei, daß die qu. Listen ordnungsmäßig jummirr mittelst besonderen Berichtes (cf. Ausschreiven vom li c. Kreisblatt Nr. 55) .hierher einzureichen sind.
s Hersfeld, am 22. September 1876.
Der Königliche Landrath
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6.
achtung der gesetzlichen Bestimmungen namentlich der im §. 12 der Verordnung vom 30. Mai 1849 auf Grund der Ihnen zugehende Urwählerlisten aufzustellen und mir sämmtliche Listen bis zum 1. October c. zur Feststellung und Auslegung einzureichen.
Insoweit solches noch .nicht geschehen, sind die Steuerbeträge in den Urwählerlisten noch aufzusummiren; die Abtheilungslisten müssen abgeschlossen werden.
Ich setze bei den Herren Wahlvorstehern und Wahlvorsteher» Stellvertretern voraus, daß Sie bei der fraglichen Listenaufstellung Hülfreiche Hand bieten werden.
Die Herren Bürgermeister zu Niederaula, Schenklengsfeld und Friedewald haben nach den Vorschriften her §§. 12, 15 und 16 der gedachten Verordnung zu verfahren und die Einreichung bezw. Rück- reichung bis zum 4. k. M. zu bewirken.
Die betreffenden Herrn Bürgermeister haben den Herrn Wahl- vorstehern von dieser Verfügung sofort Kenntniß zu geben.
Hersfeld, den 22. September 1876.
9865. Der Königliche Landrath
I. V.
Joseph, Königl. Kreissecetair.
J. V.
Joseph, Königl. Kreissecretair.
Die Ortsvorstände zu
Eitra, Gitlersdorf, Hählgans, Heenes, Kalhus, Meckbach, Meisebach, Oberhaun, Sieglos, Untergeis, Niederaula, Beiershausen, Hattenbach, Heddersdors, Kruspis, Biengar- Us, Neimboldshausen, Willingshain, Hilperhausen, Engelbach, Bengendorf, Kleineusee, Leimbach, Ausbach, Hilmes, . Nansbach, Schenksolz, Uuterneurove
nd e » hierdurch wiederholt erinnert, den Bericht über die geschehene n ^U^nurchung der Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abth.
। v ^ieuern, Domainen und Forsten vom 15. Juni c. be= & ^nineldung der Ansprüche wegen Aufhebung bisheriger
dk"'I dunn 0 ""brbefreiungen und Grundsteuerbevorzogungen, bei Vermei- erfhihJUCr ^^ufe von 3 Mark bis zum 26. b. Mts. anher zu
^Slä5^"^blv, am 22. September 1876.
' Der Königliche Landrath
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Joseph,, Könr^l. Kreissecretair^ ^ä Der Posanrentrer Nikolaus Battenfeld dahin hat k behuss “O« Familie um Entlastung aus dem Unt^rthanenver ^"Auswanderung nach Nordamerika nachgesucyr.
M l,,*** “ 2-. S-p,-mb°- ^Eich- SanbratD
Obgleich durch Verfügung des Herrn Landes - Tirectors zu Caffel vom 28. Februar d. I. — abgedruckt im Kreisblatt. Nr. 22 — für die Anträge auf Aufnahme körperlich Kranker in die ständischen Landkrankenhäuser ein bestimmtes Formular vorgeschrieben ist, so wird doch nach einer Mittheilung des Dirigenten des Landkrankenhauses, Herrn Kreisphysikus Dr. Ahlborn dahier, dieses Vorschrift trotz wiederholter deshalbiger Vorstellungen von einem großen Theile der Ortsvorstände des Kreises Hersfeld außer Acht gelassen, indem häufig Kranke mit einem nicht einmal vorschriftsmäßig ausgestellten Armenattest versehen, birect in das Krankenhaus geschickt werden, oft in einem Zustand, der, falls die Kranken zur Behandlung ungeeignet erscheinen, ihre Rücksendung verbietet.
Die Herren Ortsvorstäude rc. des Kreises werden daher unter Strafandrohung wiederholt angewiesen, sich vorkommenden Falls nach den erlassenen Vorschriften zu richten und auf ihre, bei der Landkrankenhaus-Direktion einzureichenden Aufnahme-Anträge, denen ein ärztliches Attest und ein vorschriftsmäßig ausgestelltes Vermögenszeugniß (unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars) beizufügen ist, für die Folge immer erst die Aufnahme- Genehmigung abzuwarten
Nur in Eil- und Nothfällen, wie bei Verunglückten, Schwer«
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verletzten u. f. w., wird von diesen Bestimmungen Abstand genommen. Hersfeld, am 22. September 1876.
Der Königliche Landrath.
9638.
J. B.
Joseph, Königl. Kreissecretair.
J. V.
___ Joseph, Königl. Kreissecretair.
den Cournd Faupet aus Niederaula, 19 J"h^ M um uWg aus dem Unterthanenverbande behufs Auswanderu J nachgesucht worden.
•*Wlb, am 20. September 1876.
' Der Königliche Landrath
I d.
Jose p h, Königl. Kreissecretair.
Rr'U"^mend auf die Bekanntmachung vom 8.,d. M.Nr.,8189 Urtnohi?. be* Kreisblottes fordere ich die Herrn Bürgermemec der D.,b r ™f, nunmehr, eventuell unter Mitwirkung der Wahl
1 und deren Stellvettreter bie Abtheilungslisten unter,Beol
76.
Grun-fteuerentschadigung
Caffel, den 15. Juni 1876.
Für die durch Einführung der neuen Grundsteuer mit dem 1. Januar 1876 erfolgte Aufhebung bisheriger Grundsteuerbefreiungen und Grundsteuerbevorzugungen wirb in Gemäßheit der nachfolgenden Bestimmungen der Gesetze vom 21. Mai 1861 Nr. 5381 (G. S. S. 327) und vom 11. Februar 1870 (G. S. S. 85) bei rechtzeitiger Anmeldung der bezüglichen Ansprüche eine Entschädigung aus der Staatskasse gewährt.
Nach der Höhe und nach der Art oer Entschädigung sind zu unterscheiden die Ansprüche:
a) der Besitzer solcher ländlichen oder städtischen Grundstücke, wel-