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für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld.
HerAfel-, Mittwoch den 23. August
187«.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet.
Amtliches
Kreis Hersselo.
Die Herren Bürgermeister und Ortsverwalter des'Kreises haben diejenigen Personen, welche für das nächste Kalenderjahr Legitima- iioiis- bezw. Gewerbescheine zum Gewerbebetrieb im Umherziehen «scheu, mittels ortsüblicher Bekanntmachung aufzufordern, die deShalbigen Gesuche und zwar wenn dieselben seither schon im Besitze eines solchen Scheines gewesen sind, unter Vorzeigung des zuletzt ertheilt gewesenen, bei ihnen anzubringen, dieselben auch ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß Alle, welche dieses
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Kreis
Des Jmploranten
Wohnort.
Namen.
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unterlassen würden sich die nachtheiligen Folgen, welche vurch verspätete rechtzeitige Anmeldung entstehen könnten, selbst zuzuschreiben haben.
Die Änträge sind in eine Nachweisung resp. Signalementsver- zeichniß West den untenstehenden Mustern einzutragen und beide Verzeichnisse und zwar das Signalementsverzeichniß unter Vollzug des darunter befindlichen Attestes bis zum 5. Oktober d J. an mich einzureichen oder berichtlich anzuzeigen, daß keine Anträge gestellt worden sind
Hersfeld, den 19. August 1876
Der Königliche Landrath Freiherr von Broich.
Steuerkafle
Nachweisung
über die pro 187 nachgesuchten Legitimations-Gewerbe-Zcheine
Königlichem Landrathsamt in Hersfeld mit dem Einträge vorgelegt, die Erthei- lung der umstehend nachgewiesenen Legitimations - Gewerbe- Scheine bei der Königlichen Regierung zu beantragen.
den ten
187
v Der Bürgermeister
Lebensalter.
Jahr 5.
Steuersatz:
Gründe f. d.
A r t des Gewerbes.
bis- heri- ' ger pro 187
7.
vorzu schlagende pro
187
8.
Benennung der Regierungsbezirke innerhalb welcher das Gewerbe betrieben werden soll.
9.
Ob dasGewerde mit einem Begleiter, !
Träger, Fuhrwerke oder Lastthier be-^ trieben wird. ;
10 |
Angabe der bezüglichen Gesetzesstelle oder Paragraph der Anleitung.
^gierungSbezirk Casiel.
'reis Steuerkasse
' DignalemeutS-Verzeichniß
zur
Nachweisung vom ten 187
diejenigen Personen, welche pro 187 Legitimations- und Gewerbescheine nachgesucht haben.
Daß die in diesem Verzeichnisse aufgeführten Gewerbetreibenden ^Menschen von gutem Rufe und unbescholtenen Sitten bekannt, M mit auffallenden oder ekelhaften Krankheiten nicht behaftet sind F überhaupt kein gesetzlicher Hinderungsgrund nach § 57 der ^«erbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21 Juni 1869 fliegt, wird hiermit bescheinigt.
am ten 187
Der Bürgermeister
। 2r
Wohnort
3.
Name und Vorname
des
Gewerbetreibenden und desien Begleiters.
4.
Be- zeichnung des Hausir- Gewerbes
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7.
Alter.
Jahre
Beson- dere
Kennzeichen.
Tarif
ver von den Preußischen Armenverbänden zu erstattenoen Armenpflegekosten.
^uf Grund des §. 30 des Bundesgesetzes über den Unterstütz- Kwohnsitz vom 6. Juni 1870 (Bundesgesetzblatt S. 360 flg.) und |3 35 des Ausführungsgesetzes vom 8. März 1871 (G S. S. l ^-) wird hierdurch nach Anhörung der Provinzial-Vertretungen ' ^Munal-Landta;e) Folgendes bestimmt:
Nr. der zuletzt ertheil- . ten Legiti- § mations- Gewerbe- scheine.
12.
1) Der Tarifsatz, mit welchem die für die Verpflegung eines erkrankten oder arbeitsunfähigen Hülfsbedürftigen im Alter von 14 und mehr Jahren entstandenen Kosten einem Preußischen Armen- verbande zu erstatten sind, beträgt für jeden Tag der Verpflegung: a. für die in der Servis - Classeneintheilung Beilage Lit b des Gesetzes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes (B G. Bl. S. 544 flg.) in der dritten bis fünften Classe aufge- führten Ortschaften..........60 Pfennige,
b. für die den höheren Servis-Classen
angehörenden Ortschaften.......80 Pfennige
Nicht hierunter begriffen uno besonders zu berechnen sind die unter 2 erwähnten Kosten, sowie die Kosten für gelieferte Kleidungsstücke. J '
2) Der Tarifsatz der für die nothwendig gewordene ärztliche oder wundärztliche Behanolung und Verpflegung der zu 1 gedachten Personen einem Preußischen ^irmenverbande von einem anderen Preußischen Armenverbande zu erstattenden Kosten beträgt, mit Einschluß der Kosten der dem Hülfsbedürftigen gereichten Arzneien Heilmittel 2c. 2C. für den Tag und für alle Ortschaften gleichmäßig 20 Pfennige, vorbehaltlich gleichwohl einer besonderen Berechnung und Signierung erheblicher außerordentlicher Mehraufwendungen welche in Verwundungsfällen oder bei schweren oder ansteckenden Krank» heilen nothwendig geworden sind.
3) Der Tag, an welchem die Verpflegung begonnen hat, wiro mit dem Tage, an welchem dieselbe beendigt worden ist, zusammen als ein Tag berechnet.
4. Die obigen Tarifsätze kommen gleichmäßig zur Anwendung die Verpflegung mag innerhalb oder außerhalb eines Kranken- over Armenhauses bewirkt worden sein.
5) Alle unter die Bestimmungen zu 1 und 2 Nicht zu begreifenden Verwendungen sind besonders zu berechnen; dies gilt na» mentlich auch rücksichtlich der Kosten der Verpflegung solcher Perso-