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deren Umtauschfadigkeit zweifelhaft ist, direkt an die Reichsschulden- Verwaltung in Berlin zu richten.
Berlin, den 24- Mai 1876.
Der Finanz-Minister Camphausen.
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Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 18. Juli d J. — cf Kreisblatt Nr. 62 rc. — betreffend die von Seiten der Regierung angeordnete Thierschau mit Prämienvertheilung in den Kreisen Hersfeld-Rotenburg-Hün- feld — wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Termin zur Abhaltung der gedachten Thierschau
auf Montaadeu 18. September d. J.
von Morgens 9 Uhr an
auf den sog. Schützen platz vor dem Johannesthor zu Hersfeld bestimmt worden ist.
Gleichzeitig wird Folgendes bemerkt:
Außer den staatsseitig ausgesetzten Preisen (ein Preis von 150 Mark und 8 Preise & 100 Mark) kommen Seitens der betheiligten Kreise folgende Prämien in freier Conkurrenz für sämmtliche drei Kreise zur Vertheilung:
i) für Bullen im Alter von 1 < b is 4 Jahren:
Ir Preis 50 M., 2r Preis 40 M., 3r Preis 30 M., 4r Preis 25 M., 5r Preis 25 M., 6r Preis 20 M., 7r Preis 10 M.,
b) für Zuchtkü h e im Alter bis zu 6 Jahren:
It Preis 40 M., 2r Preis 30 M., 3t Preis 25 M., 4r Preis 25 M., 5r Preis 20 M., 6r Preis 20 M, 7r Preis 15 M., 8 Preis 10 M , e) für trächtige Rinder, welche nicht unter einem Alter von
20 Monaten dem Bullen zu geführt wurden:
1r Preis 30 M., 2t Preis 20 M., 3r Preis 15 M., 4 P-eis 15 M., 5r Preis 10 M., 6t Preis 10 M., 7t Preis 10 M, 8r Preis 5 M.
Da eine recht rege Betheiligung an der Ausstellung wünschenswerth ist, so werden die Herrn Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden ergebenst ersucht, die gegenwärtige Bekanntmachung auf geeignete Weise wiederholt weiter zu veröffentlichen und namentlich die Besitzer von fehlerfreiem und gut gepflegtem Vieh darauf aufmerksam zu machen, damit recht viele preiswürdige Thiere ausgestellt und prämiirt werden können. Die Aussteller werden ersucht, mit ihrem Vieh bereits um 8 Uhr an O r t und Stelle zu fein.
Hersfeld, am 17. August 1876.
Der Vorsitzende des landwirthschaftlichen Vereins für den Kreis Hersfeld. Ph. Roll.
Seit Eintritt der Rechtskraft desselben ist daher jede fernes Vereinsthätigkeit des gedachten Vereins in dem ganzen Geltungsbereiche des Vereinsgesetzes unstatthaft und nach Maßgabe dieses Gesetzes strafbar, und ist insbesondere Jeder, der sich ferner an dem Vereine als Mitglied beteiligt oder künftig als Mitglied aufnehmen läßt, der Strafe des §. 16 des Vereinsgesetzes verfallen.
Die Polizeibehörden unseres Bezirks weisen wir demgemäß hierdurch an, jeden! Versuche einer feineren Entfaltung einer Vereinsthätigkeit seitens des genannten Vereins unter Hinweisung auf die gedachten Erkenntniffe nach Maßgabe der Bestimmungen des Vereinsgesetzes eutgegenzutreten und insbesondere gegen Diejenigen, die sich ferner als Mitglieder an demselben beteiligen, oder dem-
^^mranlaffmr beit^n foCten' ungesäumt die gerichtliche Bestrafung
zu
Cassel, den 1. August 1876.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Wird hierdurch zur Kenntnißnahme mit der Auflage an die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter sowie an die Geudarmerie- Stationen des Kreises veröffentlicht, diesen Gegenstand bei eigener Verantwortung aufs Strengste zu beachten und Zuwiderhandlungen anzuzeigen.
Hünfeld, am 17. August 1876.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 18. August 1876.
Löser Löbenstcin von Luchenau hat um Ertheilung eines Reise paffes nach England gebeten. _
Der Königliche Landrath Gotz.
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Kreis Hünfeld
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Das Königliche Appellationsgericht zu Münster hat durch Erkenntniß vom 15. Juli 1875 den „Mainzer Verein der deutschen Katholiken" und zwar in dem ganzen Umfange: „soweit er sich auf * Länder im Geltungsbereiche des Vereinsgesetzes vom 11 März | 1850 erstreckt, geschloffen."
| , Die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde »ist durch Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 11 No« i vember 1875 zurückgewiesen, und daher das erstgedachte Erkenntniß - rechtskräftig geworden.
Hünfeld, am 18. August 1876.
Die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises Hünfeld, welche mit Einsendung der Verzeichnisse der zu Geschworenen und Gerichtsschöffen geeigneten Personen noch im Rückstände sind, werden an solche mit 3tägiger Frist hierdurch erinnert.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, anul6, August 1876.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises Hünfeld haben die ihnen übelsandten Ersatz-Reserve- rc. Scheine gegen Rückgabe der Loosungs- scheine den betreffenden Militairpflichtigen zu beendigen und die Loosungsscheine anher einzusenden.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 16. August 1876.
Gefunden: eine Pelzmütze, 1 Eimerchen und 2 Sensen. — Die Eigenthümer dieser Gegenstände haben sich bei dem Ortsvorstande
in Burghaun zu melden
Der Königliche Landruth ®ö§.
Fertige Feucht- u. Kae- toffelsaeke, sowie fertige Ttrohsäcke in Ketten, Wagenschmiere, Maschinen- ii, Lederol empfiehlt zu billigen Preisen
8. Katsenstein
Breitenstraße.
Mei» Tanzuntellicht ^gumt Montag den 4. September
zwar für die Damen Abends 6 Uhr, W die Herren um 8 Uhr — Anmeldungen cherzu nimmt Herr Wilhelm Diebel in w Wallengaffe in meinem Kamen ent-
Ed Sauer.
Mufforderung.
Den jetzigen Besitzer meines im Monat ebruar v I entlaufen en schwarzenDach unde», gelb gezeichnet und mannUchen Geschlechts, fordere ich hiermit au , mlr de Melden innerhalb 8 Tagen zuruckzulreferi,
Anzeigen
widrigenfalls ich gerichtliche Hülfe in Anspruch nehmen werde.
Rotensee, am 18. August 1876.
Dielil, Gastwirth.
Auf ein Otkonomie- Gut von ungefähr 200 Moigen in der Gegend Frankfurts wird ein praktischer B^ktUU^t^e sowie eine Haushälterin beide von gesetztem Alter gesucht. Da der Gutsbesitzer nicht auf dem Gute wohnt, müßten beide selbst ständig wirthschaften können. Im Falle sich verheirathete Leute zu diesen Stellen melden dürften keine kleinen Kinder da sein. Schiiftliche Meldungen sub 8*. 1693 befördert Rudolf JTlosse Frankfurt a. TI
Zu Hiff Trunsbach sollen den
24. d. Mts.
Nachmittags 3 Uhr eine ziemlich große Quantität sehr schöne Weiden, jetzt noch im Saft, meistbiedent verkauft werden. Trunsbach, am 16. August 1876.
Eichenauer.
Korbweiden, diesjähriger Erndte, sind zu verkaufen. Domaine Biengartes.
1 Schmidt
£|>ei Unterzeichnetem sind zu jeder Zeit
Aexte, Haidhacke», Kartoffel- hacken, Mistgabel», letztere das Stück zu 80 Pfg, bei Abnahme von 12 Stück ä 75 Pfg. stets vorräthig zu haben; für sämmtliche Waare leiste ich Garantie. Niederaula, den 16. August 1876.
Kraft, Schmiedemeister.
nur allein fabricirt von dem Apotheker 9t F. Daubitz in Berlin, Neuenburger Str. »^, prämiirt, empfohlen von Aerzten «nd Konsumenten, weltbekannt als ein vorzügliches Hausmittel, ist zu haben bei J. » Otto in Hersfeld.
Alle Sorten Getreide kauit stets zu den höchsten Prei'en
Getreidehändler Otto, Hersfeld, Elausstraße 419.