IP b. welcher den Nachweeis der geschehenen Impfung resp M wenn er über 52 Jahre alt ist auch den der Reoaccina- M tion nicht erbracht hat;
3) bit Kinder, welche im Jahre 1875 ohne Erfolg, ohne genügen- L den Erfolg oder gar nicht geimpft worden sind, sowie daß nach M .§ 13 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 Eltern, Pflege- M eitern und Vormünder, welche den nach § 12 des erwähnten GesetzeS ihnen obliegenden Nachweis, daß die Impfung ihrer Kinder resp. Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen M Grunde unterblieben ist, zu führen unterlassen, mit einer Geld- M strafe bis zu 20 Mark bestraft werden, zur öffentlichen Keunt- ^., niß zu bringen und namentlich dafür Sorge zu tragen, daß M alle impspflichtigen kleinen Kinder und Schulkinder pünktlich an
Ort und Stelle sind. Die Herren Ortsvorstände der Jmpssta- M iivnsorte haben zugleich gemäß der Vorschrift im. § 2 des
Gesetzes vom 12. April v. J. (Preuß. Gesetz-Saminlung Seite 191) für Bereitstellung des Jmpslokals und Gewährung der er- M forderlichen Schreibhülfe zu sorgen.
E Die Impfung der einjährigen Kinder sindct jedesmal Vormit- " stags 9 u^t und der Schulkinder dlachmittags 1 Uhr statt.
"W Die Herrn Bürgermeister der belheiligten Gemeinden haben der J Jwpfung beizuwohnen.
Der Königliche Landrath Götz.
» n
Hünfeld, am 31. Mai 1876.
M Nach § 6 des Gesetzes vom 7. April 1869, betreffend die Er- J Achtung und Erhaltung von Marksteinen behufs der zur Legung
eines trigonometrischen Netzes zu bestimmenden trigonometrischen Puncte sind die zur Ueberwachung des ordnungsmäßigen Zustandes der Marksteine verpflichteten Ortsbehörden gehalten, von jeder Beschädigung oder Verrückung derselben bem Kreislandrathe Anzeige zu machen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünseld, am 30. Mai 1876.
Gesunden: ein Regenschirm. — Meldung des Eigenthümers bei dem Orts Vorstände in Hünhan
Der Königliche Landrath Götz.
_ Hünfeld, am 31. Mai 1876.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises Hünfeld erhalten hiermit die Weisung, die ihnen heute zugesandten Loosungsscheine alsbald den betreffenden Militairpflichtigen zu beständigen.
Der Königliche Landratb Götz.
Hünfeld, am 30. Mai 1876.
Dem Amand Zentgraf zu Kermes, Gemeinde Gotthards, ist in der Nacht vom 24. auf den 25. Mai c. ein Hund von großer Stä- tur, mit langen schwarzen Haaren und gelben Füßen, auf den Namen Landemann hörend, abhanden gekommen. Diejenige Person, welche den gedachten Hund etwa einfangen sollte, wird aufgefordert, denselben sofort an den Ortsvorstand in Gotthards abzuliefern.
Der Königliche Landrath Götz.
Der Verkauf meiner Gichtketten ist Regierungsdecret genehmigt.
zWne wichtige Erfindung der ihsMeuzeit sind die von mir erfun-
'«nen Gichtketten mit Flußab
leitung.
r Meine Ketten werden nur des Nachts ge' O!\am Tage entleert sich die Gichlketie ».b ^genommenen rheumatischen Stoffes- Ziehen ist wohlthuend und angenehm, verspürt nach 10 Minuten Linderung, Schmerz verschwunden tft. Meine ^E.,?. iwd nicht mit den früheren zu ver- >M f J;™' weil noch nie ein Flußableiter er- 1 c>„ und haben eine 10 Mal größere IrQ ^ “^ Electrisirmaschine, und sind 161 o^'L^seii Gicht, Rheumatismus, heftige " bnfcien' Zahnschmerz, Krämpfe rheu- IW Ntt>^,? ^ugenentzündung, Magendruck von Ek,,> Wirkung. Hunderte vonAner- MMgischrGen gehen wöchentlich ein. j^^^^Gichtkette mit Gebrauchsanwei-
s Adolph Winter,
B etni^er Ersinoer der neuen Flußablei- I tungs-Grchtketten.
Gollnow, Pommern.
■üM vorstehendes Inserat des Herrn A. wbriu(it'n. Gollnow Bezug nehmend, dez N.^ »"ikichneter Hiermit zur Kenntniß ■lauf um$, daß mir der alleinige Ver- Uk,ttsn„°N"dunnter „Flußableitungs-Gicht- RtrQn(11 Hersfeld und Umgegend über« fmir in ।J, ltder Zeit zum Fabrikpreis bei ; haben sind.
Mieses o?f?te uüSgezeichnet,guten Wirkungen Aden nn,„ ..bei den oben genannten Lei- Anen P-,?^" ^ bei Gicht 2c. an verschiebe- W^de^ !„ meiner nächsten Nähe gemacht Mvbtng^ l?,n 1 ^ dieselben allen au den S^ino,«^^^" Uebeln leidenden Personen
im Juni 1876
*'r. Westerinann,
___ Johannesthor Nr. 115.
12)! 'sHa«< ?lr. 410 in der LlanS- ^ ^ a h e beabsichtige ich unter günsti-
Anzeigen.
gen Bedingungen zu verkaufen, wozu erster Termin den 1. Juni d. I. und letzter Termin den 8. Juni d. I« jedesmal Nachmittags 3 Uhr in meiner Wohnung abgehalten wird.
H. Otto L. Sohn.
Dienttag den 13. Juni 1816 soll von Bormittags 9 Uhr ab in der Mö (l e r'schen Gastwirthschast zu Meckbach folgendes Gehölz aus der Oberförsterei üleckbacli öffentlich versteigert werden : Im District Schoppenrück Athl. a = Eichen: 7 Rmtr. Nutzholz 2r Claffe, 5 Rmtr. Scheit, *29 Rmtr. Anbruch, 10 Rmtr. Asiknüppel, 6 Hundert Wellen Reis, 16 Rmtr. Stöcke Ir Claffe; Buchen: l4Rmtr. Nutzholz iru. 2r Claffe, 712 Rmtr Scheit, 10 Rmtr. Anbruch, 171 Dluitr. Astknüppel, 103,5 Hundert Wellen Reis, 72 Rmtr. Stöcke ir Classe; Birken: 25 Rmtr.Nutzholz 2r Classe, 5 Rmtr. Scheit, 7 Rmtr Anbruch, 13 Rmtr. Stammknüppel, 6 Rmtr. Stöcke ir Classe; Erlen- uno Aspen: 24 Rmtr. Nutzholz 2r Claffe, 4 Rmtr. Stammknüppel und 15 Hundert Wellen Reis.
Meckbach, am 2. Juni 1876
Der Oberförster Jassoy.
Agenten-Gcsuch.
Ein leistungfähiges Hopfenff«- sciiäft sucht für hier und Umgegend einen zuverlässigen Agenten. — Brauer - Bekanntschaft erforderlich. Beding- «»gen vortheilhaft. Offerten mit Referenzen franco erbeten snb P Nr 130 durch die Annoncen' Expedition von Rudolf Rosse« Rann heim.
Vanaunterricht.
Geehrte Jntereffentrn in Kersfeld Umgegend, wollen die Güte haben, ihre
und mir mit
schätzenSwerthen Anmeldungen zu dem Anfang August d. J. im Saale des Herrn Kniest beginnen sollenden LehrcursuS, ge
fälligst bei Wilh. Diebel, Wallengaffe^ welcher bereits in Besitz der EinzeichnungsUste ist, anbringen.
Ed. Sauer.
Durch den vom 1. Juni er. ab gültigen Nachtrag 21 zum Badisch-Mitteldeut- schen Verbands-Gütertarife werden die Specialbestimmungen zum Betriebs - Reglement ergänzt.
Frankfurt a M., den 27. Mai 1876.
Königliche Eisenbahn- Direction.
Gekauntmaehnug.
Montag den 12. d. Mts.
Vormittags von £12 Uhr an, kommt in der Wirthschaft zu Haselftein der diesjährige GraSwuch» auf der domainenfiskalischen s g. Mühlwiese der dasigen Gemarkung zum öffentlichen Verkaufe, wozu Kaufliebhaber ungeladen werden.
Fulda, am 2. Juni 1876.
Der Domameib)ventmei|ler
Moll.
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