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Hersfeld, Mittwoch den 31. Mai
1876.
vtt^M „ B „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis. desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei 10 berechnet *ümmt ^tr Postausichlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit
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Amtliches
Kreis Hersfeld.
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■ Nach §. 6 des Gesetzes vom 7. April 1869 betreffend bie Er-
Achtung von Marksteinen (G« S. pag. 729) sind die zur Ueber- wachnug des ordnungsmäßigen Zustandes der Marksteine verpflich- ietenOrttbehörden gehalten von jeder Beschädigung oder Verrückung derselben dem Kreislandrathe Anzeige zu erstatten.
M Indem ich den Herren Ortsvorständen des Kreises die Beach- , tung dieser Bestimmung empfehle und weiter erwarte, daß vorsätz- sll liche Beschädigungen der Marksteine dem Polizei-Anwälte zur Be- .. strasung nach dem Strafzesetzbuche sofort angezeigt werden, und in vorkommenden Fällen die von mir herbeigeführt werdende Entschei- ,, dung des Chefs der Landesaufnahme zu Berlin über die vorzuneh- /Ob wende Reconstruction abzuwarten ist.
_^B Herrfeld, am 30 Mai 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth M-;----—----—-------- W^^lnisilliunt der geistlichen, Unterrichts- und
Berlin den 15. Mai 1876.
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^'"«» I“ Brfurt ftattfinom. 34 ^ s/ a^„ M Anweilun» MMMq, du Schul-Juspectoren ^hreS Beprrs o^ ber ^^^ - M versehen, daß denjenigen Lehrern, welche z derselbe für . nähme an dieser Versammlung um Urlaub n j j ' J1’ die nicht schulfreie Zeit in der Pfingstwoche ertheilt . - M gez. Falk.
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königliche Regierung zu Erfurt.
6 Abschrift erhält die Königliche Regierung k. zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung.
otr furt — Königliche Regierungen — mit Ausschluß von Elan bit'Onni^A ^^"''9liche Provinzial-Schul-Collegium hier, sowie l^I Königs, Konsistorien der Provinz Hannover und den iar| -n Ober-Kirchenrath zu Nordhorn.
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Kassel, den 23. Mai 1876.
Kaper, v u btmcnt- schriftlich zur Kenntnisnahme ^ tn Beziehung Mvechenden Anwetsung der Herrn Schul n Mus etwaige Urlaubsertheilung an Lehrer- und Schulsachen.
M Königliche Regierung, Abtheilung suv Ki M Koester i. V. An die Königlichen Landräthe rc. , i^en S Wird den Herrn Lokalschulit spectoreu des rer . untgetheilt. Wttyttnitznahnte und eventuellen Nachachtung I **“< “ 29‘ ^«^^ S.»»»
16 ah töith ^^llUNg der Schulstelle zu Allendorf vom 1. Juli d I - ^be ihr, 5» °em Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dre- ' und Besädi? ^"^^^"chk unter Beifügung der nöthigen Sitten- >« 1 N Lai^^eugnisie binnen 3 Wochen bei dem unterzeichne- i 'Pfarrer her • obet dem Königlichen Lokalschulinspector Herrn Frielingen einzureichen haben.
1 Efeld, am 31. Mai 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Erkenntniß der Strafkammer des Königlichen KreiSge- richtS zu Kiel vom 25. März v welches am 5. v. Mts. die Rechtskraft beschritten hat, ist die Unbrauchbarmachung der mit Beschlag belegten, beziehentlich in Hiel und in Neumünster befindlichen Exemplare der Druckschrift „Cölibat und Haushälterin" (Druck und Verlag bei E A. Hagen in Chemnitz) ausgesprochen worden, was hierdurch veröffentlicht wird
HerSfeld, am 30. Mai 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Bekanntmachung.
Dienstag den 8. August er. von 9 Uhr Vormittags ab sollen hierselbst circa 120 Gestütpferde, bestehend aus Landbeschälern, Mutter stute ii (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferoe sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 7. August von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, sowie am 6. und 7. August Nachmittags von 3 bis 6 Uhr auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhöfe wird am 6. 7. und 8. August gesorgt sein.
Trakehnen, den 9. Mai 1876.
Der Landstallmeister
(gez.) von Dassel.
Kreis Hünfeld.
Hünfeld, am 28. Mai 1876.
Zufolge höherer Verfügung ersuche ich ergebenst die Königlichen Localichulmspectoreu des Kreises gefälligst den Lehrern Ihres Bezirkes welche in den Tagen vom 6. bis 8. k. Mts. an dem zu Erfurt stattfindenden ersten deutschen Lehrertag Theil nehmen wollen und deshalb um Urlaub nachsuchen, solchen für die nicht schulfreie Zeit in der Pfingstwoche zu ertheilen.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 26. Mai 1876.
Der Landwirth Justus Altstadt von Burghaun ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 24. Mai 1876.
Durch den Uebergang der Verwaltung des Landwegebauwesens auf die communalständifche Verwaltung ist die Befugniß zur Ver- fügung der Execution bezüglich rückständig gebliebener Landwege- bauleistunHn nach wie vor den Staatsbehörden verblieben. Der ständische Baumeister wird deshalb auf die Wahrnehmung ooer Anzeige von nicht rechtzeitiger oder ungenügender Erfüllung der durch den Landwegebau-Etat "iner Gemeinde oder einem Guisbezirke auf- erlegten Leistung den betreffenden Ortsvorstand aufforderu, das Versäumte binnen einer bestimmten Frist nachaolen zu lassen.
Dieser Aufforderung zu entsprechen, ist der Oitsoorstano ver pflichlel, mob-n er, soweit Dienstleistun. en der Ortsangehörigen in Frage kommen, als Stantshülfsbeamter mit der Verbäugung von Strafen oder der Ausführung der Leistung durch einen Dritten und Einziehung der Kosten von bem Verpflichteten vorzuschreiten befugt ist- Die Aufforderung der Restanten zur Ausführung der Dienst- leistungen hat in Gemäßheit der Verordnung vom 22. September