Kreise Hersfeld und Hünfeld.
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HrrAs«ld, Soiina>c»o den 13. Mai
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Anittiches
Berlin, 25. April 1876.
Bekanntmachung
Treffend die Außerkurssetzung von Scheidemünzen der Thalerwährung Vom 12. April 1876.
,M Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 Meichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nachfolgenden Wmmungen getroffen:
8,1. Die 1 Groschenstücke der Thalerwähruug, die ^, |T, |$ Meistücke und alle übrigen, auf nicht mehr als f7 Tyaler lau- toeii Eilberscheidemünzen der Thalerwährung, welche noch gegen« '«rüg gesetzliche Zahlungsmittel sind, gelten vom 1. Juni 1876 ab iutl}t ferner als gesetzliche Zahlungsmittel.
®s ist daher vom 1. Juni 1876 ab, außer den mit der Ein- Mung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
§■ 2. Die im Umlauf befindlichen, in dem §. 1 bezeichneten «Wn werden in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1876 ®on Den durch die Laudes-Centralbehörd n zu bezeichnenlen Kassen derjenigen Buudesstaatcn, welche diese Münzen geprägt haben, oder in beren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem ilrtifel 15 Nr. 3 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Eihverhältnisse für Rechnung des deutschen Reichs sowohl in Zah- ^s^enommen- als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen umge-
Nach dem 31. August 1876 werden derartige Münzen auch von
Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen. .. ^,3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch M bndet auf durchlöcherte und anders als durch deu gewöhn- Jtn_ Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte ^iliücke keine Anwendung.
^"lin, den 12 April 1876
Der Reichskanzler gez. v. Bismark
Zar Ausführung der vorstehenden, im Reichsgesetzblatt S. 162 YOUfirh'n Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenul- , 8 gebracht, daß unter den voraufgeführten Bedingungen dre vor« in, ^"^" Münzen in den Monaten Juni, Juli und August 1876 J^Mb des Preußischen Staates bei den unten namhaft gemach- ^ Kassen nach dem festgesetzten Werthsverhättnisse sowohl in Zah- «J ^»genommen als auch gegen Reichs« beziehungsweise Laudes- "ien/ umgewechselt werden.
a. in Berlin
bei 1. der General-Staatskasse,
2. der StaatSschulden-Tilgungs-Kasse,
3. der Rasse der Königlichen Direction für die Verwaltung der directeu Steuern,
4. dem Haupt - Steueramt für inländische Gegenstände
5. dem Haupt - Steueramt für ausländische Ggenstände Ullb
6.
bei 1.
2.
3.
4.
ber unter dem Vorsteher der Ministerial-, sDHlitair« und Bau-Kommission stehenden Kasse;
b. in den Provinzen den RegierungS-Hauptkassen, den Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover, der Landeskasse in Sigmaringen, den KreiSkassen,
5. den Kasten der Königlichen Steuerempfänger in. „eu Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und Rheinland,
6. den Bezirkskasten in den Hohenzollernschen Landen,
7. den Forstkassen,
8 den Hauptzoll- und Hauptsteuerämtern, sowie
9. den Nebenzoll- und den Steuerämtern.
Der Finanz-Minister gez. Camphausen.
Kreis Hersfeld.
'Berlin, den I I. Januar 1876.
Auf Grund der Vorschriften im § 9 Nummer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die -bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 fReichsgesetzblatt Seite 52) ist der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1876 dahin festgestellt morden, daß an Vergütung für Mann und
Tag zu gewähren ist:
a) für volle Tageskost b; „ Miltagskost
c) „ Abendkost . . d) „ Morgenkost
mit Brod ohne Brod.
80 Pfennige 65 Pfennige
40 „ 35 „
25 „ 20 „
15 „ 10
Das Reichskanzler - Amt. gez. Eck.
Wird den Ortsbehörden des hiesigen Kreises zur Kenntnißnahme unb „eventuellen Beachtung mitgetheilt
Hersfeld, am 12. Mai 1876.
Der Königliche Laudrath Aufsa.rth
Nach einer Mittheilung Großherzoglich Sächsischer Bezirks -Di- rectloil zu Dermbach vom 8. Mai d. I ist die unter den Rindvieh- beständen zu Oberweid und Klings aufgetretene Lungenseuche wieder erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird
Hersfeld, am 11. Mai 1876
Der Königliche Landrath Auffarth.
DaS Königliche Kreisgericht zn Reichenbach hat unterm 20. März d. I. die Beschlagnahme des im Kreise Reichenbach verbreite« ten Flugblattes:
„Wegweiser" - - beschlossen, weil der Inhalt gegen §. 110 des Strafgesetzbuchs verstößt.
In dem qu. Flugblatte, welches in der Buchdruckerei der Schle« fischen Volkszeitung — Rudolph Großer — in Breslau gedruckt ist, werden die Gemeiudeit aufgefordert, den auf Grund der Gefitzes berufenen Geistlichen als einen Eindringling anzufeh-n, der nicht das Recht habe, das betreffende Pfarramt anzutreten.
Hersfeld, am 13. Mai 1876
Der Königliche Landrath Auffarth.
Kreis Hünfeld.
Hünfeld, am 8. Mai 1876.
Den Herrn Bürgermeistern und Ortsverwaltern des Kreises diene zur Nachricht, daß Seitens der königlichen Eisenbahn - Direction zu Frankfurt a. M. die Verfolgung von Bahnpolizei - Contraventionen