Einzelbild herunterladen
 

37

für die

Kreist Hersfeld und Hünfeld

__________________________________________________X-

Herold, Sonnabend den 6. Mai

187«

U DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabend. Preis desselben bei her Expedition 1 Mark pro Quartal bei Postanstalten kommt der Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren. Raum mit 19. berechnet.

Kreis Hünfetv.

Hünfeld, am 29. April 1876.

I Kreis Hersfeld. Auf der Hanau-Vachaer-Landstraße Etat Nr. 112,8 bei Ras-

M * dorf ist ein Kanal bis zur Hälfte der Fahrbahn behufs Vornahme

Bekanntmachung von Herstellungen von der Baubehörde aufgebrochen worden.

In letzter Zeit geben bei dem Könige,, Die Herrn Bürgermeister des Kreises wollen in ihren Gemein«

' 1. Ärmee-Corps b rect viele Geiucbe mn E^tlaKuna^ und Be- ben bekannt machen, daß Fuhrwerke mit einer Belastung von 15-20 ' h...... - irect viele Gesuche um Entlastung und Be- Gtr biefe Stelle nur mit größter Gefahr passtren können und deS- >«1«^ »«» d-r »rt*r mit j4»«W«M« ««»«>«>*« d-I-idkt für bi=

iS»?*** S«Lmm°nd"?°» nächst.» »°ch-n uni-rblrib«u muff.

evPra,id-nten, Polizei-Director) zu richten sind, welcher darauf ___________________________________ Königliche Landrath Gotz

I R°sH ^^"bre veranlassen wird. Beschwerden gegen abwei-

E L t B"s^° "" °" Ober-Präsidium ,u sendeu. ^., ei sdJB!ai|e. »Lg d» Eig-Mümer- bei

«amtliches

Ivr^ vuwi viut ^Cfuiyc um ^HUU[|Uiiy UHU oc-

y $ Don Soldaten ein. Ich mache deshalb die Angehörigen

Der Oberpräsident gez. Frhr. v. Ende.

nesta-n^ .^"" Ortsvorständen der Stadt- und Landgemeinden mi^An 1,68 '"" der Weisung Niugetheilt, die vorstehende tiiis- wiederholt auf ortsübliche Weise zur öffentlichen i j,, L;lI19en und zur Ausführung der getroffenen Bestim.

Weise mitzuwirken. am 21. April 1876.

- Der Königliche Landrath Auffarth.

dem Ortsvorstand zu 9lüfl.

Der Königliche Landrath G ö tz.

Hünfeld, am 3. Mai 1876.

Veronika Baldes von Dittlofrod hat um Ertheilung eines Rei- sepasses" nach Nord-Amerika nachgesucht

Der Königliche Landrath G ö tz

und »,H"iltteIung der Fabrikationsstätten sowie der Berfer- kraelöo/vk "" falschen, sowohl inländischen als ausländischen in förhpr?' u ^0, 149 des Strafgesetzbuches) zu erleichtern H. a. ,' bat der Herr Minister des Innern durch Erlaß in unhV 3' bestimmt, daß von jetzt ab alle auf die Ver- Ninerbni>!"^- "^ d'-rartlger Münzverbrechen und Münzverge- Kömal,^» ^. ^"ußischen Staates bezüglichen Nachrichten bei te1eit8 n? ^lizei-Präsidium zu Berlin zu sammeln und baß eren Behörde die übrigen Polizeibehörden in den

' n SUlittheii6 e1^ Lehörigen einzelnen Fällen durch die erforber« i werde« ",5^^ ^"l Grund der gesammelten Nachrichten unter- ! >ei, F«st - Hui hat der Herr Minister bestimmt, daß in den- iubehörde 7 '"^^ ^^ Competenz einer anderen inländischen | Papier«»,k ° ^orsolgung der Verfertiget und Verbreiter fab Fall ist h Ä schon begründet und so lange dies nicht ^iWdfi?'0 ^nigliche Polizei-Präsidium zu Berlin sich den eiliger nL Entdeckung der Fabrikationsstätten, und der ätz haben Verbreiter der Falsificate zu unterziehen hat Dem- " """^'che Polizeibehörden, unbeschadet der von

ju bemüh,brer Competenz vorzunedmenden Ermittelungen ^^räfibinn 11 ^vasrechtlichen Verfolgung, dem Königlichen Äenntnif; »J 811 Berlin sofort Mittheilung zu machen, wenn ih- ^esaltaix ? etltem ueuen Falsifikate wird, dasselbe ferner von l^wonix«,^, "" vorgenoinmenen Recherchen wb von allen Ver- 'P auch he sich dabei ergeben haben, zu benachrichtigen, Perhrej^, Königlichen Polizei-Präsidium alle der Anfertigung *« ««ÄW1' erdächtige, ober wegen ei« "'^ibt m,,» oder Verbrechens schon früher bestrafte Per- ®ie ört.;., ihres Bezirks sich aufhalten, anzugeben ^^ werst«. .^^dehörden soivie die Königlichen Gendarmen des üidjtigt. hiervon zur Kenntnißnahme und Nachachtung be»

^E"^d, am 4. Mai 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Berlin, den 16. Februar 1876.

Bekanntmachung

Nach §. 2 des Gesetzes vom 18. Juni v. I (G. S. E. 221) hat die Staatsregierung den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem die Preußischen Kassenanweisungen vom 2. Novem- ber 1831, 13 Dezember 1836 und 13. Februar 1861 ihre Gültigkeit verlieren. Mit Bezug hierauf fordere ich wiederholt dazu auf, sich der '

zu entledigen, daß tung gegeben, oder

bei 1. der

2. der

3. der

bezeichneten Kastenanweisungen baldigst dadurch dieselben entweder bei den Staatskassen in Zah. bei einer der nachverzeichneten Kassen:

a. in Berlin

General-Staatskasse, Kontrole der Staatspapiere,

Kaste der Königlichen Direction für die Verwal­tung der dirccten Steuern,

4. dem Haupt - Steueramt für inländische Gegenstände

5. dem Haupt - Steueramt für ausländische Ggenstände und

6. der unter dem Vorsteher der M njsterial-, Militair- und Bau-Kommission stehenden Kaste;

bei 1. den

2

3.

4.

5.

6.

7.

8

zur

den der den den

b. in den Provinzen Regierungs-Hauptkasten, Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover, Landeskasse in Sigmaringe», Kreiskassen,

Kasten der Königlichen Steuerempfänger in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hesten-Nastau und Rheinland,

den Bezirkskassen in den Hohenzollernschen Landen den Forsttasten,

den Hauptzoll- und Hauptsteuerämtern, sowie

9. den Rebenzoll- und den Steuerämtern Einlösung gebracht werden.

Der Finanz-Minister Camp hausen.