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Kreise Hcröftld und Hünfeld.
HerrAfeld, Sonnabend den 1. April
183-6
l Das Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis besserten bei der Expedtiion l Mark pro Quartal bei Mstaltmkomntt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller «rt werden ausgenommen und d.« dreispaltige Zeile ober deren Raum mit
»erechnet
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Kreis Hers selb.
M Beschluß Königlicher Regierung, Abtheilung des ZWern, i vom 24. März d. I. ist genehmigt worden,'daß außer ; das Jahr 1876 für die Stadt Hestsfe.ld angesetzten üzw. Viehmärkten noch zwei Viehmürkte, am 14.- inb I 6. Au gust, abgehalten werden. / - wird dies hierdurch veröffentlicht, sfeld, am 30. Mäiz 1876. ".
Der Königliche Landxath Auffarth. ; ,— —--:---------------:---—----; . :——7* ter Bezugnahme auf die in Nr. 22. beS diesjährigen Stets« wröffentlrchte Bekanntmachung des Herrn Landesdirektors !i vom 28. Februar d.J., betreffend die fernere Behandlung räge zur Aufnahme Kranker in die Landkrankenhäuser des laiständlichen Verwaltungsbezirks, wird hierdurch den Orts- ^en des Kreises die pünktlichste Befolgung derselben aüsdrüa- strengsten Pflicht gemacht. -6 J, . -
11 Unvollständigkeit^, der Aufnähmeanträge, dararzs folgende Mngen und nachtheilige Verzögerungen im Interesse der
I1 äu verhüten, haben die Ortsvorstände sich überall v°r5 Wknen Formulare nach dem am Kreisblatt abgödruckten Muster ^en, die geforderten Angaben. genau zu erstatten und einen t^ben Borrath amFormularen, welche aus der Hof- und War- ^Buchdruckerei in Eassel zum Pxeise von 60 Psg. pro Buch chen und deren Kosten von. zahlungsfähigen Kranken zu er- stnd, für Q[ie Fälle bereit zu halten. ttsseld, am 30. März 1876. . . ■ . • - ,
Der Königliche Landrath Amsfarth-
'« Herr Minister des Innern hat durch Beschluß vom 17. ^ I. bestimmt, daß den Menagerie - Besitzern .die Erlaubnis, *9en öffentlich vor den Augen des Publikums mit lebenden 11 zu füttern, nicht zu ertheilen sei, wovon ich die Ortspolizer- ^" sowie die Königlichen Gendarmen des Kreises in Kenntniß
'°rsield, am 31 März 1876. J
Der Königliche LandrM Auffarth.
Kreis Hünfeld.
Hünfeld, am 28. März 1876.
^addaus K l ü b e r von Arzell ist heute als Bürgermeister "bgen Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden, was >rch veröffentlicht wird/ „ , ," „
Der Königliche Landrath G ö tz.
_ ■ Hünfeld, am 31. März 1876.
Landwegebau-Etat für das Jahr 1877 liegt in dem Locale ^"zeichneten Behörde zur EinsichtSnahme für die Herrn Bür- ^uer und Ortsverwalter des Kreises 14 Tage lang offen. Et- ^nwenduügen sind vorzubringen. _______ ‘ . D«r Königliche Landrath Götz.
. Hünfeld, am 28. März 1876
, dem Rindvieh des Felix Vep zu Wüstensachsen ist die Astuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Götz.
Ablauf des Präclusivtermins für Geldentmachung von PensionS. Ansprüchen aus dem Kriege von 1870|71.
Berlin, den 23. Februar 1876.
Mit Bezugnahme auf die kriegsministeriellen AusführungS-Be- stimmungen vom 18. August 1871 zum Militair-Pensions-Gesetz vom 27. Juni ej. a. wird auf Grund der Bestimmungen im §. 16 dieses Gesetzes in Erinnerung gebracht, daß für die Theilnehmer an dem Kriege 1870|71 die 5jährige Frist zur Geltendmachung von PensionS-Ansprüchen gemäß des §.12 I c. auf Grund einer in jenem Kriege erlittenen Dienstbeschädigung mit dem 20. Mai cr. inkl. abläuft.
Da dergleichen Ansprüche bestimmungsmäßig bei der Pensio- nirung, resp. bei dem Uebertritt in eine für: Garnison die stfähige zugängliche Stellung — §.„34 1. c. — in der Regel endgültig fest« zustellen sind, muß mithin die Pensionirung rc der in Rede stehen» den Personen bis zum 20. Mai cr. erfolgt oder zum Minoesten der bezügliche Anspruch mit dem Anträge auf Pensionirung geltend gemacht sein. Mit demselben Termine erlischt für bie bereits ausgeschiedenen, resp, in Stellen für Garnisondienstfähige übergetretenen Theilnehmer am Kriege 1870s 71 das durch §. 29 1. c gewährte Ausnahme-Recht, Ansprüche auf Grund des §. 12 und §. 13 1. e. resp, des §. 2 des Gesetzes vom 4. April 1874 nachträglich zur Geltung zu bringen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Lagesbegebenheiteil.
Berlin, 31. März. Das Gesetz über den Staatshaushalts» Etat für 1876 ist unter dem 25. März publicirt worden. Der Etat schließt in Einnahme und Ausgabe mit 651,429,400 Mark ab.
— Graf Harry von Arnim ist Willens, wie in Abgeordnelenkrei- sen erzählt wird, in dem bevorstehenden Prozeß wegen Landesverrath das Kontumazialverfahren seinen Lauf nehmen zu lassen uns nichts zu seiner Vertheidigung zu thun. Der Exbotschafter soll dem Ge» richtshof gegenüber die Erklärung abgegeben haben, er sei außer Stande, sich auf irgend welche Einreden gegen das ihm zur Last gelegte Verbrechen einzulaffen.
Königsberg, 27. März. Gestern wurde ein hiesiger Agent fest genommen, der lange ein Gesindeaussuhrgeschäft betreibt. Unter falschen Vorspiegelungen miethete er Leute für Berlin, woselbst sie jedoch aus dem Ostbahnhof von einem Helfershelfer in Empfang genommen und trotz ihre« Einspruchs nach Mecklenburg gebracht wurden.
Nürnberg, 27. März. Auch in Süddeutschland nimmt die Geschästsstockung nachgerade sehr bedenkliche Dimensionen an. Vor Allem ist es, rote in Berlin, auch hier die Eisenindustrie, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen am meisten zu leiden hat. Massenhafte Entlassungen der Arbeiter sind nichts Neues mehr.
AuS Reffen
Ca ssel, 31. März. Die von uns vor einiger Zeit bereits mitgetheilten näheren Umstände, unter welchen der Dieb, welcher dem Particulier Rosentha! hierselbst um 30,000 Thaler bestohlen hatte, verhaftet wurde, bestätigen sich. Der Dieb war der Schreiber Friedrich Jmming aus Treysa und hatte einen Helfershelfer in dem