für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld.
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Her-sel-, Sonnabend den 25. März
1876
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition I Mark pro Quartal >4 Miaust alten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Irt »erden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit berechnet
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Bestellungen auf das 2. Quartal 1876 ^Kreisblattes für die Kreise Hersfeld und eld" beliebe man in Hersfeld bei der Expedi- Neumarkt 587, auswärts bei der nächsten nftalt recht bald zu machen. r Abonnementspreis beträgt 1 Mark pro Aal, bei den Postanstalten kommt der jübliche
nseratp -finden durch das „Kreisblatt" die tc Verbreitung.
Die Gxpeditio«
| Amtliches.
W des P.äelusivtermins für Geldentmachung von PensionS-
Ansprüchen aus dem Kriege von 187O| 71.
L Berlin, den 23. Februar 1876.
^ü Bezugnahme auf die kriegSministeriellen AuSfuhrung-.Be- Mungen vom 18. August 1871 zum Militair-PensionS-GeseS vom ej. a. wird auf Grund der Bestimmungen rm 8- w dre- Dtsitzes in Erinnerung gebracht, daß für die Theilnehmer an UKnege 1870171 die 5jährige Frist zur Gellendmachung von ^stonr.Ansprüchen gemäß des §. 12 l. c. aus Grund einer in ^abläust^ trlittenen Dienstbeschädigung mit dem 20. wlat er. dergleichen Ansprüche bestimmungsmäßig bei der Pensio- resp, bei dem Uebertritt in eine für Garnisondte>nsah g Mgliche Stellung — § 34 1. c. — in der Regel endgültig fest- sind, muß mithin die Pensionirung rc. der in Rede stehen- kPersonen bis zum 20. Mai er. erfolgt oder zum RUnoesten der Anspruch mit dem Anträge auf Pension»rung gemacht sein. Mit demselben Termine erlischt für die ve- | «usgeschiedenen, resp, in Stellen für Garmsondienstfahrg« fj^tene« Theilnehn.er am Kr.ege 1870,71 das durch §. 29 |mhtte Ausnahme-Recht, .Ansprüche auf Grund des 9
? L o. resp, des §. 2 des Gesetzes vom 4. April 1874 " ^"ch zur Geltung zu bringen.
Kriegs-Ministerium.
__- v. Kamele.
Kreis Hersfeld.
von dem kommunalständischen Baumeister Herrn Xylander X^o 1877 ausgestellte Landwegebau - Etat für den Kre s N Ä ^ vom 27. d. MtS. ab vierzehn Tage lang m
des unterzeichneten LandrathS zur Emfickt der O j ^ der Stadt- und Landgemeinden des KretseS auf. D»ese
Y denselben während dieser Zeit entfern und sich über iftiu'te bezüglichen Gemeinden rc. vorgeschlagenen Etatüiatzo 'd mündlich erklären, indem sonst angenommen werden i Einwendungen dagegen nicht zu erheben haben und ^o^^chst zusammentretenden Kreistag bei Vorlage deS Etats 5°../MNniß gegeben werden wird.
^'"selh, am 24. Mär, 1876. _
Der Königliche Landrath Aufsarth.
Die Herren Drtädorßänbe der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises haben, den im Jahre 1876, zur Aushebung kom- menden Mililairpflichtigen ihrer Gemeinden, b- h. allen in den Iah» ren 1854 bis einschließlich 7856 geborenen jungen Mannschaften, welche eine Zurückstellung bezw eine fernere Befreiung vom' Mili» tairdienst beanspruchen zu können glauben, zu eröffnen, daß sie züt Begründung ihrer Ansprüche die nöthigen Nachweisungen, nämlich':
a) einen vom Pfarramt, zu ertheilenden Familienschein; - -
b) Physikatszeugniß, insoweit es sich um die Beurtheilung desS G^zs sundheitsZustandes des Miiitairpflichtige« selbst oder eines der Angehörigen derselben handelt;
c) im Falle des Vorhandenseins von Grundeigenthum Steuerbuchs- auSzug auf welchem
d die Abschätzung des gesummten Vermögens durch die Ortstaxatoren (deren Unterschrift vom OrtSvörstand zu beglaubigen ist), so.
ej wie eine über die Hypotheken erhältnisse genaue Auskunft gebende Bescheinigung des betreffenden Amtsgericht enthalten sein muß, und
1) ein Zeugniß der Ortsbehörde in der vorgeschriebenen Form (wozu Formulare bei dem Buchdrucker Funk dahin zu haben sind) in welchem die vorerwähnten, sowie die sonst noch erheblichen Verhältnisse kurz zusammen zu fassen sind, , beschaffen haben.
Zur vorläufigen Prüfung der erhobenen Ansprüche habe ich Termin für den ganzen Kreis Hersfeld, auf
Freitag den 7. Aprrl d. J. Vormittags von 8 bis 12 Uhr in das Geschäftslokal des Landratbsamtes anderaumt, in welchem Termine sich die betreffenden OrtSvorstände mit den betheiligten Mi. litairpflichtigen einzufindrn haben.
Ferner haben die Herren OrtSvorstände den in ihren Gemeinden vorhandenen Reserve- und Landwehrmannschaften sowie Ersatz-Re- servisten I. Klaffe, welche wegen häuslicher, gewerblicher und Fami- lien-Verhältniffe eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen bemerklich zu machen, daß zur vorläufigen Prüfung der deShalbigen Ansprüche Termin auf
Tonnabeud den 8. April d. I.
Vormittag» 8 bis 12 Uhr
e enfalls in das Geschäftslokal deS Landrathsamtes anberaumt worden ist. Die Entscheidung auf diese Gesuche erfolgt durch die Vorsitzenden der Ersatz-Commission bei Gelegenheit des Ersatz-Geschäftes. Sie behält ihre Gültigkeit jedoch nur bis zum nächsten Ersatz-Geschäft und müssen daher Anträge auf weitere Zurückstellung im Bedarfsfälle erneuert werden.
Wenn Miiitairpflichtige an Epilepsie zu leiden behaupten, so müssen bis zum Musterungstermin mindestens drei glaubhafte Zeugen an Eides Statt in Gegenwart des Ort-vorstandes vor dem Unterzeichneten protokollarisch erklären, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an den betreffenden Militairpflich- ttgen wahrgenommen haben.
Hersfeld, am 18. März 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Kreis Hünfeld.
Ministerium für die laudwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Berlin, den 22. Februar 1876.
Zur Beseitigung der wilden Fischerei ist in den §§. 6 und 7 des FischereigesetzeS vom 30. Mai 1874 nähere Vorsorge getroffen worden. Der §. 6 cit., welcher sich auf Küsten- und Binnenfische-