für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld
HevSfeld, Sonnabend den 4. März
LALG.
1 Das »Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bet
den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werben ausgenommen und bie dreispaltige Zeile oder bereit Raum mit 10 Pfg. berechnet
Ämttiches.
Kreis Hersfeld.
i s Nach §. 3 des Gesetzes vom 6. Juni 1873, betreffend die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen in den vor« mals Kurhesfischen Landestheilen, sind die Forstgelder für das den Gemeinden zur Taxe überwiesene Brennholz alljährlich bis zum 1. October aus der Gemeindekaste an die Forstkaste zu zahlen uwd ziehen Verzögerungen in derZahlung denVerlust des Rechts zum Bezüge von Brennholz gegen die Taxe für das folgende Jahr auf die Höhe der restirenden Summe nach sich.
Die Herren Ortsvorstände der Landgemeinden des Kreises werden hierauf aufmerksam gemacht und angewiesen, mit Rücksicht auf den bezeichneten Nachtheil für pünktlichste Zahlung der betreffenden Forstgelder Sorge zu tragen.
8 Hersfeld, am 3. März 1876.
____________Der Königliche Landrath Auffarth.
„x„ Die" Ortsvorstande des Kreises haben in ihren Gemeinden wiederholt bekannt zu machen, daß das Einfängen oder Tödten aller Arten von Vögeln, namentlich der Nachtigallen und sonstigen von Jnsecten sich nährenden Vögel, sowie auch das Zerstören deren fester und das Sammelm von Eiern bei 30 Mark bezw. 7 Mark Pfg. Strafe gesetzlich verboten ist.
. Die Feldhüter und Waldschützen sind zur Aufsicht gegen Ueber- rxetung dieses Verbotes gemessenst anzuweisen und die Herrn Schul» ^Wr M ersuchen, die Schuljugend namentlich vor Aushebung oder Zerstörung der Nester von Nachtigallen, Rothkehlchen, Nothschwänz- Wen, Grasmücken, Meisen, Finken, Drosseln, Spechte rc. ernstlich zu warnen.
Hersfeld, am 2. März 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
^uter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom Februar 1873 in Nr. 13 des Kreisblattes, — die Verthilgung ver Raupennester betreffend — werden hierdurch die OrtS» K H des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der oesyalb ergangenen Vorschriften zu überwache« und jeden Nachläs- Egen ^raulassuug seiner Bestrafung dahier zur Anzeige zu
HerSfeld, am 3. März 1876.
^ Oer Königliche Landrath Auffarth.
Flanellhändler Christian Fuchs aus Lengefeld soll, nach Benachrichtigung mit einem Fuhrwerk im Regie» umherziehen, das mit einem der Rotzkrankhert m verdächtigen Pferde, einem Nothschimmel, bespannt »st.
2 $ ^ Gendarmen und die Ortspolizeibehörden des Krei- Arven hierauf aufmerksan gemacht und erhalten die Weisung M fahnden und dasselbe bei besten Habhaft» den nächsten KreiSthierarzt untersuchen zu lasten. ist Handensein von Rotz oder Wuren festgestellt sein wirb, 25 « X ^ch Maßgabe des §. 84 des ViehseuchengesetzeS vom föoriÄpnV» ?dald zu tödten. Sollten jedoch Zweifel über das läÄ^ Krankheit bestehen, so ist das Pferd, da eS 1 zwischen rotzkranken Pferden gehalten wurde, als ratz»
verdächtig jedenfalls nach §. 35 des gedachten Gesetzes zu observiren. Hersfeld, am 3. März 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Erledigung der Schulstelle zu Biedebach vom 1. April d J. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungsgesuche unter Beifüqung der nöthigen Sitten- und Befähigungszeugniste. binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Landrathe oder dem Königlichen Lokalschulinspektor Herrn Pfarrer Gerlach in Obergeis etnzureichen haben.
Hersfeld, am 3. März 1876.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Kreis Hünfeld.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts» und Medicinal-Angelegenheiten.
Berlin, den 10. Februar 1876.
Auf den 10. März d. J. fällt der hundertjährige Geburtstag der hochseligen Königin Louise. Obgleich ich annehmen darf, d. ; die Königliche Regierung rc. die Feier dieses Tages in den Schalen Ihres Verwaltungs-BezirkeS bereits selbstständig in Aussicht yenom- inen hat, so erscheint es mir bei der hohen Bedeutung desselben doch geboten, für den ganzen Umfang der Monarchie gleichmäßige An» ordnung zu treffen.
Ich bestimme daher, daß am 10. k. Mts. in allen öffentlichen und Privat-Mädchenschulen der Unterricht ausfallen und an dessen Stelle eine Feier treten soll in welcher der GeschichtSlehrer oder der Dirigent der Anstalt den Schülerinnen in freiem Vortrage das Lebensbild der erlauchten Frau vorführt, welche in den Zeiten des tiefsten Leidens so opferfreudig an der Erhebung des Volkes mit« gearbeitet und allen kommenden Geschlechtern ein hohes Beispiel weiblicher Tugend gegeben hat.
Wo sich die Gemeinden bezw. die Schulvorstände geneigt finden lasten, die erforderlichen Mittel zu bewilligen, sind besonders fleißigen Schülerinnen zur dauernden Erinnerung an die Feier des Tages Prämien zu geben, und sind zu solchen Lebensbilder der Königin Louise und andere auf die Zeit der Befreiungsknege bezügliche Schriften zu wählen. .
In den Knabenschulen, sowie in den Schulen, in welchen Knaben und Mädchen gemeinsam unterrichtet werden, tritt die Feier an die Stelle der beiden letzten Unterrichtsstunden des Vormittags.
gez. Falk.
An sämmtliche Königlichen Regierungen der Monarchie, die Con« sistorien der Provinz Hannover und den Oberkirchenrath zu Nordhorn.
Castel, den 19. Februar 1876.
Abschrift zur schleunigen Anordnung des Erforderlichen nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
Mittler.
An die Königlichen Landräthe rc.
Hünfeld, am 25. Februar 1876.
Wird hierdurch für die Herrn Localschulinspectoren und Bürgermeister des Kreises zur gefälligen Kenntuißnahme und Anordnung des Erforderlichen veröffentlicht. .
Den Herrn Lehrern dürfte zu eröffnen fein, daß in der Fr- Dümler' chen Verlagshandlung zu Berlin eine wohlfeile FestauSgabe