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Kreis Hünfeld.

Hünfeld, am 28. Januar 1876.

In dem ich die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises auf das Ansschreiben vom 17. November v. I. in Nr. 94 des Kreisblattes von 1875, bie Abwehr und Unterdrückung von Vieh­seuchen in dem Regierungsbezirke Caffel betreffend, Hinweise, eröffne ich denselben, daß, nachdem das Reglement zur Ausführung der Vorschriften im §. 60 des Gesetzes vom 25. Juni 1875, in obigem Betreffe erschienen und im Amtsblatte Nr 52 v. 1875 S. 372 ab­gedruckt ist, Ihnen jetzt meinerseits nur die strengste Beachtung der durch §. 12 der gedachten Reglements für die Anzeige der Entschä­digungsfälle bei dem Landesdirektor erlassenen näheren Vorschriften zur ernsten Pflicht gemacht werden kann. Sie haben nach §. 12 dem Landesdirektor von jedem Falle einer auf polizeiliche Anordnung vollzogenen Tödtung von Pferden oder Rindvieh, welcher die Ent­schädigungspflicht des Communalverbandes begründe: unter Mit­theilung des sachverständigen Gutachtens über den Krankheitszustand des Thieres und der über das Ergebnis der Schätzung aufgensm- menen Urkunde Kenntnis zu geben. Zugleich haben Sie zu beschei­nigen, daß keiner der Fälle vorliege, in welchen nach den §§. 3 u. 4 keine Entschädigung geleistet wird oder jeder Anspruch auf Entschä-

digung wegfällt.

Der Königliche Landrath Götz.

Caffel, den 31. Januar 1876.

Die Revision verschiedener Materialwaaren-Handlungen im Laufe des vorigen Jahres hat ergeben, daß die Polizeiverordnung vom 31. Mai )873 (Amtsblatt S. 91) betreffend den Verkehr mit Giften, giftiger Farbwaaren sowie heftig wirkender Droguen und Chemika­lien theils gar nicht, theils nur sehr unvollständig seitens der dabei in Betracht kommenden Gewerbetreibenden befolgt worden ist. Da es aber dringend erforderlich ist, daß die gedachte Verordnung die volle der Wichtigkeit des. Gegenstandes entsprechende Beachtung für die Folge findet, so werden die mit Giften rc. verkehrenden Gewerb- treibenden des dortigen Bezirkes unter Hinweis auf die vorerwähnte Polizeiverordnung zur strengsten Befolgung derselben und zur Her­stellung der erforderlichen Einrichtung in ihren Geschästslocalitäten innerhalb einer unerstrecklichen Frist von 4 Monaten bei Meidung der im §. 16 angedrohten Strafen hierdurch angehalten.

Hünfeld, den 4. Febtuät 1876.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 5. Februar 1876.

Der Bauer Johannes Quanz aus Schlotzau welcher auf den 26. v. MtS. vor das Königliche Kreisgericht zu Fulda vorgeladen und deshalb aus seinem Wohnorte weggegangen war, ist bis jetzt nicht dahin zurückgekehrt. Derselbe ist 50 Jahr alt, von kleiner Statur, trug blauen Kittel und Mütze mit Schirm. — Im Betre» tungsfalle ist derselbe zur Heimreise anzuhalten.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 12. Februar 1876.

In Beziehung auf die zu wohlthätigen oder Schulzwecken innerhalb des Gemeindebezirk bestimmten und unter die Verwaltung kirchlicher Organe gestellten Stiftungen (§. 3 unter 4 des Gesetzes vom 20. Juni v. I.) haben die Vorsitzenden der betreffenden Kirchenvorstände mit den betreffenden Rechnungsführern dieser Stiftungen dafür Sorge zu tragen, daß, insoweit solches noch nicht geschehen sein sollte, das Vermögen dieser Stiftungen nebst den Rechnungen und zugehörigen Acten den zuständigen Kirchenvorständen zur weiteren Verwaltung überliefert und in die von den Kirchenvorständen nach §. 11 des Gesetzes zu errichtenden und fortzuführenden Inventars über das von ihnen verwaltete kirchliche Vermögen ausgenommen werden.

Daß solches geschehen, ist mir binnen 8 Tagen anzuzeigen un­ter Beifügung eines Verzeichnisses der bezüglichen Stiftungen.

Der Königliche Landrath Götz.

Verwaltungsbericht

Der Stiftung Mationl-Dank für Veteranen für die Jahre 1870 bis 1874.

Eingedenk der Dankespflicht, welche das Preußische Volk dem vaterländischen Heere durch Errichtung der Stiftung „Nationaldank für Veteranen" hat darbri gen wollen, find wie früher so auch in den Jahren 1870 bis 1874 fortdauernd alle Stiftungsorgane be­müht gewesen, den» würdigen ergrauten Kriegern, welche am Abende eines langen und ehrenwerth geführten Lebens der Hülfe und des

Beistandes bedürfen, diesen durch Erleichterung ihres Lebensunter« Halts zu gewähren, so weit die zur Verfügung stehenden Mittel Solches nur irgend gestatteten. Freilich haben sich die an die Stif- tung erhobenen Ansprüche in neuerer Zeit erheblich gesteigert. Denn wenn auch die Zahl derer, welche zunächst der Fürsorge der Stif» tung anheimfallen, von Jahr zu Jahr geringer wird, in dem der Tod Jbie Reihen der tapferen Streiter aus den Kriegsjahren von 1806 bis 1815 jetzt immer schneller lichtet, so wächst doch an­dererseits die Bedürftigkeit des Einzelnen in weit höherem Maße, als dies früher der Fall war, indem nunmehr bei denjenigen Grei­sen im Silberhaar,'die an jenen Feldzügen Theil genommen haben weil sie sich gegenwärtig bereits sämmtlich im höchsten Lebensalter befinden, von einem, wenn auch nur theilweisen Selbsterwerb des Lebensunterhalts nicht mehr die Rede sein kann. (F. f.)

Feuilleton

Erzählung von I. D. H. Temme.

(Fortsetzung.)

Es, war ja auch nicht einmal eine eigentliche Operation im chirurgischen Sinne, was man vor hatte. Der Verband sollte ab« genommen werden, von der Stirn, um zu sehen, ob die Wunde ge­heilt sei, von den Augen, um zu wissen, ob der Verwundete sehen könne. Erst dann, wann dies geschehen war, konnte vielleicht die Nothwendigkeit zum Schneiden oder Brennen sich herausstellen.

Der Verwundete hatte zwei Wunden erhalten. Die an der Stirne war eine leichte. AIs der Verband abgenommen war, zeigte sie sich völlig geheilt.

»Gute Heilhaut, gesunde Säfte, junger Herr," sagte der Professor.

Und fuhr fort, „keine Hitze, keine Entzündung in der ganzen Parthie, gute Verbindung."

Die Kellnerin Engel athmete auf.

Langsamer, vorsichtiger, wurde die Binde von den Augen ab« gelöst.

„Hm, Hm," sagte der Professor.

„Sehen Sie Etwas, junger Herr?"

„Nein!" sagte der Verwundete.

Er konnte es mit fester Stimme aussprechen.

„Ich glaube es," sagte der Professor. „Es ist noch Alles vett klebt. Aber haben Sie auch keinen Lichtschimmer?"

„Nein!"

„Hm, Hm," sagte der Professor wieder.

Das Herz der Kellnerin erbebte.

„Geben Sie das Wasser her," sagte der Professor.

Sie hielt eine Schüssel mit Wasser in den Händen.

Die Hände zitterten ihr.

„Ist es lauwarm?" fragte der Professor.

„Ja," konnte sie kaum hervorbringen.

„Aber was zittern Sie denn," fragte der Professor.

Er tauchte einen Schwamm in das lauwarme Wasser, er wusc^ die verklebten Augen.

Seine Hand war sanfter als seine Rede.

„Ich sehe," rief plötzlich der Verwundete.

„Mit beiden Augen," fragte ruhig der Professor.

Mit Beiden!" __

"Nun, dann habe ich ja hier nichts mehr zu thun. Ich wün­sche Ihnen Glück, junger Herr, nehmen Sie sich künftig besser in Acht, das Fernere wird mein Paukcollege besorgen. Adieu."

Damit ging er.

„Engel," rief leise der Verwundete.

Sie war sein erster, sein einziger Gedanke, nur sie wollte n sehen,'wiedersehen. t ,

„Ist Engel nicht hier," fragte er den Paukarzt.

„Ich sehe sie nicht. Sie muß fortgegangen sein. — Gerade als sie hörte, daß Du wieder sehen konntest. Unmittelbar vorher war sie noch da." n c e

„Ja, ja," sagte der Verwundete, „rch kann es mir denken, das Herz mußte in den ersten Augenblicken allein sein. Rufe sie zu­rück, Doktor." _

„Sogleich," sagte der Doktor, „zuerst muß das Auge wieder verbunden werden."

„Aber ich muß sie ehen."

„NachherI"