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Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen und Gesang.

Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.

3) Der Aufenthalt in der Unteroffizier-Schule an und für sich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch aus die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der er­langten Dienstkenntniß des Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen wer­den bereits aus den Unteroffizier-Schulen zu überzähligen Unteroffizieren be­fördert und treten bei ihrem Ausscheiden in die Armee sogleich in etatsniäßige Unteroffizicrstellcn.

4) In Bezug auf die Vertheilung der ausscheidenden jungen Leute an die Truppentheile ist in erster Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Einzelnen in Betriff der Ueberweisung zu einem bestimmten Truppentheile nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

5) Die Füsiliere der Unteroffizier-Schulen stehen wie jeder andere Soldat des aktiven Heeres unter den militärischen Gesetzen.

6) Der in die Unteroffizier-Schule Einzustellende muß mindestens 17 Jahr alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustellende muß mindestens 1 M. 57 CM. groß, vollkommon ge­sund und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, auch nach Maßgabe seines Alters so kräftig und gesund erscheinen, daß er die begründete Aussicht gewährt, bis zum Ablauf feiner Dienstzeit in der Unteroffizier-Schule vollkommen branchbar für den Kriegsdienst zu werden.

7) Er muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechnens mit ungenannten Zahlen kennen.

8) Der Eintritt in eine Unteroffizier-Schule kann nur dann erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor verpflichtet, nach erfolgtet Ueberweisung aus der Unteroffizier-Schule an einen Truppentheil noch vier Jahre aktiv im Heere zu dienen.

9) Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 6 Mark zum Ankauf der nöthigen Geräthschaften zur Reinigung der Ausrüstung und Bekleidung versehen sein. Im Uebrigen ist die Ausbildung kostenfrei', die Füsiliere der Unteroffizier-Schulen werden bekleidet und verpflegt, wie jeder Soldat der Armee.

10) Wer die Aufnahme in eine Unteroffizier-Schule wünscht, hat sich bei dem Landwehr-Bezirks-Kommando seines Aufenthalts,Orts, oder bei einem der Kommandos der Untcroffiziers-Schulen in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißen- fels oder Ettlingen unter Vorzeigung eines von dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Melde-Scheins persön­lich zu melden.

11) Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so ist zunächst die Berpflichtnngs-Verhandlung über die vorgeschriebene längere aktive Dienstzeit (s. unter Nr. 8) aufzunehmen. Diejenigen Freiwilligen, welche sich direkt bei einer der Unteroffizier-Schulen zum Eintritt gemeldet haben, können dort, bei vorhandener Vakanz, sogleich eingestellt werden, andernfalls wird denselben von den Unteroffizier-Schulen ein Annahmeschein ertheilt.

Diejenigen Freiwilligen, welche bei einem Landwehr Bezirks-Kommando den freiwilligen Eintritt nachgesucht haben, erhalten durch dessen Vermittelung den Annahmschein von der Unteroffizier-Schule, welcher sie zugetheilt worden sind.

Nach Ertheilung des Annahmescheines, tritt der Freiwillige, in die Klasse der vorläufig in die Heimath beurlaubten Freiwilligen. Die Einberufung er­folgt von derjenigen Unteroffizier-Schule, welche den Annahmeschein ausgestellt hat, durch Vermittelung des betreffenden Landwehr-Bezirks-Kommandos.

Die Wünsche der Freiwilligen in Betreff der Zutheilung an eine bestimmte Unterofsizier-Schule, sollen, soweit angängig, berücksichtigt werden.

12) Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier-Schulen findet all­jährlich zweimal und zwar bei den Unteroffizier-Schulen Potsdam, Biebrich und Weißenfels im Monat Oktober, bei den Unterofsizier-Schulen Jülich und Ctt- lingen im Monat April statt.

Wer zu diesen Terminrn nicht einberusen werden kann, darf bei entstehen­den Vakanzen in die Unteroffizier-Schulen Potsdam, Biebrich und Weißenfels bis Ende Dezember, in die Unteroffizier-Schulen Jülich und Ettlingen bis Ende Juni eingestellt werden, vorausgesetzt, daß derselbe dann noch allen Auf- nahmebedingungeu genügt. ,

13) Jedem Füsilier der Unteroffizier-Schulen wird bei guter Führung einmal während feiner Dienstzeit, eine kostenfreie Reise in seine Heimath bewilligt. Die Reise bis zu 10 Meilen, bezw. 10 Meilen von der ganzen Reise, hat jedoch jeder Füsilier auf eigene Kosten zurückzulegen. Während dieser Beurlaubung darf den Füsilieren bis zur Dauer von 4 Wochen die volle Löhnug belassen werden.

Kriegs-Ministerium.

v. Kamele.

Bekanntmachung

des Resultates der in diesem Jahre im Bereiche des land« wirthschaftlichen Central-Vereins Cassel abgehaltenen Prämienschauen für Pferdezuchtmaterial.

(Fortsetzung.)

5. Schaubezirk Melsungen.

1. In der Abtheilung der einjährigen Stutfüllen:

a) des Johannes Strauch aus Sundhof, Kreis Melsungen, braunes Füllen vom Onus 25 Mark.

b) des Wilhelm Dippel aus tzestar, Kreis Melsungen, braunes Füllen vom Onus 20 Mark.

c) des Konrad Klippert aus Homberghausen, Kreis Homberg, braunes Füllen vom Nuntius 20 Mark.

2. In der Abtheilung der zweijährigen Stutfüllen:

a) des Heinrich Schund aus Mosheim, Kreis Homberg, Schimmelfüllen vom Protector 30 Mark.

b) des Georg Kolbe aus Neuern, Kreis Melsungen, braunes Füllen vom Onus 15 Mark.

c) des Hermann Hocke aus Melgershausen, Kreis Melsungen, Fuchsfüllen vom Onus 25 Mark.

d) des Conrad Strauch aus Neuern, Kreis Melsungen, Fuchsfüllen vom Diamant 20 Mark.

3. In der Abtheilung der dreijährigen Stutfüllen:

des Heinrich Becker aus Ostheim, Kreis Melsungen, braunes Füllen vom Onus 35 Mark.

4. In der Abtheilung der Mutterstuten.

a) des Martin Berge aus Erxhausen, Kreis Rotenburg, braune Stute von unbekannter Abkunft, bedeckt vom Saklary, dem starken Reitschlage angehörig 40 Mark.

b) des Johann Wiegand aus Mosheim, Kreis Homberg," Fuchsstute vom Diamant, dem leichten Reitfchlage angehörig, war nicht rossig geworden 30 Mark.

c) des Johann Röll aus Mosheim, Kreis Homberg, braune Stute vom Constantin, dem Ackerschlage ungehörig, bedeckt vom Onus 30 Mark.

6. Schaubezirk Reichensachsen.

1. In der Abtheilung der einjährigeu Stutfüllen k

a) des Pächter Schäfer aus Jesstädt, Kreis Eschwege, braunes Füllen vom Dorniraut 25 Mark.

b) des Georg Winter III. aus Grandenborn, Kreis Eschwege, braunes Füllen vom Dornkraut 20 Mark.

c) des Adolph Simon aus Hoheneichen, Kreis Eschwege, braunes Füllen von unbekannter Abkunft 20 Mark.

d) des Pächter Vaupel aus Niederhohne, Kreis Eschwege, braunes Füllen vom Donner 20 Mark.

2. In der Abtheilung der zweijährigen Stutfüllen:

des Wilhelm Rehm aus Stadthosbach, Kreis Eschwege, Fuchsfüllen vom Saklary 30 Mark.

3. In der Abtheilung der dreijährigen Stutfüllen:

a) des Bürgermeister Rudolfs aus Oetmannshausen, Kreis Eschwege, braunes Füllen vom Sedan 35 Mark.

b) des Gutsbesitzer Bierschenk in Niederhohnen, Kreis Eschwege, braunes Füllen vom Rusticus 30 Mark.

4. In der Abtheilung der Mutterstuten:

a) des Pächter Vaupel aus Ellershausen, Kreis Witzenhausen, braune Stute von unbekannter Abkunft, dem starken Reitschlage ungehörig und noch nicht bedeckt 40 Mark.

b) des Konrad Marth aus Eltmannssee, Kreis Eschwege, Rappstute vom Rusticus, dem Ackerschlage angehörig und noch nicht bedeckt 30 Mark.

c) des Bürgermeister Schellhas aus Kirchhosbach, Kreis Eschwege, braune Stute vom Rusticus, dem Lastschlage angehörig und noch nicht bedeckl 30 Mark (Fortsetzung folgt.)

U e b erficht

über die in der Vakanzenliste für Militär-Anwärter (Nr. 1) enthaltenen erle- digten Stellen.

1. Armee-Corps. 5 Stellen: Briesen W.-P., Culm, Kraupischken, Loetzen und Ostrokollen.

2. A.-C. 2 Stellen: Rummelsburg i. P. und Tribsees.

3. A.-C. 11 Stellen: Berlin, Schönfeld und Schwedt a. O.

4. A.-C. 2 Stellen: Quedlinburg.

5. A.-C. 3 Stellen: Görlitz, Ostrowo und Schwarzwaldau.

6. A.-C. 2 Stellen: Breslau und Glatz.

7. A -C. 4 Stellen: Boisheim, Elberfeld, Moers u. Ronsdorf.

8. A.-C. 4 Stellen: Bernkastel, Kelberg, Poppelsdorf und Saarbrücken.

10. A.-C. 5 Stelleu: Osnabrück und Vechta.

11. A.-C. 4 Stellen: Brilon, Haina, Homberg und Melsungen.

Die Vakanzenliste ist einzusehen bei den Landraths-Aemtern und den Land« wehr-Bezirks-Behörden.

Berlin Wv den 6. Januar 1876. Bekanntmachung.

Außerkurssetzung und Einlösung der Postwerthzeichen zu L 1, 2, 2i und 5 Groschen.

Seit 1. Januar 1876 sind zur Frankirung von Postsendungen nur noch solche Postwerthzeichen zugelassen, auf denen der Werth­betrag in der Reichswährung ausgedrückt ist. Die bisher daneben noch gültig gewesenen Postwerthzeichen mit Angabe des Werthbe­trages in der Thalerwährung, und zwar die Freimarken zu 1, 2, 21 und 5 Groschen, die gestempelten Briefumschläge zu 1 Groschen und die gestempelten Postkarten, sowohl einfache als solche mit Rück­antwort, zu ; bez. 1 Groschen, können von dem angegebenen Zeitpunkte ab zur Frankirung nicht mehr verwendet werden. Die Vorräthe an Postwerthzeichen der Thalerwährung, welche sich jetzt snoch in den Händen des Publikums befinden, können bis einschließlich den 15. Februar 1876 bei den Postanstallen gegen Postwerthzeichen des gleichen Betrages in der Reichswährung umgetauscht werden. Eine Einlösung gegen Baar findet nicht statt.

Kaiserliches General-Postamt.

Tagesbegebenheiten.

Berlin, 10.Jan. Die Zahl der Schulkinder in Preußen beträgt nach dem Ergebniß der Schulstatistik etwa f der Gesammtbevölkerung