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KreisWolatt

für die

Kreise Heröfeld und Hünfeld.

M 5. HessfeLd, Sonnabend den 15. Januar - a^G*

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Xrt werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

MMches.

Kreis Hersfeld.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt und der Landgemeinden des Kreises werden darauf aufmerksam gemacht, daß in Gemäßheit des § 45 pos 7 a der Ersatzordnung vom 28. September 1875 die mit Führung der Civlistandsregister betrauten Behörden und Per­sonen ihnen am 15. Januar jeden Jahres einen Auszug aus dem Geburtsregister über alle diejenigen in der Gemeinde resp, innerhalb der betreffenden Gemarkung geborenen männlichen Personen, welche in dem begonnenen Kalenderjahre das 17. Lebensjahr vollenden, mitzutheilen haben, und daß die in jenen Listen verzeichneten Per­sonen von den Ortsvorständen alsbald in die für den betreffenden Jahrgang der dermalige Jahrgang erstreckt sich auf alle im Kalenderjahre 1859 geborenen Personen männlichen. Geschlechts anzulegende Rekrutirungs- Stammrolle einzutragen sind.

Die Ortsvorstände haben sich jedoch nicht dabei zu begnügen, nur dieisnfr^ .P">-t^tiiAti^n. ,Mtche in den Geburtslisten stehen in die Nekrutirungs'Stammrolle ein- gutragen, sondern es ist ihre Pflicht, von Amtswegen zu. ermitteln, welche Militärpflichtige etwa außerdem vorhanden oder wehrpflichtig geworden sind, um sie alsbald tn der Stammrolle nachzutragen. Die Belege über die Ergebnisse dieser Ermittelungen sind sorgfältig zu sammeln und den Stammrollen belustigen.

Außerdem wird hervorgehoben, daß bei Ausstellung der Rekru- tirungs-Stammrollen das neu vorgeschriebene Formular (Schema 6 zu §.45 der Ersatzordnung), wovon der Buchdrucker Funk dahier einen Vorrath auf Lager hat, zu verwenden ist.

Die solchergestalt ausgestellte Nekrutirungs-Stammrolle des Jahr­gangs 1859 ist sodann bis -zum 15. Februar d. I. an mich . einzureichen.

Hersfeld, am 11. Januar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Kreisstände des Kreises Hersfeld werden hierdurch zu einem Kreistage auf

Montag, den T. Februar d. I,, Vormittags 9 Uhr, in den großen Saal des hiesigen Nathhauses unter Hrnweisung auf die unten folgende Tagesordnung berufen.

Hersfeld, am 14. Januar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Ta gesordnung

für den Kreistag des Kreises Hersfeld am 7. Februar 1876:

1, Ernennung der Jmpfärzte für die 4 Jmpfbezirke des Kreises und Festsetzung der denselben zu gewährenden Vergütungen.

2. Bezeichnung einer hinreichenden Anzahl der als Schiedsmänner nach § 63 des Gesetzes vom 25. Juni 1873, betreffend die Ab- . wehr und Unterdrückung von Viehseuchen, zu den Schätzungs­Kommissionen hinzuzuziehenden Personen aus den sachverstän­digen Eingesessenen des -Kreises für das Jahr 1876.

- 3, Berathung über die Statuten der Sparkasse der Stadt Hersfeld.

4. Desgleichen über die Statuten betreffend die Erhebung der Ge- meindeumlagen in Schenklngsfeld.

5. Desgleichen über die Statuten, die Erhebung der Gemeindeum­lagen in Allendorf betreffend.

6. Berathung und Beschlußfassung über ein Gesuch der Stadt Hersfeld um Ersatz eines Drittheils der durch die Entsendung

einer Deputation der Stadt Hersfeld nach Bekkin in der An­gelegenheit des Baues einer Eisenbahn nach Alsfeld entstan­denen und von der Stadt Hersfeld getragenen Kosten im Be­trage von 336 Mark.

7. Ersatzwahl eines Gerichtsschöffen.

8. Bewilligung einer Entschädigung an einen Ober-Brandmeister für den Kreis Hersfeld.

9. Vortrag über das Gesuch der Bauunternehmer Herren Genug und Lotz um Uebernahme der Restforderung vom Bau des hie­sigen Landkrankenhauses auf die Kreiskasse.

Von der Kreisvertretung des Kreises Hersfeld sollen Jmpf­ärzte für verschiedene von derselben näher festzustellende Jmpfoezrrke vom Jahr 1877 an bestellt werden.

Geeignete Bewerber um diese Stellen ersuche ich daher-,' mir ihre deshalbigen Gesuche unter Angabe der von ihnen beanspruchten Vergütungen alsbald einzureichen.

Indem ich bemerke, daß der Gewährung von Pauschalsummen an Stelle der seither gezahlten Diäten und Reisekosten wohl der Vorzug gegeben werden wird, erwähne ich noch, daß bis jetzt 4 Jmpfbezirke, die Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke 1) Hersfeld, 2) Niederaula, 3) Friedewald und 4) Schenklengsfeld umfassend, bestanden haben und diese Eintheilung auch wahrscheinlich fortbe­stehen wird.

Hersfeld, am 14. Januar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 3. Februar 1873 in Nr. 11 des Kreisblatts pro 1873, betreffend die von C. Keller in Berlin herausgegebene Wochenschrift:Deutsche Schul­gesetz-Sammlung, Centralorgan für das gesammte Schulwesen im Deutschen Reiche, in Oesterreich und in der Schweiz" wiro in Gemäßheit höherer Verfügung die Anschaffung derselben für die Kreis-Lehrer-Bibliorheken bezw. Lehcer-Lesevereine hierdurch empfohlen.

Hersfeld, am 14. Januar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Ortsvorstände des Kreises haben binnen 8 Tagen zu be­richten, ob und welche taubstumme bildungsfähige Kinder in dem Alter von 712 Jahren, für welche dermalen Aufnahme in die Taubstummen-Lehranstalt zu Homberg gewünscht wird, sich in ihren Gemeinden befinden.

Hersfeld, am 13. Januar 1876.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Nachrichten für Diejenigen «freimütigen, welche in die Unter* oMer-8chulen zu yotsham, Ritich, Niebrich, Weigenfets und Erklingen eingestellt zu werden wünschen.

Berlin, den 3. Dezember 1875.

1) Die Unteroffizier-Schulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande widmen wollen, zu Unteroffizieren heranzubUden.

2) Der Aufenthalt in der Unteroffiz'er-Schule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit auch nur zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und Unterricht in alle dem erhalten, was sie besähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unter- offizierstandes, als Feldwebel und bergt zu erlangen, und es ihnen ermöglicht, bei der einstigen Anstellung im Militär-Verwaltungsdienst, z. B. als Zahl' weiftet und dergl. beziehungsweise als Civilbeainte, die Prüfungen zu den ge­suchteren Posten abzulegen.