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Arme HersM und WWld.

^ Z5. ^s^S^g$^> Sonnabend oen 27» März L8TL.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit jO Pfg. berechnet

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Die Herrn Mitglieder ^des landwirthschaftlichen Vereins für den Kreis Hersfeld werden hierdurch zu der auf

Sonnabend den 10. April d. J.

Vormittags 11 Uhr in hiesiges Rathhaus anberaumten General-Versammlung eingeladen.

Hersfeld, am 27. März 1875.

Der Dirigent des landwirthschaftlichen Kreisvereins

Auffarth, Landrath.

Durch Erlaß der Herren Minister des Innern und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 8. März d. J. ist verfügt worden, daß bei Berunglückungen auf Bergwerken die im §. 41 Absatz 2 des Gesetzes über die Beurkundung des Personen­standes vom 9. März 1874 vorgeschriebene Mittheilung an den Standesbeamten, auf Grund deren die Eintragung in das Sterbe- register zu erfolgen hat, nicht dem Revierbeamten, sondern der betreffenden Ortspolizeibehörde obliegt. Es wird dies den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises zur Kenntniß und Nachachtung in vorkommenden Fällen mitgetheilt.

Hersfeld, am 27. März 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth

Durch rechtskräftiges Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Landshut vom 7. Januar d. I. ist die Vernichtung aller Exem­plare der Druckschrift:

Lie Geheimnisse der Venustempel aller Zeiten und Völker und die Geschlechtskrankheiten des Menschen und ihre Hei- lung. Dresden. Verlag von H. C Münchmeyer." sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen aus­gesprochen worden, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersseld, am 27. März 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Hünfeld, am 24. März 1875.

Indem ich voraussetze, daß die Herrn Ortsvorstände des Kreises sich mit dem Inhalt des Fischereigesetzes für den Preußischen Staat vom 30. Mai 1874, Seite 197 der Gesetzsammlung bekannt gemacht haben, gebe ich denselben zunächst auf, binnen 8 Tagen anher zu berichten,

1) ob in der Gemarkung ihrer Gemeinde der Fischfang frei ist,

2) ihre Gemeinde-Angehörigen mit Ausschluß anderer Personen das Fischereirecht ausüben

und sodann die Gemeinde-Behörden darüber Beschluß fassen zu lasten, ob sie den Fischereifang für die Zukunft verpachten, oder ruhen las­sen wollen, dieser Beschluß ist ebenfalls einzuberichten mit der Anzeige, ob ständige Fischerei-Vorrichtungen in nicht geschlossenen Gewässern vorhanden und etwa solche der Bestimmung im 8. 20 des Gesetzes zuwider angelegt sind, indem durch dieselben nie mehr als die Hälfte der Wasserfläche für den Wechsel der Fische versperrt und dieselben nicht so nahe aneinander angebracht werden dürfen, daß der Zug der Fische dadurch behindert wird.

Der Königliche Landrath Götz.

fHünfeld, am 19. März 1875.

Am 13. d. Mts. ist dem Zacharias Kremer von Werdesberg, Gemeinde Almendorf, im Dammersbacher Wald, District rothe Lö­wenkuppe, eine Cylinder-Uhr mit silberner Kette und silberner Kapsel abhanden gekommen. Die Uhr führte Nr. 5628, den Buchstaben A und die Fabriknummer 1426. Spuren, die zur Ermittlung des Thä­ters oder des abhanden gekommenen Gegenstandes führen, sind oa- hier anzuzeigen.

Der Königliche Landrath Götz.

Kreis-ErfaK-GefHäft Hürtfel-

Das diesjährige Kreis-Ersatz-Geschäft findet statt:

Sonnabend den 10» April d. Morgens 7 Uhr für die Militairpflichtigen aus den Gemeinden: Arzell, Betzenrod, Bodes, Buchenau mit Branders, Burghaun mit Clausmarbach und Mahlerts, Dammersbach, Dittlofrod, Eiterfeld, Erdmannrode, Fisch- bach, Fürsteneck, Giesenhain, Glaam, Gotthards, Großenbach, Großen- moor, Großentaft, Gruben A. B., Gruben A. H., Grüstelbach, Ha­selstein, Hechelmannskirchen, Hermannspiegel, Hofaschenbach, Hünhan, Stadt Hünfeld, Kirchhafel, Körnbach, Langenschwarz, Leibolz, Leim­bach, Mackenzell, Mahlerts A. H., Malzes, Dorf Manskmch Md Gutsbezirk Mansbach.

Montag den 12. April d. J. Morgens 7 Uhr für die Militairpflichtigen aus den Gemeinden: StauerS, Meisen- bach, Mengers, Michelsrombach, Mittelaschenbach, Molzbach, Wortes, Müseubach, Neukirchen, Rüst, Oberaschentzach, Oberbreitzbach, Ober­feld, Obernüst, Oberrombach, Oberufhausen, Oberweiseuborn, Oden- sachsen, Rasdorf, Reckrod, Rhina, Rimmel^ Roßbach, Rothenkirchen, Rudolphshan, Rückers, Sargenzell, Schletzenrod, Schlotzau, Schwarz­bach, Setzelbach, Silges, Soisdorf, Soislieden, Steinbach, Treischfeld, Unterbernhards, Unterufhaufen, Wehrda, Wetzlos und Wölf.

Dienstag den 13» April d. J. Morgens 8 Uhr zur Loosung sowie zur Classifikation und Untersuchung der kranken Wehrleute bestimmt. , r

Zu den betreffenden Terminen haben sich alle m Ivoo Wd früher geborenen männlichen Individuen der genannten Gemeinden zu gestellen, welche noch nicht bei irgend einem DruppenlheUe einge­stellt, oder durch Empfang eines besonderen Scheines von der Ge­stellung entbunden sind, während in dem Classinkationstermine den 13. April d. I. diejenigen Reserve- und Landwehr-Mannschaften sich einzufinden haben, welche wegen häuslicher Verhältnisse auf Zuiücl- stellung für den Fall der Einberufung Anspruch machen. DtiU air- pflichtige, welche der Aufforderung sich zur Musterung zu stellen, keine Folge leisten oder bei Ausrufung ihrer Namen tm Aushebungs­lokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnisstrafe substituirt wird. .. t ..

©ie Militairpflichtigen sind anzuwersen mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen. ,

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben diese Verfügung in ihren Geuleinden bekannt zu machen, die ihnen zugehenden Vor­ladungen der Militairpflichtigen pünktlichst zu besorgen imd die Militairpflichtigen sowie die Angehörigen derselben, zu deren Gunsten eine Zurückstellung oder Befreiung vom Mürtarrdlenst beansprucht wird, im MusterungsUrmine vor der Krels-Ersatz-Conunlssion bet eigner Verantwortung zu sistiren.

Hünfeld, am 22. Februar 1875.

Der Komglrche Landroth Gotz.