^ 2Z. AesL^eLL, Mittwoch den 17. März L8§5.
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den Postanstalten kommt sdcr Postausschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
PuMchcs.
Berlin, den 1. März 1875. Warnung.
In Läden, welche als Lotterie-Comtpre oder Lotterie-Kollekten bezeichnet sind, oder deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Collecteur bezeichnen, sowie durch öffentliche Bekanntmachungen werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie, und Antheilscheine auf solche Loose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und noch weiter dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinn-Abzüge für sich ausbedingen.
Soweit es dabei um Antheile und Antheilscheine sich handelt, warnen wir vor deren Ankauf.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterieverwaltung auf Looseerneuerung zu weiteren Klaffen einer Lotterie und auf Gewinnzahlung, sondern nur Forderungen an die Aussteller der Antheilscheine.
_ Gerichtliche Verurtheilungen, welche gegen Antheilschein-Ver- käufer wegen Betruges ergangen sind, haben ergeben, daß dieselben dier Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, häufig gar nicht besitzen und daß sie sich, wenn höhere Gewinne auf die Loose fallen, dann ohne die Mittel zur Auszahlung dieser Gewinne an die Abnehmer ihrer Antheilscheine befinden.
Auch ist es wiederholt gerichtlich festgestellt, daß Aussteller von Antheilscheincn die auf die Nummern derselben gefallenen Gewinne zwar erhoben, aber mit denselben heimlich sich entfernt haben, ohne den Antheilscheinsbesitzern die ihnen gebührenden Gewinne zu gewähren.
Wer dergleichen, oftmals auch mit der täuschenden Benennung als Lottene-Loose ausgegebene Antheilscheine kauft, erwirbt also ein Papier von höchst zweifelhaftem Werth.
Zur Unterscheidung dieser Antheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren, um ächt zu sein, stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Kön. Pr. Gen.-Lot- tene Direction" und die gedruckte Unterschrift „Königl. Preuß. Ge- neral-Lotterre-Direction tragen müssen.
Zur Unterscheidung der Privat-Verkäufer von den Königlichen Lotterie-Emnehmern aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich nahmhaft machen.
Den Personen- welche ihrerseits gekaufte Antheilscheine tauf Loose der Preußischen Klassen-Lotterie uns zur Ansicht mittheilen wollen, werden wir hierfür Dank wissen, indem wir sodann nachzur forschen vermögen ob die Verkäufer jener Scheine die darin genannten Loos-Nummern erworben haben.
Königliche General-Letterie-Direction.
Tuchen. Dammas.
Kreis Hersfeld.
Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts zu Hannover vom 2. Februar d. J. ist die vorläufige Beschlagnahme der Druckschrift: „Rede des Herrn Eduard Brückmann, gehalten auf der Wühlerversammlung zu Gifhorn am 17. Januar 1875"
bestätigt worden, weil auf qu. Druckschrift der Name und Wohnort des Verlegers bezw. des Nerfaffers oder Herausgebers nicht angegeben ist, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 16. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarthr
Zufolge rechtskräftigen Erkenntnisses der Strafkammer des Königlichen Kreis gerichts zu Flensburg vom 6. Januar d. I. ist von den vorsindlichen Exemplaren der nachbezeichneten Druckschriften:
1. „Drohse's Almanak for Nordslesvig for 1875. Niende Aargang. Tonder. F. Drohse's Boghandel. Trykt hos C. K. Thillerup in Flensborg."
auf dem colorirten Umschläge bezeichnet:
„Wisbech’s illustre rede Almanak, 1875. 23. Aargnn".
Priis 48 Sk. Forlagt af Brodrene Wisbech, Kolding.“
2. „Drohse's Almanak for Nordslesvig for 1875. Niende Aargang.
Tonder. F. Drohse's Boghandel. Trykt hos C. K. Thillerup in Flensborg"
auf dem Umschläge:
„Wisbech’s illustrerede Almanak, 1875. 23. Aargang. Forlagt af Brodrene Wisbech“ und in 5 verschiedenen Exemplaren je nach dem größeren oder geringeren Umfange des unterhaltenden Theiles derselben zum Preise von resp. 48 Sk., 40 Sk., 32 Sk. und 24 Sk. bezeichnet,
der denselben angeheftete, nicht in Tondern gedruckte Theil (das sinh alle Blätter außer dem aus 16 Blättern bestehenden eigentlichen Drohse'schen Almanach) nebst dem äußeren Umschlageblatt unbrauchbar zu ruachen, weil durch wissentlich falsche. Augaben über Druck und Verlag die §> 6, 182 des Reichs - Preßgesetzes verletzt worden sind.
Es wird dies hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld,, am 16. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Der Ackermann Adam Heinrich Diebel von Reimboldshausen ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde bestätigt und eidlich verpflichtet worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 17. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände zu
Eilra, Gittersdorf, Reilos, Sieglos, Untergeis, Mengs- hausen, Oberstoppel, Herfa, Lautenhausen, Leimbach, Widdershausen, Lampertsfeld, Motzfeld, Schenksolz und Unter
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werden an die Erledigung meiner Verfügung vom 26. Februar d. I., abgedruckt im Kreisblatt Nr. 17, betreffend die seit dem 16. Juni 1868 ertheilten Gestaltungen zu öffentlichen Tanzbelustigungen, mit dreitägiger Frist erinnert.
Hersfeld, am 15. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Königlichen Gendarmen, sowie die Ortspolizeibehörden des hiesigen Kreises weise ich zu verschärfter Ueberwachung des verbotenen Handels mit ausländischen Lotterieloosen an.
Hersfeld, am 16. März 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Bekanntmachung.
Zur Vornahme des Kreis-Ersatz-Geschäftes im Kreise Hersfeld sind für das Jahr 1875 folgende Termine bestimmt worden:
Miltwocp den 14. April d. J.
für die Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld und aus sämmtlichen zum Bezirke des Amtsgerichts Hersfeld gehörigen Gemeinden.
Donnerstag, den 15« April d. J.