4- N. ^esS^ers, Sonnabend Den 23. Januar 1855*
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich Zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal bei den! Postanstalten kommt .der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet
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Kmlkiches.
Kreis Hersfeld.
Die Königliche Regierung zu Cassel hat, nachdem neuerdings in zahlreichen Visitationsberichten über ungesunde Luft in den Schul- zimmern geklagt und Antrag auf Errichtung von Ventilation gestellt worden ist, sich veranlaßt gesehen, in Anbetracht, daß die in Vorschlag gebrachten mehr oder weniger künstlichen und kostspieligen Ventilationsvorrichtungen durch Erfahrung noch nicht genügend bewährt sind, zunächst folgende Anordnungen in dieser Hinsicht zu treffen.
Nach dem Unterricht sowie in den Erholungspausen sind die SLulzimmer durch Oeffnen der Fenster gehörig zu lüften; behufs Befestigung der geöffneten Fensterflügel empsiehlt sich die Anbringung von Häkchen. Außerdem ist in dem oberen Theile eines jeden Schul- zimmerfensters eine sogenannte Luftscheibe einzusetzen, durch welche die Erneuerung der Luft, auch ohne Oeffnung des ganzen Fensters, ermöglicht wird.
Die Herrn Ortsvorstände der Landgemeinden des hiesigen Kreises werden angewiesen, benehmlich mit den betreffenden Herrn Lehrern ungesäumt dahin Anordnung zu treffen, daß die Schulfenster, wo dies noch nicht geschehen, hiernach eingerichtet werden, die Königlichen Herren Lokalfchulinspektoren aber, denen ein besonderer Abdruck dieses Ausschreibens zugeht, ersuche ich, die ihnen unterstellten Lehrer hiervon benachrichtigen zu wollen.
Hersfeld, am 20. Januar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Einer dem Herrn Reichskanzler zugegangenen amtlichen Mittheilung zufolge ist das Visa einer russischen Mission oder Consulatsve- hörde für Pässe, welche die in Rußland bereits sich aufhaltenden Deutschen dorthin nachgesandt erhalten, zum Zweck des Aufenthalts daselbst nicht erforderlich. Vielmehr ist ein solches Visa nur für diejenigen Personen, welche nach Rußland reisen, zum Ueberschreiten der Grenze nöchig. Selbstverständlich müssen aber auch die in Rußland wohnenden Deutschen, wenn sie von etwaigen Reisen nach Rußland zurückkehren, behufs Ueberschreitung der Grenze ihre Pässe mit dem Visa eines Russischen diplomatischen oder konsularischen Vertreters im Auslande versehen lassen.
Es wird dies hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld, am 21. Januar 1875.
____________________-Der Königliche Landrath Auffarth.
Der Ziegelbrenner Valentin Licht zu Schenklengsfeld beabsich« tigt, zur Ziegelfabrikation und zum Kalkbrennen auf dem in der Gemarkung Schenklengsfeld gelegenen, auf den Namen seiner Ehefrau Elisabeth geb. Heiner, und des verstorbenen ersten Mannes derselben Emanuel Rüger katastrirten Grundstück Karte D. Nr. 164c., Wohnhaus und Garten, einen Ziegelofen zu errichten, worüber die Beschreibung, Zeichnung und der Situatronsplan in meinem Amtslokale zur Einsicht ausliegen. Etwaige Einwendungen sind binnen ^ Tagen bei mir vorzubringen, und können nach Ablauf dieser Frist Ein- wendungen in diesem Verfahren nicht mehr gemacht werden.
Hersfeld, am 21. Januar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Für Marie Caselitz, Tochter des Baders Philipp Caselitz dahier, 17 Jahre alt, ist um Ertheilung eines Reisepastes nach Mexiko nachgesucht worden.
Hersfeld, am 22. Januar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Die Herren Ortsvorstände bezw. Ortsverwalter zu Aua, Biede- bach, Biengartes, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Hählgans, Hilper- hausen, Kohlhausen, Mecklar, Oberhaun, Obergeis, Oberrode, Reilos, Sieglos, Untergeis, Unterhaun und Wilhelmshof, welche noch immer mit Zahlung der Vergütung an den Herrn Polizei-Anwalt Kempf dahier pro 1874 im Rückstand sind, werden wiederholt mit 4tägiger Frist hieran erinnert.
Hersfeld, am 23. Januar 1875.
Der Königliche Landrath Auffarth.
WeSanntmachrrmg.
Die diesjährigen FruhjahrS-ConteM-Versammlungen Für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
1) z u Unterhaun
Montag den 1. März 1875 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Eitra, Friedlos, Hilper- hausen, Holzheim, Kathus, Kohlhausen, Kruspis, Meckbach, Mecklar, Oberdaun, Oberrode, Oberstoppel, Petersberg, Wilhelmshof, Reilos, Rotensee, Stärklos, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel, Wip- pershain und Biengartes.
2) z u H e r s f e! d
Dienstag den 2. März 1875 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und dem Hof Meisebach.
3) zu Od^ergeis
Dienstag den 2. März 1875.Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Mmershausen, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßmannsrode, Hählgans, Heenes, Kalkobes, Obergeis, Reckerode, Rohrbach, Rotterterode, Tann und Untergeis.
4) zu Niederaula
Mittwoch den 3. März 1875 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden« Allendorf, Asbach, Bei- ershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Hedders- dorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen, Niederaula, Niederjosta, Reimboldshausen, Solms, Willingshain, Engelbach mit Hof Sternberg.
5) zu Heimbolds hausen
Donnerstag den 4. März 1875 Vormittags 9 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinen- see, Lautenhausen, Leimdach, Lengers, Röhrigshof, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.
6) zu Oberlengsfeld
Donnerstag den 4. März 1875 Nachmittags 3 Uhr für die Mannschaften aus den Gemeinden: Ausbach, Conrode, Dün- kelrode, Hillartshausen, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Mal- komes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
Zu strenger Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Commando folgende Bemerkungen hinzu:
1) Zu den Frühjahrs-Controll-Versammlungen haben sich außer den Wehrleuten, welche sich als felddienstunfähig oder dienstuntauglich zu melden beabsichtigen 2c. nur diejenigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu den Reserven und Dispositions-Urlaubern gehören, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen einzufinden.
2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in den verschiedenen Ortschaften statt. Die Betheiligten werden noch besonders darauf