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^er»feB.B, Mittwoch Den 6. Januar

18^5.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich jzweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 1 Mark pro Quartal be den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 10 Pfg. berechnet

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Für die Militär-Aushebung des Jahres 1875 wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraume vom 1. Januar 1853 bis einschließlich den 31. Dezember 1855 geboren sind.nnd im hie- gen Kreise ihren Wohnsitz haben oder sich daselbst als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, Dienstboten, Haus­und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Hand­werksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter rc. rc. aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Dokumenten über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich, zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.

Der Zeitpunkt der Anmeldung zur Stammrolle wird in den nächsten Tagen bekannt gemacht werden.

Hersfeld, am 5. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises wollen in ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß auch im künftigen Frühjahr wieder Baumwärterlehrlinge in das Königliche pomolo­gische Institut zu Caffel ausgenommen und Obststämme aller Art aus dem Garten desselben abgegeben werden. Bezüglich der Bedingun­gen wird auf das Ausschreiben vom 9. Februar v. I. in Nr. 12 des Kreisblatts hingewiesen und noch bemerkt, daß bei der neuer­dings sehr starken Nachfrage nach Hoch- und Zwergstämmen die Be­stellungen möglichst frühzeitig erfolgen müssen.

Hersfeld, am 2. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth. .

Die Königlichen Herren Lokalschulinspectoren des hiesigen Kreises rc. benachrichtige ich unter Bezugnahme auf meine Mittheilung vom 20. v. M. ergebenst, daß die einmaligen Zuwendungen aus dem pro 1873 disponibel gebliebenen Theile des Fonds von 80,000 Thlr. an ; Lehrer bereits durch Regierungs-Verfügung vom 13. October v. I. erfolgt und die betreffenden Beträge inzwischen schon zur Auszahlung j S^gt sind, eine weitere Benachrichtigung der Empfänger mithin erforderlich ist und die oben gedachte Mittheilung vom 20. nur den Zweck hat, die betheiligten Lehrer den HerrenLocal- schulinspectoren rc. namhaft zu machen.

Hersfels, am 6. Januar 1875.

______________Der Königliche Landrath Auffarth.

Diejenigen Einkommensteuerpflichtigen des hiesigen Kreises, welche mit Einsendung der Bescheinigung über den Empfang der ihnen am 17. ezember v. J. zugefertigten Benachrichtigung wegen ihrer Be­steuerung pro 1875 noch im Rückstände sind, werden aufgefordert, diese Empfangsbescheinigung noch binnen 8 Tagen an mich ein- zusenden, mdem ich sonst genöthigt sein würde, die Säumigen hier­her vorzuladen und entsprechend zu Protokoll zu vernehmen.

Hersfelb, am 6. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer Mittheilung Königlichen Landrathsamts zu Roten- burg vom 31 v. M. ist die unter den städtischen Zuchtbullen zu.Ro- tenburg ausgebrochene Maulseuche wieder erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfelo, am 5. Januar 1875.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer Mittheilung Königlichen Landrathsamts zu Ziegen- Hain vom 29. v. M. ist die unter dem Rindvieh in der Gemeinde Hatterode ausgebrochene Maul- und Klauenseuche wieder erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 6. Januar 1878.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Hünfeld, am 2. Januar 1875.

Die Herrn Bürgermeister bezw. Ortsverwalter des Kreises haben nachstehende Aufforderung in ihren Gemeinden bezw. Gutsbezirken zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und binnen 8 Tagen anzuzei- gen, daß dies geschehen ist.

Alle männlichen Personen, welche im Jahre 1855 geboren sind, mithin im Laufe dieses Jahres das 20. Lebensjahr vollenden und ihren gesetzlichen Wohnsitz im diesseitigen Kreise haben, ferner

militairpflichtige Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdie­ner und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Arbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen lebenden Militairpflichtigen, welche ohne im dieffeitigen Kreise geboren zu sein, sich in demselben des Verdienstes oder der Ausbildung halber oder aus anderen Gründen aufhalten, sowie ferner diejenigen älteren Militairpflichtigen, -welche im Kreise ihren Wohn- bezw. Aufenthaltsort haben und noch nicht als Soldat gedient haben oder durch Empfang eines Scheines von der Wiederanmeldung entbunden sind, werden hierdurch ausgefordert, sich bis zum 1. Februar d. I. unter Vorzeigung eines Geburtsscheins, oder, wenn sie sich schon früher gestellt haben, des Loosungs- und Gestellungsscheines, bei dem Bürgermeister bezw. Ortsverwalter ihres Aufenthaltsortes persönlich zu melden.

Für die Abwesenden müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Dienstherr» die Anmeldungen^ besorgen.

Militairpflichtige, oder deren Eltern, Vormünoer, Lehr-, Brod­oder Dienstherrn, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur^Stamm- rolle unterlassen, verfallen der gesetzlichen Strafe.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 2. Januar 1875.

Unter Bezugnahme auf mein heutiges Ausschreiben theile ich den Herrn Bürgermeistern und Ortsverwalter des Kreises zur Be­scheidung der Betreffenden mit, daß diejenigen Militairpflichtigen, welche sich in ihren Geburtsorten zur Stammrolle anmelden, von der Vorzeigung eines Geburtsscheins dispensirt sind.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission- Götz, Landrath.

Hünfeld, am 4. Januar 1875.

Die Herrn Standesbeamten des Kreises haben sich das Aus schreiben des Königlichen Landraths Herrn Auffarth zu Hers­feld vom 2. d. Mts. hinsichtlich des Abschlusses der Haupt- und Nebenregister und der Einsendung der Nebenregister Nr. 1 des c-reis- blattes von 1875 zur Nachachtung dienen zu laffen.

Der Königliche Landrath Götz.

Caffel, am 23. Dezember 1874.

Ew. Hochwohlgeboren setzen wir hierdurch davon in Kenntniß, daß auch im künftigen Frühjahr wieder Baumwärterlehrlinge in das Königliche pomologische Institut dahier ausgenommen und Obststämme aller Art aus dem Garten desselben abgegeben werden. Die Beding­ungen anlangend, unter denen beides erfolgt, so verweisen wir Ew tzochwehlgeboren, da dieselben unverändert geblieben sind, auf unsere, das Genauere mittheilende Versügtlng .vom 2. Februar er. A. 1.1735. Es ist bei der neuerdings sehr starken Nachfrage nach Hoch- und

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