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genden Herren: Stadtcommandant General-Lieutenant von Colomb, General-Major von Pfubl, Oberbürgermeister Nebelthau, Bürger­meister Weise, Polizeidirektor Albrecht, Postmeister Nebelthau, Oeco- nomierath Vogeley, Landrath Weyrauch, Departements - Threrarzt Schmelz, Thierarzt Fischer, Kaufmann Ruch, Färbereibesitzer Seelig, Oeconom Cauer, Zimmermeister Näbel und Maurermeister Loser. Die beiden zuerst genannten Herren sind zu Vorsitzenden des Comites ernannt worden. Der erste Markt ist bereits bestimmt für Anfang April n. I., also zur Zeit der Kasseler Frühjahrsmesse in Aussicht genommen. Hauptsächlich wird nun die Frage wegen Unterbringung der zum Markte gebrachten Pferde zu entscheiden sein. Dem Ver­nehmen nach wird sich das Comite in feiner nahe bevorstehenden Sitzung über diese Angelegenheit schlüssig machen. (H. Mztg.)

- ' Dreschmaschinen. — Wie sehr eine gute Dreschmaschine für den kleineren und kleinsten Landwirth ein Bedürfniß geworden ist und welch' allgemeinen Anklang eine als zweckmäßig erprobte Maschine dieser Gattung findet, dafür mag Folgendes als Beweis dienen —

Die Firma Moritz Weil jun. in Frankfurt a. M., Skiler- straße Nr. 2 lieferte im vorigen Jahre

Achtzehnhundert Weil'sche H anddresch- Maschinen,

Fünfhundertvierzig zweipferdige Göpel- dresch-Maschinen

Hundertzehn einpferdige Göpeldresch- Maschinen;

das sind zusammen nahezu, zwei und ein halb Tausend Exemplare oder fünfzig Stück wöchentlich. — Land­wirthe, welche sich für diese Maschinen interesftren, belieben sich an obige Firma direkt zu wenden.

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Anzeigen.

Gekanntmachung.

Nachdem die Kinder und Erben des verstorbenen Tuchfabrikanten Wil­helm Otto von hier

Minna Otto,

Heinrich Wilhelm Otto,

Robert Heinrich Otto,

Oskar Conrad Otto für letztere beide deren Vormund, der hiesige Tuchfabrikant Daniel Koch, die Erbschaft ihres Vaters mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten, gleichzeitig auch dar­gethan haben, daß der Nachlaß überschuldet ist, so wird das vorläufige Concursverfah- ren über den Nachlaß des verstorbenen Tuchfabrikanten Wilhelm Otto von hier eingeleitet, und Termin zur Aufstellung des Inventars sowie zum Güteversuche behufs Abwendung des, förmlichen Concurses uno eventuell zur Wahl eines Mäste -Curators auf den

4» Januar 1873

Morgens 9 Uhr C.-St. hierher anberaumt, wozu sämmtliche Gläu­biger unter dem Rechtsnachtheile geladen werden, daß die nicht erscheinenden Chiro- graphar- Gläubiger in das Inventar nicht mit ausgenommen und bei den Vergleichs­verhandlungen als dem Beschlusse der Mehr­zahl der Erschienenen beitretend werden an­gesehen werden.

Hersfeld, am 4. Dezember 1874.

Königliches Amtsgericht, Abth. II. Schoedde.

vdt. Jäger.

Verpachtung eines Bauernguts.

Wegen Erfüllung der Militairpflicht mei­nes Couranden Johannes Eisenbach dahier, beabsichtige ich .das demselben gemeinschaft­lich mit feiner Schwester, durch das Ableben ihrer Eltern zugefallene, in hiesiger Gemar­kung gelegene Bauerngut, bestehend in 71 Acker Land und Wiesen, nebst den dazu gehörigen Gebäulichkeiten auf drei Jahre zu verpachten, wozu ich Termin auf

Sonnabend den 19. d. M.

Mittags 1 Uhr in meine Wohnung anberaumt habe und Pachtliebhaber mit dem Bemerken einlade, daß die Bedingungen bei Eröffnung des Termins bekannt gemacht werden.

Miesenbach, am 1. Dezember 1874.

Johannes Eisenbach ir Vormund.

Oeffentlicher Wald-Berkanf»

Zur öffentlichen Versteigerung der zur Oberförsterei Burgliaan gehörigen forst- fiscalischen Waldparzellen einschlieslich des Holzbestandes, als:

1) In der Gemarkung Odensachsen Flurkarte Nr. A. 2. die M.ittelheid genannt (Nr. 1 Abthlg. a und b der Forstkarte, = 33 Ar. 13 CM. oder = 7,896 Hectare groß.

2) In der Gemarkung Müsenbach FlurkarteA. 63. — 17 Ar. 33 □31. und A. 64. = 4| Ar. 8 O>R. zusammen — 5,137 Hectare groß, genannt das Friedrichsding- Schaubach. («Ast 2 der Forstkarte.)

- 3) In Ner Gemarkung Buchenau Flur­karte I. 2a. die Dreikuppen undKrummeeichen genannt, Jl£5 der Forstkarte (Abthlg. a zum Theil und b zum Theil) — 59^ Ar. 25 OjR. oder 14,116 Hectare groß,

ist Termin auf Dienstag den 13. De­zember er. von Morgens 10 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr sin die Wohnung des Herrn Bürgermeister Rupp el zu Meisen- bach anberaumt worden, woselbst der Ver­kauf unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen abgehalten werden wird. Bemerkt wird noch, daß fremden Kauflustigen, welchen diese Waldparzellen nicht bekannt sein sollten, dieselben und zwar die sub 1 u. 2 aufgeführten vom Waldschütz Carl zu Müsenbach und die sub 3 aufge­führte vom Herrn Förster Jericho zu Un­terstoppel auf Verlangen an Ort und Stelle vorgezeigt werden können.

Auch haben sich die Käufer dem die Versteigrung leitenden Licitations - Commis- sarius gegenüber als zahlungsfähig auszu- weisen bezw. Bürgschaften vorzulegen. Burghaun, am 28. November 1874.

Der Königliche Oberförster Kebr.

Geschäftsbücher

aus der rühmlichst bekannten Fabrik von J. C. König & Ebhardt in Hannover em­pfiehlt zu Fabrikpreisen

Fr. Sauer.

Jagd * Verpachtung.

Die der hiesigen Gemeinde zustehende

Jagd soll anderweit verpachtet werden, und ist hierzu Termin auf

Dienstag den 15. Dezember d. J.

Morgens 10 Uhr in die Wohnung des Unterzeichneten anbe- raumt worden, wozu man Pachtliebhaber mit dem Bemerken einladet, daß die Be­dingungen im Termin bekannt gemacht werden.

Gersdorf, den 4. Dezember 1874.

Der Bürgermeister Wiegand.

Jeder Preusse muss

die neuen Gesetze kennen lernen, um sich durch Wahrung seiner Rechte vor Schaden hüten und durch Erfül­lung seiner Pflichten vor Strafe schüt­zen zu können. Jeder findet die nö­thige Belehrung hierüber in dem von der C. Pfeiffer’schen Buch- & Kunst­handlung in Berlin herausgegebenen „Preussischen Bechtsbuch“ Jede Buchhandlung liefert dieses, dem Bürger in allen Fällen einen theuren Rechtsanwald ersparende Buch in Heften zu 10 Sgr.

Dasselbe ist vorräthig in der Buch- handluug von Eduard Hoehl in Hersfeld und Rotenburg.

XXXXXXXXXXXXX X X Die wohlthuenden Wir- X j kungen des DauHiH-Li- 8 § queu? auf den mensch-8 S lichen Organismus g

8 sind ärztlicherseits als auch Seiten vieler tausend Con- 2 sumenten zur Genüge anerkannt. w X Wir halten es daher für unsere Pflicht X M immer wieder auf den Gebrauch des W 2 Daubitz-Ligueur hinzuweisen.

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