Einzelbild herunterladen
 

für die

Kreise Hersfeld und Hünfeld.

-W 96,

SerA^eld, Mittwoch den 2. Dezember

I8»4.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich szweimal', Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Nachdem der Herr Minister des Innern durch Erlaß vom 13. November d. I. sich damit einverstanden erklärt hat, daß Seitens b"r Standesbeamten den Verlobten auf deren Wunsch eine Be- fReinigung über das angeordnete Aufgebot ertheilt werde, be­auftrage ich die Herren Standesbeamten des hiesigen Kreises, auf Kosten der zu ihren resp. Bezirken gehörigen Gemeinden eine ent­sprechende Anzahl Formulare nach unten *) abgedrucktem Schema anzuschaffen und den Verlobten (jedoch nur auf deren speciel­len Wunsch) nach erfolgter Beantragung des Aufgebots eine der­artige Bescheinigung zu ertheilen. Da voraussichtlich diese Beschei­nigungen nur in wenigen Fällen begehrt werden, so wird eine mäßige Anzahl Formulare, zu deren Druck der Buchdrucker Funk dahier bereit ist, genügen.

Zugleich werden die Herren Standesbeamten des Kreises in Gemäßheit höherer Verfügung angewiesen, in allen Fällen über den gestellten Antrag auf Anordnung des Aufgebots zum Zwecke der Eheschließung eine kurze schriftliche Verhandlung beziehungsweise Registratur aufzunehmen, welche zu bezeichnen hat: -

1) diejenige Person oder Personen, welche zum Zwecke der An­tragstellung erscheinen;

2) den Antrag selbst und

3) die Urkunden, welche zur Erledigung der Vorschriften des §. 28 Nr. 1 und 2 beigebracht werden.

Wenn der Standesbeamte die Beibringung der einen oder der anderen Urkunden zu erlassen im Stande ist, so hat er:

4) die an Stelle dieser Nachweisungen von ihm konstatirten That­sachen beziehungsweise die etwa von den Eltern rc. vor ihm abgegebenen Erklärungen zu registriren und beziehungsweise

5) wenn er eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit von Thatsachen abnimmt, die bereits in der Anweisung vom 22. August c. unter D. IV. Abs. 2 gedachte Verhandlung hiermit zu verbinden.

Ein besonderes Formular zur Aufnahme dieser Anträge vorzu- schreiben, hat bei der Mannigfaltigkeit der denkbaren Fälle nicht thunlich erschienen. Dagegen ist es zweckmäßig, daß die Aufnahme dieser Verhandlungen in einem besonders anzulegenden Register in fortlaufender Reihenfolge geschieht, mit welchem das in der Anwei­sung vom 22. August c. unter D. IV. Abs. 4 vorgeschriebene Ver- zeichniß über die angeordneten bezwse. verkündeten Aufgebote sehr wohl verbunden werden kann.

Hersfeld, am 27. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

*) Bescheinigung über das angeordnete Aufgebot.

Aus Antrag wird bescheinigt, daß

1) der

wohnhaft zu

Sohn de

2) und bis

wohnhaft zu

Tochter de

die Ehe mit einander eingehen wollen.

Die Bekanntmachung des Aufgebots durch AuShang am ...... Hause ist angeordnet.

......den ten ......187

' ' * A?r Standesbeamte,

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises, denen in den nächsten Tagen die Kostenrechnungen über ge­liefertes Klassensteuer-Formularpapier zugehen werden, erhalten den Auftrag, für Einzahlung dieser Kosten binnen 8 Tagen Sorge z r tragen.

Hersseld, am 2. Dezember 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Ortsvorstände ves Kreises haben ein Verzeichniß derjenigen Personen ihrer Gemeinden, welche im Jahre 1874 ohne Entlas- f ung aus dem Unterthanen-Verbande in das Ausland ausgewan­dert sind, nach dem hierunter abgedruckten Schema aufzustellen und spätestens bis zum 20. d. M. an her einzusenden, oder falls solche im Jahr 1874 nicht vorgekommen sein sollten, dieses alsbald bericht- lich anzuzeigen.

Hersfeld, am 1. Dezember 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Gemeinde.

Namen der ausgewanderten Personen.

Bemerkungen über die ört­lichen Ursachen und Veran­lassungen der Auswanderung überhaupt.!

Kreis Hünfeld.

Hünfeld, am 27. November 1874.

Durch Verfügung des Herrn Ober-Präsidenten vom 12. d. M. zur Nr. 5828 ist bestimmt worden, daß vom L Januar 1875 an die Gemeinden Ober- und Unterufhausen von dem Standesamtsbe­zirke Großentaft abgetrennt und dem Standesamtsbezirke Eiterfeld zugetheilt werden.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 28. November 1874.

Die unter dem Rindvieh in den Gemeinden Körnbach und Steinbach ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Der Königliche Landrath Götz.

Berlin W., den 20. November 1874. Beranntmachung.

Adressirung der Postsendungen.

Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Post' sendungen müssen auf denselben Adressat und Bestimmungsort so genau bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt wird. Da­bei sind namentlich folgende Punkte zu beachten:

1. Bei Postsendungen nach größeren Orten ist auf der Adresse die Wohnung des Adressaten möglichst genau anzugeben. Auch ist es von Wichtigkeit, daß die Wohnungsangabe stets an der selben Stelle der Adresse, nämlich unten rechts, unmittelbar unter der Angabe des Bestimmunguortes, erfolge.

2. Bei der nach Berlin bestimmten Correspondenz ist, außer der Wohnung des Adressaten, der Postbezirk (O., N., NO. rc.), in wel­chem die Wohnung sich befindet, auf der Adresse hinter der Orts­bezeichnungBerlin" zu vermerken.

3. Giebt es dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, so ist dem Ortsnamen eine zusätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zusätze für die Ortsnamen im Postverkehr als maßgebend anzuseheu sind, ergiebt sich aus demVerzeichniß gleichnamiger oder ähnlich lautender Postorte", das zum Preise von einem Silber-