KreisMokatt
für die
Kreise Hersfeld und Hünfeld.
^V 89. «KerO^eLL, Sonnabend den 7. November 18X4*
Das „Kreisblatt" erscheint wöchentlich.zweimal', Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet
Amtliches.
Kreis Hersfeld.
Durch Beschluß der Nathskammer des Königlichen Kreisgerichts zu Flensburg vom 7. September c. ist die vorläufige Beschlagnahme der Druckschrift:
„Sabroe’s Almanak for Nordsiesvig for 1875. Ottende Aargang. Hadersleo. Fortagt af I. Henriksen (Th. Sabron's Bog- Handel). „Dannewirke's" Offizin (H. R. Hjort-Lorenzen) in Hadersleo." auf dem Umschlag bezeichnet:
Wisbech's illustrerede Almanak 1875. 23." Aargang. Forlagt of Brodrene Wisbech." wegen Verstoßes gegen §. 6 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 bestätigt worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 6. November 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Unter Bezugnahme auf die im Kreisblatt Nr. 49 abgedruckte Bekanntmachung vom 20. Juni d. I. wird hierdurch veröffentlicht, daß durch rechtskräftiges Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts Wrietzen vom 19. September c. die Vernichtung der Druckschrift: „Vier schöne neue Lieder. Schnellpreffendruck von Ernst Lersten- schneider in Ueckermünde," soweit sie das „Auswanderungslied nach Amerika" enthält, weil sein Inhalt gegen den §. 144 des Strafgesetzbuches verstößt, ausgesprochen worden ist.
Hersfeld, am 6. November 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Durch Beschluß der Rathskammer des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin vom 10. v. M. ist die vorläufige Beschlagnahme der Flugschrift:
„Social-politische Aphorismen. (Zur Sedanseier). Leipzig, Ge- nostenschafts-Buchdruckerei " welche wider §§. 6, 23 * Reichs-Preß-Gesetzes verstößt, aufrecht erhalten worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 6. November 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Um Entlastung aus dem Unterlhanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika haben nachgesucht:
I) Tagelöhner Johannes Budesheim zu Friedewald, 25 Jahre alt, und 2) Tagelöhner Anton Budesheim zu Friedewald, 23 Jahre alt. Hersfeld, am 5. November 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Unter dem Rindvieh zu Dankmarshausen ist nach einer Benachrichtigung der Großh. Sächsischen Bezirks-Direktion zu Eisenach vom 3. d. Ms. die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird. Hersfeld, am 5. November 1874. rr
Der Königliche Landrath Auffarth.
.— -— ---------—-----— ---
Gefunden', ein Hammer und eine Knaben-Mütze. — Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsyorstand zu Kalkobes.
Kreis Hünfeld.
Hünfeld, am 30. Oktober 1874.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben Sorge zu tragen, daß Servis- Liquidationen der Gemeinden aus dem Jahre 1874 binnen 4 Wochen anher zur Weiterbeförderung an die Königliche Intendantur des 11. Armee-Corps behufs Revision und Zahlungsverfügung eingesandt werden.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, um 3. November 1874.
Die unter dem Rindvieh in der Gemeinde Wölf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird. Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 3. November 1874.
Die unter dem Rindvieh in der Gemeinde Mittelaschenbach ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Götz.
Hünfeld, am 3. November 7874.
Unter dem Rindvieh in der Gemeinde Oberrombsch ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.____________________________Der Königliche Landrath Gö,tz.
Hünfeld, am 3. November 1874.
Unter dem Rindvieh in der Gemeinde Langenschwarzistdie Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird. Der Königliche Landrath Götz/
Hünfeld, am 30. Oktober 1874.
Nach Mittheilung der Großherzoglichen Bezirks - Direction zu Dermbach ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh in Neidhardsbausen, Zella, Aschenhausen und unter dem Rind- und Schafvieh in Dermbach ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Der Königliche Landrath Götz.
Tagesbegebenheiten.
Deutsches Reich.
Berlin, 4. November. Dem General-Postdirektor Dr. Stephan ist wegen seiner Verdienste um den Weltpostcongreß von dem Kaiser mit einem huldvollen Anerkennungsschreiben der Stern zum Rothen Adler zweiter Elaste verliehen worden.
— Es sind alle Anordnungen getroffen, um im Laufe des nächsten Jahres die Bewaffnung der Infanterie mit dem Gewehr M 71 (aptirtes Mausergewehr), die der Cavallerie, Fußartillerie, des Trains und der Pioniere mit dem zum Schießen mit Metallpatronen umgeänderten Chaflepotkarabiner durchzuführen. Auch soll die Feldartillerie bis Ende 1874 vollständig mit dem neuen Feldgeschütz ausgerüstet sein. — Aus Ersparnißrückstchten werden die Rekruten im nächsten Jahre 4 Wochen später eingestellt und die einjährigen Freiwilligen der Cavallerie auf die Etatsstärke angerech- net werden. — Für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Infanterie und der Jäger sind, mit Rücksicht auf die Einführung der neuen Schußwaffe, im nächsten Jahre größere Uebungen in Aussicht genommen worden.