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Krem Hersfeld und Hünfeld.

^ 88. ^^Metls, Mittwoch oen 4. November S8T4.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich (zweimal', Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit Sgr. berechnet

flmtsidjes.

Kreis Hersfeld.

Cassel, am 19. Oktober 1874.

Da es sich im sanitarischen Interesse dringend empfiehlt, daß die Klassenzimmer der Volksschulen von Zeit zu Zeit durch Sächver- ständige mit Bezug aus die Luft-, Licht- und Raumverhältnisse und mit specieller Berücksichtigung der Abortseinrichtungen revidirt werden, so veranlassen wir Ew. Wohlgeboren, Ihre dienstliche Anwesenheit an den verschiedenen Orten Ihres Bezirkes zu solchen gelegentlichen Revisionen zu benutzen und über vorgefundene Mängel an uns zu berichten bezw. Vorschläge zurAbhülfe zu machen. Besondere Kosten dürfen aus diesen Revisionen nicht erwachsen, da keine Fonds dafür zu unserer Verfügung stehen. Die Königlichen Landräthe bezw. Be­zirksamtmänner sind von uns angewiesen worden, Ew. Wohlgeboren in Ausübung dieser Functionen zu unterstützen.

An sämmtliche Physiker des Regierungsbezirkes.

In Abschrift an die Königlichen Landräthe u. Bezirksamtmänner.

Königliche Regierung,

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen. gez. Mittler.

An die Königlichen Landräthe 2c.

Wird den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises mit der Veranlassung mitgethelit, die Herrn Physiker bei Vornahme der oben gedachten Revisionen nach allen Kräften zu unterstützen, auch diese Verfügung den Herrn Lokalschulinspektoren und Lehrern in ihren Gemeinden zur Einsicht vorzulegen.

Hersfeld, am 2. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

In Gemäsheit Beschlusses der kreisständischen Versammlung vom 17. März 1869, beziehungsweise vom 23. Juni 1873 wird hier­mit zur Verzinsung und Amortisirung des zum Bau des Landkranken­hauses aufgenommenen Darlehns für das Jahr 1874 eine Kreis­steuer von 960 Thlr. ausgeschrieben.

Den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kreises werden in den nächsten Tagen Nachweisungen der auf die ic. Gemeinden repartirten Quoten zu gehen und wollen dieselben dafür Sorge tragen, daß die Beträge alsbald und spätestens den 10. Dezember d. J. an den Rechnungsführer der Kreiskasse, Waisenhausverwalter Adams ba« hier eingezahlt werden.

Hersfeld, am 4. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Ortsvorstände der Landgemeinden des hiesigen Kreises ha­ben bei etwa im Laufe dieses Jahres noch vorkommender Einquar- tirung von Militär die bezüglichen Quartier-Bescheinigungen und Quittungen über Fouragelieferung sofort nach geschehener Liefe­rung ander einzusenden.

Hersfeld, am 3. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Mit Beziehung auf das Ausschreiben vom 15. Juli d. I. in Nr. 56 des Kreisblattes wird hierdurch veröffentlicht, daß nach einer dem Herrn Reichskanzler zugegangenen Mtttheilung der Oester- xeichisch-Ungarischen Botschaft zu Berlin der flüchtige Comptoirist Mathea Jgnjatievits aus Mittrowitz, in Odessa ermittelt worden ist.

Hersfeld, am 3. November 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Gefunden: auf der Straße von Sorga nach Wilhelmshof ei... kurze Tabakspfeife Meldung ches Eigenthümers bei dem Orts- vorstand zu Sorga.

Gefunden: ein Hammer und eine Knaben-Mütze. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Sorga.

Tagesbegebenheiten.

Deutsches Reich.

Berlin, 21. Oktober. Der Fürstbischof von Breslau hat aus Anlaß des Unglücksfalls, der ihm begegnet ist, sowohl vom Kaiser wie von der Kaiserin Condolenzschreiben erhalten, die er so­fort mit der Versicherung, daß sein Befinden keinen Anlaß zu wei­teren Befürchtungen gebe, beantwortet hat. Er hat sich auch bereits so weit erholt, daß mehrmals eine Ausfahrt hat stattfinden können. Sein Geheimsecretair, Herr Hackenberger, hütet noch das Zimmer. Der am schwersten verletzte Kutscher ist, wie man hofft, der Lebens­gefahr entrissen.

Berlin, 2. November. Da die Standesämter jetzt die Sterberegister führen und Beerdigungsscheine ertheilen, so ist viel« fach, namentlich auf dem Lande die Meinung verbreitet, daß auch die an die Kirche zu entrichtenden Leichen- oder Begräbnitz- gebühren weggefallen seien. Es ist dies jedoch nicht der Fall. Vielmehr hat die Kirche diese Gebühren nach wie vor als einen Theil des Einkommens der Geistlichen zu beanspruchen, bis diese Angelegenheit gesetzlich anderweit geregelt sein wird.

Graf Arnim Hat, bevor er am Mitwoch das Charita-Kran- kenhaus verließ, durch ein an den Director Spinola gerichtetes Schreiben der Charite-Direction die Summe von 50 Thalern zur Bertheilung an arme Reeonvalescenten der Anstalt mit dem Ver­sprechen zugehen lassen, daß er alljährlich bis an sein Lebensende eine gleiche Summe an die Charitä zahlen werde.

Nach einer Meldung derNeisser Zeitung" hat der. Cultus­minister Dr. Falk die Kreuzkirche zu Neisse durch die königliche Re­gierung zu Oppeln den Altkatholiken zur Mitbenutzung überwiesen. Der Protest der Ultramontanen, für welchen Tausende von Unter­schriften gesammelt worden waren, ist vergeblich gewesen. Da die katholische Geistlichkeit voraussichtlich davon Abstand nehmen wird, in einer zu altkatholischem Gottesdienste benutzten Kirche zu fungiren, so wird der altkatholischen Gemeinde die Kirche in der That allein überlassen sein.

Würzburg, 30. Oktober. Auf Grund des von den Geschwo­renen abgegebenen Verdicts wurde Kullmann zu vierzehnjähriger Zuchthausstrafe, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Stellung unter polizeiliche Aufsicht verurtheilt.

Kullmann wird seine Strafe im Zuchthause St. Georgen bei Bayreuth verbüßen.

Das Schwurgericht in Königsberg hat auch in seinen letzten Sitzungen noch sich mit den Urtheilssprüchen über tumul- tarische Vorgänge während des Sommers zu beschäftigen ge­habt. Am 30. Oktober wurde über denKravall von Kobbelbude verhandelt. Von den fünf Angeklagten erhielten zwei je 2^ Jahre Zuchthausstrafe und 3 Jahre Ehrverlust, der dritte 2 Jahre Zucht­haus und 3 Jahre Ehrverlust, der vierte anderthalb Jahre Zucht­haus und 2 Jahre Ehrverlust, und der fünfte 9 Monate Gefängniß zudictirt. Am 31. Oktober kam der Aufruhr zu Wrilkühnen an die Reihe. Derselbe trug den drei Hauptanstiftern Zuchtsausstrafen