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für die

Steife tzersteld und Hünfeld.

JW 8V. ^crSfelfc, Sonnabend den 31. October I8V4.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal', Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10"gf. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet

Amtliches.

Kreis Hersseld.

Der Herr Ober-Präsident hat durch Verfügung vom 17. d. M. genehmigt, daß auch im Jahre 1875 in der Provinz Hessen-Naffau eine Hauskollekte für die Jdioten-Anstalt zu Scheuern bei Nassau abgehalten werde, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 29. October 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer Mittheilung der Großherzoglich Sächsischen Bezirks- Direktion zu Dermbach ist unter dem Rindvieh in Neidhardshausen, Zella, Aschenhausen und unter dem Rind- und Schafvieh in Derm- dach die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch ver­öffentlicht wird.

Hersfeld, am 30. Oktober 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer dem Herrn Reichskanzler zugegangenen Mittheilung der Kaiserlich und Königlich Oesterreichisch4mgarifchen Botschaft zu Berlin ist der seit 2 Jahren unbefugt in Preußen sich aufhaltende Oesterreichische Soldat Franz Rydzik vom Graf von Trani Ulanen- Regiment, welcher vom Regimente nach Grodziskadolna in Galizien beurlaubt worden war, der Desertion für schuldig erkannt worden, nachdem er seiner Einberufung zum activen Dienste nicht Folge ge­leistet hat.

rc. Rydzik ist zu Grodziskadolna, Bezirk Laucut, Kreis Rzeszow in Galizien im Jahr 1850 geboren, katholischer Religion und ledigen Standes. Er spricht nur polnisch, ist 65| Wiener Zoll groß, hat dunkele Haare, blaue Augen, schwarze Augenbrauen, längliche Nase, kleinen Mund, ovales Kinn, ovales Gesicht und ist ohne besondere Kennzeichen, hat sich auch keinem bestimmten Berufe gewidmet.

In Gemäsheit höherer Verfügung werden die Königlichen Gen­darmen und die Ortspolizeibehörden des Kreises angewiesen, auf denselben zu fahnden ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mir zuzuführen. rc. Rydzik soll sich als Flößer in Preußen aufhallen.

Hersfeld, am 30. Oktober 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Nach einer Mittheilung des Königlichen Landrathsamts zu Rotenburg ist unter dem Rindvieh des Johannes Schade III. und des Philipp Mohr zu Hönebach die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 30. Oktober 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Der unterm 22. d. M. betreffs des Knaben Friedrich Lehn von Kathus erlassene Steckbrief (Kreisblatt Nr. 85) wird als erle­digt zurückgezogen.

Hersfeld, am 31. Oktober 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Cassel, am 19. Oktober 1874.

Da es sich im sanitarischen Interesse dringend empfiehlt, daß die Klassenzimmer der Volksschulen von Zeit zu Zeit durch Sachver­ständige mit Bezug auf die Luft-, Licht- und Raumverhältnisse und

mit specieller Berücksichtigung der Abortseinrichtungen revidirt werden, so veranlassen wir Ew. Wohlgeboren, Ihre dienstliche Anwesenheit an den verschiedenen Orten Ihres Bezirkes zu solchen gelegentlichen Revisionen zu benutzen und über vorgefundene Mängel an uns zu berichten bezw. Vorschläge zur Abhülfe zu machen. Besondere Kosten dürfen aus diesen Revisionen nicht erwachsen, da keine Fonds dafür zu unserer Verfügung stehen. Die Königlichen Landräthe bezw. Be- zirksamtmänncr sind von uns angewiesen worden, Ew. Wohlgeboren in Ausübung dieser Functionen zu unterstützen.

An sämmtliche Physiker des Regierungsbeziües.

In Abschrift.an die Königlichen Landräthe u. Bezirksamtmänner.

Königliche Regierung,

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

gez. Mittler.

An die Königlichen Landräthe rc.

Hünfeld, am 28. Oktober 1874.

Wird zur gefälligen Kenntnisnahme für die Herrn Localschul- Juspectoren des Kreises mit dem Ersuchen an dieselben ergedenst veröffentlicht, gefälligst die Lehrer davon benachrichtigen zu wollen. _____________________________ Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 29. Oktober 1874.

Zur Wahl von Abgeordneten für Vertheiluug der von den einzel­nen Steuergesellschaften pro 1875 aufzubringenden Gewerbesteuer habe ich Termine im hiesigen Rathhause und zwar

1) Für die Mitglieder der SteuerNaffe All (Großhändler, Besitzer größerer Mühlen rc.) auf

Donnerstag den 3- November Bormittags 10 Uhr

2) Für die Mitglieder der Steuerklaffe C (Wirthe) auf

Freitag den 6- November Vormittags 8 Uhr anberaumt.

Die Vertheiluug der Steuer findet sofort nach der jedesmaligen Wahl statt, falls die Abgeordneten zur Stelle sind. Die Herrn Bür­germeister und Ortsverwalter wollen dies in ihren Gemeinden bezw. Gutsbezirken den betreffenden Gewerbetreibenden mit dem Bemerken eröffnen, daß die Wahl ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Wähler gültig sei und daß die Theilnahme an derselben lediglich in ihrem eigenen Jntereffe liege und ihnen deshalb von mir drin­gend angerathen werde.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 29. Oktober 1874.

Nachdem der Herr Oberpräsident durch Verfügung vom 17. d. M. Nr. 5398 genehmigt hat, daß auch im Jahre 1875 in der Provinz Hessen-Nassau eine Hauskollekte für die Jdioten-Anstalt zu Scheuern bei Nassau abgehalten werde, setze ich die Herrn Bürgermeister des Kreises hiervon mit der Weisung in Kenntniß, solches in ihren Ge­meinden bekannt machen zu lassen.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 27. Oktober 1874.

Die Herrn Bürgermeister zu

Burghaun, Gruben A B., Steinbach, Rothenkirchen, Langenschwarz, Michelsrombach, Oberrombach, Sargenzell, Rudolphshan, Dam- mersbach, Gotthards, Großenbach, Morles, Oberfeld, Obernüst, Schwarzbach, Setzelbuch, Oberufhausen, Roßbach und Grüsselbach werden an vollständige Erledigung der Landwegebau-Aufgaben pro 1874 binnen 3 Wochen bei Meidung von Strafe hierdurch aufgefordert.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 23. Oktober 1874.

Der Bauer Johann Georg Witz el von Oberweisenborn ist heute