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^ 8L. ^eeL^eLS. Sonnabend Den 10. October L8S4.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal', Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Controll-Versammlungen für die Mann­schaften des Beurlaubtenstandes im Kreise Hersfeld finden wie folgt Stadt:

1) zu Unterhaun.

Sonnabend den 24. October d. I. Vormittags 9 Uhr für die Mann­schaften aus den Gemeinden: Eitra, Friedlos, Hilperhausen, Holz­heim, Kathus, Kohlhausen, Kruspis, Meckbach, Mecklar, Ober- haun, Oberrode, Oberstoppel, Petersberg, Wilhelmshof, Reilos, Rotensee, Stärklos, Sieglos, Sorga, Unterhaun, Unterstoppel, Wip- pershain und Biengartes.

2. zu Hersfeld.

Montag den 26. October d. I. Vormittags 9 Uhr für die Mannschaf­ten aus der Stadt Hersfeld, und dem Hof Meisedach.

3. zu Ob er gei?.,

Montag den 26. October d. I. Nachmittags 3 Uhr für die Mann­schaften aus den Gemeinden: Allmershausen, Aua, Siebebad), Git- tersdorf, Goßmannsrode, Hählgans, Heenes, Kalkobes, Obergeis, Reckerode, Rohrbach, Rotterterode, Tann und Untergeis.

4. zu Niederaula.

Dienstag den 27. October d. I. Morgens 9 Uhr für die Mann­schaften aus den Gemeinden: Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frie- lingen,. Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Mengshausen, Niederaula, Nle- derjoffa, Reimboldshausen, Solms, Willingshain, Engelbach mit Hof Sternberg.

5. zu Heimboldshausen.

Mittwoch den 28. October d. I. Vormittags 9 Uhr für die Mann­schaften aus den Gemeinden: Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lauten- hausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof, Philippsthal, Widdershau­sen, Wölfershaufen uno Unterneurode.

6. zu Oberlengsfeld.

Mittwoch den 28. October d. I. Nachmittags 3 Uhr^für die Mann­schaften aus den Gemeinden: Ausbach, Conrode, Dünkelrode, Hil- lartshausen, Hilmes, Lampertsfeld, Landers Hausen, Malkomes, Motz- feld, Oberlengsfeld, Ransbach, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unter» weisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

Zu strenger Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirks-Commando folgende Bemerkungen hinzu:

1) Zu den Herbst-Controll-Versammlungen haben sich sämmtliche ge­dienthabende Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche zu der Landwehr, der Reserve und Dispositions -Urlaubern gehören, einzufinden.

2) Wie den Mannschaften schon früher mitgetheilt ist, werden Ordres nicht ausgegeben, sondern es findet die Beorderung lediglich durch diese Bekanntmachung und durch Ausrufen in den ver­schiedenen Ortschaften statt. Die Betheiligten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nach dieser Art der Beorderung die Fehlenden ebenso strafbar sind, als wenn sie, wie früher, persönliche Ordres erhalten hätten.

3) Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen ec. werden zu den Ortschaften gerechnet, zu deren Ge­meinde sie gehören.

4) Die Mannschaften haben ihre sämmtlichen Militairpapiere mit zur Stelle zu bringen.

5) Etwaige Dispensations»Gesuche sind rechtzeitig an den betreffen­den Bezirksfeldwebel zu richten, und können nur durch das Bezirks-Commando genehmigt werden.

Ist bis zum Tage der Controll-Versammlung die Entscheidung auf ein Gesuch noch nicht erfolgt, so muß der Betreffende unfehlbar bei derselben erscheinen.

6) Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen durch ärztliche oder ortspolizeiliche Atteste, welche spä­testens auf dem Controll-Platz abzugeben sind bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben. At­teste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Controllversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, werden nicht angenommen.

Rotenburg, am 26. September 1874.

Königliches Landwehr-Bezirks-Commanvo.

% V.

Wittich

Premier-Lieutenant und Adjutant.

Vorstehende Bekanntmachung haben die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Langemeinden des hiesigen Kreises wiederholt durch WuSraf in ihren Gemeinden zu veröffentlichen und nament­lich dafür Sorge zu tragen, daß die Termine zur Kenntniß der betheiligten Mannschaften gelangen, wofür die Herren Ortsvorstände persönlich verantwortlich sind.

Hersfeld, am 28. September 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Unter dem Rindvieh zu Lengers ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 10. Oktober 1874.

Der KöniglicheLandrath Auffarth.

Kreis Hünfeld.

Hünfeld, am 6. Oktober 1874.

In der Verlagsbuchhandlung von Eugen Grosser in Berlin ist eine nach amtlichen Quellen herausgegebene Zeitschrift:der Stan­desbeamte" erschienen.

In dieser Zeitschrift werden systematisch alle auf das Gesetz vom 9. März 1874 bezüglichen Gesetze und Verordnungen in authen­tischem Wortlaut gebracht, so daß dieselbe somit einen umfassenden Special-Codex bilden und dadurch das Halten der Gesetzsammlung oder des Ministerialblattes, welche beide für die Standesamts-Füh- rung nicht einmal erschöpfend genug sind, entbehrlich machen wird.

Den Herrn Standesbeamten des diesseitigen Kreises kann ich das Abonnement auf diese Zeitschrift nur empfehlen mit dem Be­merken, daß Prospekte auf meinem Büreau gratis zu beziehen sind und etwaige Bestellungen daselbst angebracht werden können.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 6. Oftober 1874.

Unter dem Rindvieh in der Gemeinde Burghaun ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Der Königliche Landrath Götz.

Hünfeld, am 5. October 1874.

Die Herrn Bürgermeister und Ortsverwalter des Kreises ver­anlasse ith hierdurch die alljährlichen Sammlungen für den sehr verdienstvollen vaterländischen Verein zur Rettung von Schiffsbrüchigen gefälligst alsbald in ihren Gemeinden, beziehungsweise Gutsbezirken vorzunehmen und mir den Betvag zu übermitteln.

Der Königliche Landrath Götz.