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für die

Kreist Hersreld und Hünfeld.

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>£®&<£l$, Mittwoch Den 23. September

S8V4.

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Egr. pr« Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschlag hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltig« Zeit« oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

MM" Da mit Schluß dieses Mo­nats das Abonnement des dritten

Quartals zu Ende geht, so bit­ten wir die Bestellungen aus das mit dem 1. October beginnende 4. Quartal rechtzeitig zu machen, damit in der Zusendung keine Unterbrechung eintritt.

Die Expedition.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Zur Ausführung eines Beschlusses des Bundesraths vom 31. Januar d. I. sind in Folge höherer Weisungen Erhebungen über die Beschäftigung der Frauen und Minder­jährigen nothwendig, welche als Unterlage für die Beurtheilung der Frage dienen sol­len, welcher weitere Schutz den genannten Personen durch die Gesetzgebung zu gewäh« ren sein wird.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises for­dere ich auf, diese Ermittelungen vorzuneh- men und überlaste denselben, geeignete Pri­vatpersonen Fabrikanten, unbefangene Vertreter des Arbeiterstandes, Aerzte, Geist­liche, Lehrer rc. welche sich dazu bereit erklären, zu diesen Arbeiten heranzuziehen.

Die Erhebungen umfassen außer der eigent­lichen Fadrikarbeit und der Arbeit inBerg- und Hüttenwerken auch die Arbeit in solchen Werkstätten, welche während der eigentlichen Betriebszeit und bei dem in dieser Zeit ge­wöhnlichen Umfange desGeschäfts, mindestens zehn Personen (Arbeiter und Arbeiterinnen) beschäftigen; dagegen nicht die Arbeit in der Hausindustrie und im eigentlichen Handwerk. Soweit es sich um die allge­meinen Ermittelungen über die Verhältnisse der Arbeiterinnen und um die statistischen Aufnahmen über die Verhältnisse der jugend­lichen Arbeiter handelt, sollen die Erhebun­gen sich auf den ganzen Umfang des Reichs erstrecken; imUebrigen können sie auf diejenigen Industrie-Bezirke sich be­schränken, deren Verhältnisse für die Frauen- und Kinderarbeit wichtig erscheinen.

Die Erhebungen Seitens der Ortsvorstände haben sich auf ein jedes einzelne Etablisse­ment der in der unten *) abgedruckten Beilage I. unter B bis G aufgeführten Industriezweige zu erstrecken, und ist dabei Folgendes in's Auge zu fassen:

I. Verhältnisse der Arbeiterinnen.

Soweitjdie Ergebnisse dieser Ermittelungen für sämmtliche Arbeiterinnen eines Industrie­zweiges nicht gleichmäßig sind, ist annähernd die Zahl der Arbeiterinnen anzugeben, für welche jedes der verschiedenen Ergebnisse zutrifft.

Fürjeden Untereinerbesonderen Nummer auf geführten Industrie­zweig bedarf es einer gesonder­ten Zusammenstellung.

Verschiedenheiten, welche innerhalb der un­ter einer Nummer befindlichen Arbeitszweige bestehen, sind am Schluß der einzelnen Zu­sammenstellungen hervorzuheben. Liegen die Verhältnisse in den, durch Buchstaben be­zeichneten Jndustriegruvpen gleich, so kön­nen die Zusammenstellungen für jede dieserGruppen zusammengefaßt werden.

Die Erhebungen beziehen sich zunächst auf die Zahl der Arbeiterinnen über 16 Jahre, deren Arbeitszeit und Arbeitslohn. Diese sind nach den in der weiter unten **) abgedruckten Beilage II. angegebenen drei ersten Tabellen zusammenzustellen.

Im Uebrigen sind sie zusammenzufassen in Antworten auf nachfolgende Fragen:

1. Sonntag- und Nachtarbeit.

1) Fällt ein Theil der regelmäßigen Ar- Arbeitszeit

auf die Nacht und auf welche Stunden? auf den Sonntag und auf welche Stunden?

2) Ist den regelmäßig beschäftigten Arbei­terinnen freigestellt oder zur Pflicht gemacht, Theil zu nehmen

an der Nachtarbeit?

an der Sonntagsarbeit?

Wenn in den gedachten Beziehungen regel­mäßig während bestimmter (besonders leb­hafter oder stiller) Geschäftszeiten Besonder­heiten vorkommen, so sind diese und die Dauer, für welche sie eintreten, ebenfalls anzugeben.

Als Nachtzeit sind die Stunden von 8£ Uhr Abends bis 5z Uhr Morgens anzusehen.

2. Arbeitsräume.

3) Sind die Räume der Arbeiterinnen ge­sondert von denjenigen der Arbeiter?

4) Sind für die Räume der Arbeiterinnen weibliche Aufseher bestellt?

5) Sind die Arbeiterinnen, soweit sie mit den Arbeitern gemeinsame Räume haben, thätig in regelmäßiger Vereinigung mit Arbeitern, sei es an bestimmten Maschi­nen oder an bestimmten Arbeitsstücken?

3. Arbeitserleichterungen.

6) Bestehen zu Gunsten der Arbeiterinnen besondere Veranstaltungen, namentlich An- und Auskleideräume, Wasch- und Baderäume?

Schlafanstalten, Logirhäuser?

Koch- und Speiseanstalten?

Anstalten zum Unterricht in Handar­beiten, zur Uebung in häuslichen Ar­beiten?

7) Bestehen zu Gunsten der verheiratheten Arbeiterinnen unbedingt oder unter besonderen Verhältnissen (vor und nach der Niederkunft, bei Krankheitsfällen in der Familie) besondere Erleichterungen, namentlich rücksichtlich

des Beginns oder Schlusses der Ar­beitszeit?

der Arbeitspausen?

der Fürsorge für die Kinder (Bewahr» und Spielanstalten)?

II. Verhältnisse der jugendlichen Arbeiter.

Ueber die Zahl und den Lohn der jugend­lichen Arbeiter ist für die in Beilage I. angegebenen Industriezweig» die in Beilage II. aufgeführte Tabelle 4 auf* zustellen.

Die Erledigung dieser Verfügung erwarte ich bis spätestens zum 1. Oktober d. J.

Hersfeld, am 21. September 1874. Der Königliche Laudrath Auffarth.

*) B e i l^a g e L

I. Eisenstein- und andere Erzbergwerke, Stein- kohlengruben, Braunkohlengruben.

IL Eisen-, Zink-, Blei-, Kupfer-, Arsenikhütten.

B.

III. Ziegeleien.

IV. Fabriken für Thon- und Jrdenwaaren, für Porzellan und Glas.

C.

V. Fabriken für Zündwaaren.

D.

VI. Fabriken für Kurz-, Knopf- und Spielwaa­ren, für Stahlfedern, für Nähnadeln, für Stecknadeln.

E.

VII. Fabriken für Seidengarn, Streich- und Kammgarn, Flachsgarn, Baumwollengarn, Zwirn und Nähgarn.

VIII. Fabriken für Seiden- und Sammetzeuge, für Stoffe aus Streichgarn (einschließlich Tuch) und Kammgarn (einschließlich Tep­piche, Shawls, Plüsche) aus Flachs- und Baumwollengarn.

IX. Bleichereien, Garn- und Stückfärbereien, Appreturanstalten, Druckereien für Gewerbe jeder Art.

X. Watten- und Kunstwollfabriken.

XI. Fabriken für Tüll, Bobbincts, Spitzen, Sticke­reien, Stick- Posamentierwaaren.

F.

XII. Fabriken für Papierstoff, Papier, Pappe, Buntpapier, Tapeten, Kartamagen, Papier- wäsche.

XIII. Strohhut- und andere Strohwaarensabriken.

G.

XIV. Fabriken für Rauch-, Kau- und Schnupftabak, Cigarren und Cigaretten.

XV. Chokoladen- und Cichorienfabriken.

XVI, Rübenzuckerfabriken.