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AreisWbiatt

für die

Krem Hersfeld und Hünfeld.

^ 57.

^esL^sLD- Sonnabend den 18. Juli

1874*

DasKreisblatt" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition 10 Sgr. pro Quartal bei den Postanstalten kommt der Postaufschl-g hinzu. Bekanntmachungen aller Art werden ausgenommen und die dreispaltige Petit-Zeile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.

Amtliches.

Kreis Hersfeld.

Lersfeld, den 18. Juli 1874.

Im Anschlüsse an meine Verfügung vom 10. d. Mts. in Nr. 55 des Kreisblattes, betreffend die Veranlagung der Klassensteuer pro 1875 mache ich die Herren Orts Vorstände des Kreises noch auf das Folgende auf» merksam:

1) die Aufstellung der Einkommensnach- weisung und der Rolle resp, die Ver­anlagung muß mit der Sorgfalt vor­genommen werden, welche diese Ange­legenheit an und für sich erfordert und welche im Jntereffe einer richtigen, den Anforderungen der Gleichmäßigkeit ent­sprechenden, Besteuerung unerläßlich ist.

2) Correcturen der Zahlen in den Ein- kommensnachweisungen und Rollen müs­sen möglichst vermieden, und sollten in einzelnen Fällen solche von den'Orls- vorständen oder den Einschätzungs-Com- missionen nothwendig erachtet werden, so sind solche so vorzunehmen, daß da­durch die Prüfung nicht erschwert und die Reinlichkeit der Nachweisungen und der Rollen wie die Erkennbarkeit aller, auch der durchstrichenen, Zahlen und der Steuerstufe nicht beeinträchtigt wird.

3) In Spalte 8 der Einkommens-Nachwei- sung ist der derzeitige wirkliche Nutzungswerth der Gebäude einzutra- gen und nicht der Nutzen zu Grunde zu legen, welcher bei Veranlagung der Gebäudesteuer in Rechnung gekom­men, ist.

4) In Spalte 17 gehört nur der Verdienst aus Arbeit, welche für dritte Perso­nen geleistet wird, nicht aber der Ver­dienst, welcher sich aus der Bewirth- schaftung des eigenen Grundvermögens des Steuerpflichtigen ergiebt. Der Be­trag, welchen ein Grundbesitzer durch seine und seiner Haushaltungsgenossen Arbeit an den Bewirthschaftungskosten erspart und um welchen sich mithin der Verdienst aus dem Grundbesitze erhöhet, in Spalte 8 besonders einzutragen.

5) Wenn ein Grundbesitzer zugleich ein selbständiges Gewerbe betreibt, so ist der Verdienst aus letzterem in Spalte 11, der Arbeitsverdienst aus dem Grundeigenthum in Spalte 7 einzutra­gen. Wenn ein Grundbesitzer zugleich tagelohnt, so ist der Tagelohn in Spalte 17, der Verdienst aus Grund eigenthum in Spalte 8 aufzunehmen.

6) Die Zinsen von Activkapitalien sind zu 5g zu berechnen, wenn nicht ein niedri­

gerer Zinsfaß ermittelt wird.

7) Die Zahl der zum Haushalte gehörigen Personen ist in Spalte 4 anzugeben und dabei anzusühren, wie viele von den arbeitsfähigen zum männlichen und zum weiblichen Geschlechte gehören.

8) Die Stückzahl des Viehes ist nach Gat­tung getrennt in Spalte 20 anzugeben.

9) Der etwaige Gemeindenutzen resp, deffen Jahreswerth ist in Spalte 16 aufzu- führen.

10) Das Einkommen aller zu einem Haus­halte gehöriger Personen ist dem Ein­kommen des Haushaltungsvorstandes zuzurechnen und daher der Verdienst einer jeden einzelnen dieser Personen in Spalte 24 speziell anzugeben und der Hauptbetrag in der entsprechenden Spalte aufzuführen.

11) In Fällen, in welchen eine Auszugs­leistung an dem Einkommen in Abzug gebracht wird, ist anzugeben, wer den Auszug beziehet und unter welcher Nr. der Rolle derselbe besteuert ist.

12) Wo in der Einkommensnachweisung kein Einkommen eingetragen ist, weil der steuerpflichtige Betrag desselben nicht erreicht wird oder ein Pflichtiger ledig­lich von Unterstützungen lebt, ist in Spalte 24 einzutragen:Einkommen unter 140 Thaler".

13) Die im §. 7 des Gesetzes gestattete Er­mäßigung der nach dem Jahreseinkom­men erfolgten Einschätzung bedarf in jedem einzelnen Falle der speciellen Begründung. Dabei ist zu berücksich­tigen, daß eine große Zahl von Kin­dern, andauernde Krankheit nicht über­all an sich schon genügen, die erwähnte Ermäßigung zu begründen, sondern nur alsdann eine solche zu rechtfertigen ver­mögen, wenn sie mit Rücksicht auf die übrigen Verhältnisse die Leistungsfähig­keit der Censiten auch wirklich beein­trächtigen.

14) Bei dem in Spalte 12 einzutragenden Einkommen aus Handel und Gewerbe ist der Betrag der jährlichen Gewerbe­steuer als Maßstab mitanzulegen.

Einkommensnachweisungen und Rollen, welche unsauber angefertigt oder mit über­mäßig vielen Correcturen versehen sind, werden anderweit und zwar auf Kosten der betreffenden Ortsvorstände angefertigt resp, zur anderweiten Ausstellung zurückgegeben werden.

Der Königliche Landrath A u f f a r t h.

Um auch den ländlichen Fortbildungs­schulen eine festere Gestalt zu geben und um zu diesem Zwecke zuvörderst eine ge­

nauere Einsicht von dem gegenwärtigen Zu­stande dieser Schulen zu nehmen, hat der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts­und Medizinal-Angelegenheiten die bald­möglichste Vorlegung eines Verzeichnisses der fraglichen Schulen verlangt.

Die Königlichen Herrn Lokalschulinspek- toren des hiesigen Kreises ersuche ich daher ergebenst um gefällige umgehende Mit­theilung eines Verzeichnisses der in ihren Bezirken vorhandenen ländlichen Fortbil- dungsschulen und bezüglich jeder einzelnen derselben um Beantwortung nachstehender Fragen:

1) An welchem Ort befindet sich die Schule? 2) Ist dieselbe einklassig oder in mehrere Klassen gegliedert?

3) Wer ertheilt den Unterricht in denselben?

4) In welchen Gegenständen wird unter­richtet?

5) Hat der Unterricht eine bestimmte Be­ziehung zur Landwirthschaft?

6) Ist der Unterricht nur eine Wiederho­lung des Volksschulunterrichts?

7) An wie viel Tagen wöchentlich wird der Unterricht ertheilt?

8) Anzahl

a) der wöchentlichen Unterrichtsstunden?

b) der Schüler?

9) Welche Beiträge leisten die Gemeinden zur Unterstützung der fraglichen Schule ?

10) Aus welchen sonstigen Mitteln wird die Unterhaltung der Schule bestritten?

11) Welche Remuneration erhält der Leh­rer für die Ertheilung des Unterrichts in dieser Schule?

Zugleich ersuche ich um gefällige Aeußerung,an welcheBedingungen die Bewilligung von Staatszu­schüssen zu knüpfen sein dürfte.

Im Falle derartige Schulen nicht vor- Hanvensein sollten, bitte ich um »«gehende Uebersendung einer Bacat-Anzeige.

Hersfeld, am 17. Juli 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Der Handlungslehrling Wilhelm Schmidt, gebürtig aus Stendal, wohnhaft zu Mag­deburg, ist dringend verdächtig, einen am Montag den 13. d. Mts. Abends am Post­amt zu Magdeburg aufgegebenen Geldbrief mit 4828 Thlr. nach Hoyange unterschlagen und sich auf die Flucht begeben zu haben.

Signalement: Haare: schwarz und kurz geschoren; Alter: 21 Jahre; Größe: 5 Fuß 6 Zoll; Bart: im Entstehen; Zähne: schwarz und defect; Gesichtsbildung: länglich und mager; Gesichtsfarbe: gelblich; Gestalt schlank; Stimme: etwas heiser; Blick: un- stät; Sprache: deutsch und französisch; Kenn­zeichen: hat eine f Zoll lange Narbe über dem linken Auge.