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Der Morgen des heiligen Abends kam. Garritt war mit seiner Heerde im Gebirg, wo er sich schon seit mehreren Tagen auf- hielt und gar nicht aussah, als ob er zu­rückkehren und sich zur Trauung vorberei­ten wolle.

Eine große Scheune wurde ausgeräumt und mit Brettern gedielt, um daraus zu tanzen. In einem großen Zimmer des ersten Stockwerkes, welches man durch eine schmale Treppe erreichte, die an beiden Seiten mit Brettern verschlagen war, wurde das Thee­zeug servirt, dort präsidirten die jungen Damen. Der Abend brach an. Die Braut ging in einem weißen Kleide und hatte eine Spitzenhanbe mit weißen Bändern auf. Die Musikanten kamen, der Thee war fertig, die Gäste stellten sich ein. Jetzt war kein Zweifel mehr übrig, wer der glückliche Ehe­mann sein würde; denn der Hinkende trat ein, in einer weißen Weste und weißer Hals­binde, und sah stolzer aus als je. Er hielt einen großen Krug Branntwein in der einen und ein Glas in der andern Hand und for­derte die Tanzenden, die sich tüchtig lustig machten, zum Trinken auf. Der größte Theil der weiblichen Gäste war mit der Braut oben im ersten Stockwerk mit Thee­trinken beschäftigt. Der Hinkende und der Bruder der Braut gingen daher hinauf, um nachzusehen, ob Alles in Ordnung sei. Judith war leichenblaß, gab aber kein Zeichen, daß sie ihren Entschluß geändert habe. Sie nahm des Bräutigams ungeschickte Kompli­mente mitLächelu auf und reichte ihm eine Tafle Thee. Als das Gerede ging, der Prister komme, schien sie auf einen Augen­blick bestürzt; dann, sich plötzlich an den Hinkenden wendend, sagte sie laut:

Habt Ihr einen Ring?" (Schl. f.)

'"Wtmurg, 25. Juni. Die n dem Schwurgericht bereits gestern in mehrstün­diger Sitzung verhandelte Anklage gegen den Seifensieder Georg Heinr. Billiug von Brei- tenbach am Herzberg gelangte heute Vor­mittag zum Schluß. Nachdem die Geschwo­renen die an sie gerichtete Frage:Ist der Angeklagte schuldig, am 1. Dezember 1873 dem Georg Stein von Breitenbach durch den Wurf mit einem Knüppel vorsätzlich eine körperliche Mißhandlung zugefügt zu haben, durch welche der Tod des Veletzten verursacht worden ist?", mitJa" beant­wortet und das Vorhandensein mildernder Umstände ebenfalls bejaht hatten, wurde der Angeklagte vom Gericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit lödtlichem Erfolge zu 2 Jahren Gefängniß verurtheilt, wovon drei Monate durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt angesehen werden. (M. Tgbl.)

Konitz, 28. Juni. Es ist in letzter Zeit zweimal vorgekommen, daß junge Leute im Alter von 14 bis 18 Jahren auf die Schie- nensträngeder königlichen Ostbahn in der Nähe von Konitz und Czersk kurz vor dem Durchpassiren der Kourierzüge Steine auf-' gelegt haben. Es ist auch gelungen, in die­sen wiederholten Fällen die betreffenden Thäter zu ermitteln und festzunehmen. Die­selben sind deshalb ein Jeder zu einer Ge- sängnißstrafe von einem Jahre verurtheilt worden. Die Staatsanwaltschaft in Konitz bringt diese Thatsachen zur öffentlichen Kenntniß mit dem gleichzeitig an Eltern und Lehrer gerichteten Ersuchen, ihre Kinder resp. Schüler in geeigneter Weise eindring­lich vor einem derartigen verbrecherischen Treiben zu warnen und ihnen die hohe Ge­fahr und die große Strafbarkeit einer sol­

chen Hendlung klar zu machen, für welche im §. 315 des Str.-G.-B. eine ein-bis zehn­jährige Zuchthausstrafe und bei Personen unter 18 Jahren nach §. 57 des Str.-G.-B. eine ein- bis fünfjährige Gefängnißstrafe angedroht ist.

America. Die Neywork Tribune vom 29. Mai schreibt:Die Conferenz der Ei- senhüttenbentzer in Philadelphia enthüllte hinsichtlich des amerikanischen Eisen-Handels einen sehr düsteren Stand. Von 466 Hoch­öfen feiern 266 und man fürchtet, daß wegen Mangel an Ordres noch viel mehr im Sep­tember zu arbeiten aufhören werden. Walz- mühlen leiden ebenfalls, die Hälfte dersel­ben ist durchaus müßig. Eine große Menge von Arbeitern sind unbeschäftigt, während andere zu einem Fünftel der Löhne, die sie früher erhielten, arbeiten. Um dieser Stockung abzuhelfen, dringen die gefaßten Beschlüsse in dem Congreß darauf, den Ta­rif zu revidiren, die Vollendung derPacific- Eisenbahnen zu unterstützen, sowie das Bankerottgesetz zu reformiren und Bankfrei- heit zu gewähren. Die Hüttenbesitzer des Landes werden gedrängt, die Eisenproduction zu mindern, und dadurch den Preis zu he­ben, und die Zufuhr dem Angebot gleich­zustellen.

Von einem ungarischenNich- ter. Ein ungarisches Blatt erzählt folgende ebenso haarsträubende als unglaublich klin­gende Räubergeschichte, die sich in Palaczka zugetragen haben soll:Die Wirthsfrau am Rande des Waldes lag im Wochenbette, ihr Mann war nicht zu Hause. Zwei Bauern mit Masken stürzen iu's Zimmer und ver­langen Geld; die Wirthin schützt ihre Schwäche vor und sagt ihnen, sie könne das Geld nicht hergeben, da es im Keller ver­graben sei. Die Bauern gehen in den Keller, die_Wrtytn rafftsich auf und sperrt hinter ihnen die Kellerthür ab; ihre zwei Kinder aber schickt sie zum Richter ins Dorf und läßt um rasche Hilfe bitten. Der Richter erscheint mit einer Hacke, doch ohne Beglei­tung, und indem er die Bemerkung der Frau, daß er gegen zwei Räuber zu schwach fei, mit groben Worten zurückwies, begann er die KeUerthür mit seiner Hacke aufzu- sprengen. Die Wirthin ahnt Böses, ergreift die Pistole ihres Mannes und zielt nach dem Richter, der leblos zusammenstürzt. Es kom­men nun mehrere Leute herbei, sie öffnen die Thür und finden im Keller beide Räu- bcr erhängt. In den Leichen werden die Hebamme der Wirthin und die Frau des Richters erkannt, die als verkleidete Bauern den Raub ausführen wollten. Die in das Dorf geschickten beiden Kinder kamen bis zum späten Abend nicht zurück, und als sie eifrig gesucht wurden, fand man sie erschla­gen in der Wohnung des Dorfrichters."

(Vater mord) ZuNovenskoinMäh­ren wurde am 19. Mai ein gräßlicher Vater­mord verübt. Als an diesem Tage um 10 Uhr Abends der 60jührige Paul Hatjmar sich zu Bette gelegt und eingeschlafen war, schlich sich seine eigene Tochter in die Schlaf- kammer ein, verbrühte ihren Vater mit sie­dendem Wasser, versetzte ihm mit einer Hacke über Kopf und Gesicht an zwanzig Hiebe und schleifte sodann den Greis in eine an­dere Kammer, woselbst sie den schrecklich zu­gerichteten Kops des mit tlern Tode ringenden alten Mannes in einem mit Wasser gefüll­ten Kübel steckte. Die Mörderin flüchtete sich vach Verübung der Blutthat auf den Dachboden des Hauses. Eine Stunde später entdeckte ein vorübergehender Nachwächter das Verbrechen. Die Mörderin wurde dem

Gerichte eingeliefert, woselbst sie ohne viel Zögern ihre That, für die sie bisher keine Motive angegeben, eingestand.

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Frankfurt a. M., den 20. Juni 1874.

Königliche Eisenbahn- Direelion.

Das Heu unb GrummetgraS von einer Wiese 1^ Acker groß, vor dem Clausthor gelegen ist zuverkaufen. Wo, sagt die Exped. d. Bl.