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sion erworben haben, welche dem gesammten Diensteinkommen der zuletzt im Etat bekleideten Stelle gleichkommt,
die nächst höhere Pensions - Elaste als Entschädigung für Nichtbenutzung des Civilversorgungsscheins verwil- ligt worden ist, sowie ferner auch alle die Invaliden des Kriegs 1870,71, welche beim Ausscheiden aus dem activen Dienste vom Civilversorgungsschein Gebrauch machen konnten, demnächst aber bis zum 20. Mai 1875 durch ihre aus dem Kriege herzuleitenden Gebrechen zu einer Verwendung im Civildienste untauglich werden, erhalten — die der ersteren Kategorie gegen entsprechende Minderung der Chargenpension, resp, neben der Pension I. Clasie rc. — die Pensionszulage für Nichtbenutzung des Versorgungsscheins von 3 Thlr. monatlich, die Berechtigung zu diesem Scheine vorausgesetzt.
3) Es haben Anspruch auf Versorgung, beziehungsweise Wiederversorgung:
a. diejenigen ehemaligen Soldaten, welche im Kriege 1870,71 eine der folgenden Dienstbeschädigungen erlitten haben und dadurch bis zum 20. Mai 1875 ganzinvalide (ohne Beschränkung der Erwerbs- fähigkeit) oder halbinvalide geworden sind, resp, noch werden, mögen sie auch auf Grund des alleg. Gesetzes vom 21. Juni 1871 mit einem bezüglichen Anträge bereits früher zurückgewiesen sein: aa. Verwundung vor dem Feinde,
bb. sonstige bei Ausübung des activen Militair- dienstes im Kriege oder Frieden erlittene äußere Beschädigung (äußere Dienstbeschädigung), cc. contagiöse Augenkrankheit;
b. diejenigen ehemaligen Invaliden, welche auf Grund einer im Kriege 1870,71 erlittenen inneren Dienstbeschädigung als Invalide anerkannt und verforgt waren, denen nach Rückkehr der Erwerbsfähigkeit die bewilligte Versorgung entzogen, obgleich dieselben noch nicht wieder felddienftfähig geworden.
Es werden diese Bestimmungen hierdurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß alle diejenigen Individuen des diesseitigen Bezirks, welche nach Vorstehendem irgend welche begründete Ansprüche zu haben vermeinen, dieselben schleunigst unter Vorlage ihrer sämmtlichen Militairpapiere auf dem Bureau des untengenannten Bezirks-Commandos, resp, bei dem Bezirksfeldwebel der diesseitigen 4. Compagnie in Hersfeld anzumelden haben.
Rotenburg, den 9. Juni 1874.
Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. v. Hofe
Major und Commandeur.
Man bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß im Laufe dieses Jahres dahier noch folgende Märkte abgehalten werden: den 6. Juli Viehmarkt, den 3. August Vieh- und Krämermarkt, den 14. September Viehmarkt, den 5. October Viehmarkt, den 6. October Krämermarkt und den 2. November Viehmarkt.
Lauterbach, den 1. Juni 1874.
Großherzogliches Kreisamt Lauterbach. v. stopp.
Landrathsamt Ziegenhain.
Die Herrn Ortsvorstände des Kreises werden angewiesen, die Absohlungslisten pro 1873 sofort und längstens bis zum 21. d. Mts. an den Landgestütewärter Brede dahier abzugeben, die Pferdebalter auch an die ungesäumte Entrichtung der Fohlengelder an denselben anzuhalten.
Zlegenhain, am 9. Juni 1874.
Der Königliche Landrath Günther.
Den Herrn Ortsvorständen lasse ich die Bescheide auf die Klaffensteuer-Reklamationen pro 1874 zur als- baldigen Aushändigung an die Reklamanten mit der weiteren Auflage zugeben, mir alsbald anzuzeigen, an welchem Tage denselben die Bescheide ausgehändigt worden sind.
Ziegenhain, am 10. Juni 1874
Der Königliche Landrath Günther.
Vermischtes.
Die Brasilianischen Colonien Theodors und Munir. (Schluß.)
Einwohner in Muni; und Theodoro mit Leone bestehen grösstenteils aus Westpreußen, 12 bis 15 österreichischen und 10 bis 12 hinterpommerschen und schleswig-holsteiNschen Familien; Pommern und Schleswig-Holsteiner sind protestantisch, alle andern katholisch. In Theodors wohnt der Vikar von Una, welcher allsonntäglich Messe liest. Auch ist da ein brasilianischer Lehrer, welcher sich anscheinend Mühe giebt, die polnische Sprache zu erlernen. Die Schule konnte ich wegen eingetretener Ferien leider nicht inspiziren. In Muni; ist schon seit Monaten weder Pastor noch Lehrer. Das Schulhaus ist verfallen und die Jugend wächst dort wie unter Wilden auf.
Die Kolonisten in Theodors wie in Muni; theilten mir mit, daß sie auf ihre zahlreichen Briese nach der Heimath wie an das kaiserlich deutsche Konsulat in Bahia niemals Antwort erhalten hätten.
Ich fand bei Jnspizirung der Apotheke Fragmente, Adres- senstücken von polnischen Briefen, die wahrscheinlich vergehen und liegen geblieben waren; die Briefe sahen aus, wie von Würmern zerfreffen und zerstückt. Wie ich zuverlässig weiß, fehlen auf der Kolonie Muniz die Register für Geburten, Hei- rathen und Sterbefülle, eine Sache, die von den schlimmsten Folgen sein kann.
Oeffentlicher Holz-Verkauf.
Montag den 22. d. M.
soll im Forstort Elchberg der Oberförsterei Nie- derania nachstehendes Gehölze öffentlich meistbie- tend verkauft werden, als:
2 Eichen Bauholzstämme 6 und 7 Meter lang und 52 und 54 (Zentimeter dick, 14 Rmtr. Eichen Scheitholz, 4 Rmtr. dergl. Stammprügelholz, 1 Rmtr. dergl. Astprügelholz, 80 Rmtr. dergl. Zopf- reis und 6 Rmtr. dergl. Erdstöcke.
Die Zusammenkunft findet Nachmittags 5 Uhr in genanntem Schlage, bei ungünstiger Witterung dagegen im Wirthshause zu Cleda statt, und ist der Förster Ah« zu Reimboldshausen beauftragt, Käufern das Holz schon vor dem Verkaufs-Termine vorzuzeigen.
Niederaula, am 9. Juni 1874.
Der Oberförster Rembe.