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für die

Krem Hersfeld, Hümcld und Zlegenhain.

^ 4N. HeeG-eLd, Sonnabend Den 13. Juni 1874»

Da« .JtretShlatt'' erföetni mömentltaj zweimal. IRtttmochi und Sonnadenvi. Brei« desselben bei der Expedition 84 ©gt. wo QuartaL bet Den Softanitalren lammt der Loslaufscklag binxu. Beiamttmaaungen aller Ärt werden ausgenommen und die Garmond-Zeile 00er deren Staum mit 1 Sgr. bereonr..

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

In der Königlichen Central-Turnanstalt zu Berlin wird zu Anfang Oktober d. I. wiederum ein sechsmo­natlicher Cursus für Civil-Eleven beginnen.

Zur Aufnahme in die Anstalt geeignet sind zunächst solche Lehrer, denen der Turnunterricht an Gymnasien, Real- und höheren Bürgerschulen, sowie an Schullehrer- Seminarien übertragen werden soll oder welche, bereits als Turnlehrer fungirend, sich weiter vervollkommnen wollen; ferner auch Bolksschullehrer, welche geeignet erscheinen, neben Erlangung der Befähigung zur Er- theilung des Turnunterrichts an ihrer Schule zugleich für die Ausbreitung dieses Unterrichts in weiteren Kreisen des Schulwesens thätig zu sein.

Anmeldungen sind bis spätestens 1. Juli d. I. unmittelbar bei uns einzureichen.

Caffel, den 8. Juni 1874.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

S ch e f f e r, i. V.

Die Herrn Bürgermeister der Stadt- und Land­gemeinden des Kreises fordere ich unter Hinweisung auf mein Ausschreiben vom 13. März d. J. in Nr. 22 des Kreisblatts auf, nochmals eine allgemeine Revision der Maaße und Gewichte bei den Gewerbtreibenoen vorzunehmen und dabei in derselben Weise zu verfah­ren wie bei der letzten, durch mein obengedachtes Aus­schreiben angeordneten Revision.

Auch über das Resultat dieser Revision erwarte ich binnen 8 Tagen Anzeige.

Hersfeld, am 13. Juni 1874.

Der^Kömgliche Landrath Auffarth.

Durch rechtskräftige Urtheile der Zuchtpolizeikam­mer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 30. März d. J. ist die Unbrauchbarmachung der daselbst mit Beschlag belegten Druckschriften:

1) Die Anschauungen des Cultusministers Herrn Dr.

Falk über die katholische Kirche, nach bessert Rede vom 10. Dezember 1873, beleuchtet von Wilhelm Emanuel Freiherrn v. Ketteler, Bischof von Mainz.

Mainz, Verlag von Franz Kirchheim, 1874."

2)Drei Gewissensfragen über die Maigesetze, be­leuchtet von einem deutschen Theologen. Mainz, Verlag von Franz Kirchheim, 1873." in allen ihren vorfindlichen Exemplaren, sowie auch der zu ihrer Herstellung gebrauchten Platten und For­men verordnet worden, weil die erste nach §. 131 und die zweite nach §. 110 und 131 des Strafgesetzbuches strafbaren Inhalts ist, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 13. Juni 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Eekanntmae^ung.

Durch das im Armee-Verordnungsblatt Nr. 8 de 1874 veröffentlichte Reichs-Gesetz, betreffend Abände­rungen und Ergänzungen des Gesetzes vom 27. Juni 1871 über Pensionirung und Versorgung derMilitair- Personen 2c. vom 4. April cr. nebst den kriegsministe- riellen Ausführungsbestimmungen dazu ist namentlich Folgendes festgesetzt worden:

1) Denjenigen Invaliden des Krieges 1870|71, welche sich im Besitze des Civilversorgungsscheins be­finden, wird, wenn sie denselben zurückgeben wollen, und durch ein ortspolizeiliches Attest nachweisen, daß sie sich seither gut geführt und den Besitz dieses Scheins nicht durch gerichtliches Erkenntniß verwirkt haben, da­für eine Anstellungsentschädigung von 2 Thlr. monat­lich gewährt. Das Recht zu dieser Wahl erlischt jedoch am 22. Oktober d. I.

2) Diejenigen Individuen, welche als:

a. nach mindestens 8 jähriger activer Dienstzeit,

b. durch Dienstbeschädigung

ganzinvalde und bei ihrem Ausscheiden aus dem activen Dienste ihrer Gebrechen wegen zu einer Verwen­dung im Civildienste nicht tauglich anerkannt und auf Grund des Gesetzes vom 27. Juni 1871 der­gestalt versorgt sind, daß ihnen, insofern sie nicht schon a. die Chargenpension I. Classe bezogen, b. durch Chargenpension und Dienstzulage eine Pen-