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Einziger Paragraph.

Die Leistung der Spann- und Handdienste zum Land- (und Gemeinde-) Wegebau erfolgt fernerhin (Noth und Eilfälle ausgenommen) durch Verakkor- dirung derselben Seitens der Gemeindebehörden und Uebernahme der dadurch erwachsenden Kosten auf die Gemeindekaffe.

...... den ten 18

Der Bürgermeister: Der Ausschußvorsteher: (Siegel.)

Für Philipp Kirms, Sohn des Schuhmacher­meisters Constantin Kirms dahier, ist um Entlassung -aus dem Unterthanenverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Hersfeld, am 8. Juni 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Am 13. Februar d. I. wurde hier ein anscheinend taubstummer, unbekannter Mensch im ungefähren Alter von 20 Jahren festgenommen. Derselbe ist 5 Fuß 2 Zoll groß, hat dunkelblondes Haar, niedrige Stirn, dunkelblonde Augenbrauen, graublaue Augen, breite Nase, gewöhnlichen Mund, vollständige Zähne, rundes Kinn, runde Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, ist untersetzter Statur, und hat auf dem Daumen der linken Hand ein Beule und auf der linken Schulter eine Narbe. Bekleidet war der unbekannte mit einer grauen Jacke, mit Beinkleidern und Weste von ähn­licher Farbe, mit einer Mütze, Halstuch, leinenem Hemde, weißwollenen Strümpfen und mit Schuhen.

Jeder, dem die persönlichen und heimathlichen Ver­hältniße des oben beschriebenen Menschen bekannt sind, wird um gefällige schleunige Mittheilung dringend gebeten.

Zielenziq, (Regierungbezirk Frankfurt a. O.) am 8. Mai 1874.

Die Polizei-Verwaltung Sonnneburg, Bürgermeister.

Wird veröffentlicht.

Hersfeld, am 9. Juni 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden des hiesigen Kreises, einschließlich der Orts­verwalter und Nebenbürgermeister, werden unter Be­zugnahme auf meine Ausschreiben vom 11. und 21. Februar d. I. in den Nummern 12 und 16 des Kreis­blattes angewiesen, alsbald mit Aufstellung der «Klaf sensteuer-Zu- und AlbgangSlisten pro I. Semester d I. zu beginnen und zu dem Zwecke zunächst die vorhandenen Belege einer genauen Revision zu unterziehen, damit etwa noch fehlende Belege schleu­nigst beschafft werden; alle Abgangs-Posten, über welche kein Beleg beigefügt ist, müssen bei der Revision unnach- sichtlich gestrichen und die betreffenden Steuerbeträge nötigenfalls von den Ortsvorständen rc. executivisch beigetrieben werden. Hierauf sind die Klassensteuer- Zu- und Abgangslisten auf dem von hier zu beziehenden Formularpapier aufzustellen, wobei in die Abgangsliste die Steuerpflichtigen in derselben Reihenfolge einzutragen sind, wie sie in der Klassensteuer-Rolle bezwse. Zugangs­

liste auf einander folgen. Zugleich sind die Belege ord­nungsmäßig zu numeriren und nach Zu- und Abgängen getrennt zu heften. Ferner ist sodann in Gemäßheit der Vorschriften im §. 6 der Instruktion vom 29. Mai v. J. über die Klassensteuer-Veranlagung, eine Einkom- mens-Nachweisung über die in die Zugangsliste aufgenommenen Steuerpflichtigen anzufertigen, in deren erste Spalte die Nummer der Zugangsliste einzutragen ist und deren übrige Rubriken das Einkommen der be­treffenden Leute speziell nachweisen müssen. Das For­mularpapier hierzu kann im Bedarfsfälle von hier be­zogen werden.

Nachdem dies geschehen ist, sind sämmtliche Schrift­stücke den Königlichen Steuerkassen behufs Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von den Herren Ortsvorständen 2C. persönlich zu überreichen, damit die Irrthümer alsbald aufgeklärt und Weite­rungen vermieden werden. Jedenfalls muß dieses aber bis zum 15. d. M. erfolgt sein, da ich sonst genöthigt sein würde, die rc. Listen durch Strafboten abholen zu lassen. Bis spätestens den 20. d. Mts. müßen sämmtliche Zu- und Abgangslisten mit den Belegen und Einkommensnachweisungen in meinen Händen sein.

Hersfeld, am 2. Juni 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Vermischtes.

Die Brasilianischen Colonien Theodor» und Muniz.

(Fortsetzung.)

Am 3. Januar d. I. kam Herr Muniz mit neuen Lebens- mittcln auf Muniz an, in Begleitung des Präsidial-Sekretairs Bahia's und des Munizipal-Richters Herrn Caldas. Herr Muniz wurde von den Kolonisten kalt empfangen; Alles bestürmte ihn, die Vales einzulösen und schrie wild durcheinander. Herr Muniz gab hierauf zur Antwort, daß er am 6. desselben Monats die Vales einlösen würde, daß künftighin Niemand mehr von der Direktion Arbeit bekommen, sondern sein eigenes Land be­stellen solle. Bisher hatten die meisten Kolonisten für Rechnung der Unternehmer Häuser gebaut, Wege durch den Urwald ge­schlagen rc. Auf die Erwiederung einiger pommerscher und holsteinischer Bauern, sie hätten schon monatelang das Land bearbeitet, gepflanzt und gesäct, aber nie etwas geerntet, weil der sandige Boden nichts trage, entgegnete Herr Muniz, daß der, dem das angebotene Arrangement nicht gefiele, sich zum Teufel scheeren könne. Sprach's und ritt davon.

Mit dem Boden der Kolonie Muniz hat es eine Bewandt- niß der schlimmsten Art. Es wächst dort nichts; der Boden ist reiner Sand, oder rothe Thonerde. Treffend ist das Wort eines durch langen Aufenthalt in jenen Gegenden über die Bo­dengüte völlig unterrichteten Fazendeiro's: Auf der Kolonie Muniz ist Alles gut, nur der Boden und das Wasser taugen nichts. Damit ist Alles gesagt. Dutzende von Familien haben 5, 6, 7, 8, ja 9 Monate hindurch ein und dasselbe Stück Land bearbeitet, europäischen wie hiesigen Saamen gefäet, aber nie etwas gezogen. Und wuchsen auch hin und wieder Bohnen-, Reis-, Mais- und Mandioca-Pflanzen aus der ungewohnten Erde hervor, am andern Morgen waren die Schößlinge wieder von Ameisen und Grillen weggefressen, oder vom Sonnenbrände verdorrt. Die Bauern mußten den Muth verlieren. Auf der einen Seite bösartigem Sumpffieber, Wechselsieber, Typhus, Blattern, Blut-Diarrhoe rc., die täglich Opfer forderten, preis- gegeben, auf der andern Seite ohne Hoffnung auf die Zukunft, vermögen sie nur in baldigster Heimsendung Rettung zu ersehen.

Besser ist das Land in Theodors. Doch ist das den Kolo­nisten angewiesene Terrain, das sie erst vom Urwald befreien