KreisWmatt
für die
Steift Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenhain.
JM 41. ^trSfelö, Sonnabend den 23. Mai
1874»
Da« .Jtreteilatt" erlSernl wüidentlich ,weimaL Wrtnvoch- unB Sonnabend«. Stet» degelben bei der Exoedition 84 Sgt* nro QuartaL. Bet den Softanftalten trimmt der Ponaufschlag öm,u. »etannrmaoungen aller In werden ausgenommen und die Garmond,jieue aber dein Saum mit 1 Sgr. heteaner
Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfeld.
Die von dem Staatsanwalt zu Woblau veranlaßte vorläufige Beschlagnahme der Druckschrift:
„Die Civilehe und der Reichskanzler. Vom Verfasser der Mundschauen" und von ,Kaiser und Pabst". Geschrieben im Jahre 1874. Zweite Auflage. Berlin, Verlag von G. von Munden, 11 Karlsstraße, 1874" ist durch Beschluß des Königlichen Kreisgerichts zu Wohlau vom 17. März d. I. wegen Verstoßes gegen §. 131 des Strafgesetzbuches aufrecht erhalten worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 21. Mai 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Nach Mittheilung Königlichen Landrathsamts zu Homberg ist die unter dem Rindvieh zu Sulzberg ausgebrochene Maul- und Klauenseuche wieder erloschen, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 20. Mai 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Für Elisabeth Brehm von Hilberhausen ist um Ertheilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht worden. Hersfeld, am 22. Mai 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Lanrrathsamt Hünfeld.
Cassel, am 9. Mai 1874.
Ew. Hochwohlgeboren setzen wir davon in Kennt- ^Niß, daß die Königliche Eisenbahn-Direction zu Frankfurt«. M. geschehener Mittheilung zufolge denBetriebs- Jnspectionen zu Fulda und Hanau die Verfolgung von Bahnpolizei-Contraventionen (Gesetz über die Eisenbahn- Unternehmungen vom 3. November 1838, §. 23, Bahn- Polizei-Reglement vom 3. Juni 1870 §§. 69 und 70) innerhalb der durch das Gesetz vom 14. Mai 1852, die
vorläufige Straffestsetzung betreffend, gezogenen Grenzen übertragen hat.
Sie wollen die Localpolizeibehörden, deren Be» fugniß zur vorläufigen Straffestsetzung bestimmungsmäßig insoweit eine Einschränkung erleidet, hiernach verständigen.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
(gez) Kühne.
An den Königl. Landrath Herrn G ö tz Hochwohlgebore zu Hünfeld.
Hünfeld, am 17. Mqi 1874.
Wird zur Nachricht und Beachtung für die Herrn Bürgermeister des Kreises hierdurch veröffentlicht.
Der Königliche Landrath Götz.
Berlin, am 29. April 1874.
Nach einer dem Herrn Reichskanzler zugegangenen Mittheilung des hiesigen Französischen Botschafters hat sich der von dem Tribunal zu Verdun wegen betrügerischen Bankerotts und Unterschlagung amtlich anver- trauter Gelder verfolgte Notar I. B. Jules Baudot zu Etain (Meuse) der Verhaftung durch die Flucht
entzogen.
Dem Anträge des gedachten Botschafters entsprechend weisen wir die Königl. Regierungen und Landdrosteien hierdurch an, auf den rc. Baudot, welcher 1 M. 65 Ctm. groß ist, eine gewöhnliche Stirn, dicke Nase, braune Augen, mittelmäßigen Muud, rundes Kinn, ovales Gesicht, kastanienbraune, grauwerdende Augenbrauen, Haare und Bart hat und von gebräunter Gesichtsfarbe ist, durch die Ihnen untergebenen Polizei-Behörden vigiliren und denselben im Betretungsfalle mit den bei ihm befindlichen Geldern und Effecten festnehmen zu lassen, davon aber, wenn dies geschehen sein sollte, uns unverzüglich Anzeige zu machen.
- " Der Justiz-Minister.
Der Minister des Innern.
In dessen Vertretung (gez.) Friedberg
Im Auftrage (gez.) Ribbeck. _
An die Königliche Regierung zu Cassel.
Cassel, am 8. Mai 1874.
Abschrift zur Kenntnißnahme und weiteren Veran«