Kreise Hersfeld/ Hünfeld und Ziegenham.
-^ 3N. ^esS^eLD, Sonnabend den 16. Mai 1874.
Dar ^KrerSblatt" erschein! wöchentlich Zweimal. Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Sxvedition 84 Sgr. pro Quarral. bei den Poltanstatien tominl der Vostausschiag hmZu, VelanntMachungen aller Art werden ausgenommen und die G«nm>Nd»Aetle oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.
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Amtlicher Theil.
Landrathsamt Hersfelv.
Das diesjährige Departements - Ersatz - Geschäft wird für den Kreis Hersfeld am
Mittwoch, den SS Jali d. B, von Morgens präcis 5 Uhr an
im hiesigen städtischen Rathhause abgehalten werden.
Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises werden daher angewiesen, die ihnen bereits vor einigen Tagen zugesandten Vorladungen den in Betracht kommenden Milstairpflichtigen sofort auszuhändigen und mit denselben pünktlich im Termine zu erscheinen, auch ihnen zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Aushebungslokale nicht anwesend sind, mit einer Geldstrafe bis zu- 10 Thaler bezwse. entsprechender Gefängnisstrafe belegt werden.
Gleichzeitig wird noch Folgendes bemerkt:
1) In dem oben bezeichneten Termine haben sich zur euperrevifion vor die Departements - Ersatz - Commission zu gestellen:
alle Militairpflichtige, welche im laufenden Jahre von der Kreis - Ersatz - Commission gemustert und entweder
a. als dauernd unbrauchbar befunden, oder
b. zur Iten bezwse. 2ten Klasse der Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht, oder
c. für brauchbar und einstellungsfähig erklärt worden sind.
2) Nicht zu erscheinen haben diejenigen Militair- pflichtigen, welche bei dem diesjährigen Kreis-Er- satz-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt oder wegen ihrer augenfälligen Verunstaltung bezwse, ihrer moralischen Unwürdigkeit definitiv ausgemustert worden sind.
.3) Im Termine werden die Reklamationen auf Grund deren Militairpflichtige zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht worden, sowie die Reklamattons-
anträge, auf welche eine abweisende Entscheidung durch die Kreis-Ersatz-Commission erfolgt ist, der Departements-Ersatz-Commission zur Prüfung vorgelegt, weßhalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeitsfähigkeit es bei der Beurtheilung der Reklamation ankommt, im Termine mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der Reklamation nicht stattfinden kann. Die Ortsvorstände haben Vorstehendes in ihren Gemeinden wiederholt zu veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflich- tigen und deren Angehörigen zu dringen, auch denMili- tairpflichtigen rwch besonders einzuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reinem Hemde zu erscheinen haben.
Hersfeld, am 15. Mai 1874.
Der Königliche Landrath Auffarth.
Landrathsamt Hünfeld.
Hünfeld, am 13. Mai 1874.
Die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises haben zur Kenntnis der Pferdehalter ihrer Gemeinden zu bringen, daß das Gerücht, in Hünfeld herrschten Pserdekrankheiten und seien auch die Beschäln krank, ein gänzlich grundloses ist.
Der Königliche Landrath Götz.
Caffel, am 24. Januar 1872.
Unter Bezugnahme auf unseren General-Erlaß vom 15. Februar 1868 (B 1530) die Einziehung der Schulversäumnißstrafgelder betreffend, beauftragen wir Ew. Hochwohlgeboren, sämmtliche Ortsvorstände der Stadt-° und Landgemeinden, sowie die israelitischen Ge- meinde-Aeltesten Ihres Bezirks anzuweisen, jedesmal am Jahresschluß den betreffenden Local-Schulin- spectoren anzuzeigen, ob Schulversäumnißstrafgelder bei den betreffenden Kasten eingegangen sinv oder nicht; und im ersteren Falle zugleich beizufügen, wie hoch sich der Betrag dieser Gelder beläuft.
Die sämmtlichen Local-Schulinspectoren Ihres Be»