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für die

Arme HcrHf'cld, Hünfeld und Ztegenham.

A£ 34. ^er^feU, Mittwoch Den 29. April L8T4.

DasÄ«tWattM erlSernr woLentti« zwermat. MitlwoSS und Sonnabends. Preis desselben bei der Exvevitron 84 6gr. pro QuarrcL 6« den Softanftaiten lammt der Lotzaufscblas hinzu. Bekanmurachunflen aller Lrr werden ausgenommen und die annnnh»Heile oder deren Raum mit 1 Sgr. deresncr

Amtlicher Theil.

Landrathsamt Hersfeld.

Unter dem Rindvieh des Heinrich Braun zu Rie- derthalhausen ist nach einer Mittheilung Königlichen Landrathsamts zu Rotenburg die Maulseuche aus ge­brochen, was hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 29. April 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

In Gemäßheit höherer Verfügung werden hier­durch die Herren Ortsvorstände derjenigen Gemeinden des hiesigen Kreises, deren Einwohner auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1873 (Gesetzsammlung von 1873 Seite 350 und weiter) Brenn- und Kohlhotz sowie Streumaterial aus fiskalischen oder Halbengebrauchs- waldungen beziehen, auf das Gemessenste angewiesen, die nach §. 6 Abschnitt 2 des angezogenen Gesetzes vorgeschriebenen Erklärungen der Ortsvorstände an die Forstbehörde darüber, in wie weit die Gemeinde das für sie festgestellte Maximalholzquantum für das nächste Jahr beziehen will, jedesmal pünktlich, und zwar nach vorgängiger Anhörung der einzelnen Holzempfangsverechtigten, abzugeben.

Hersfeld, am 24. April 1874.

Der Königliche Laudrath Auffarth.

Die Erledigung der Schulstelle zu Willings- hain vom 1. Mai d. I. ab wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Bewerber um dieselbe ihre Meldungs­gesuche unter Beifügung der nöthigen Sitten- undBe- fahigungszeugnisse binnen 3 Wochen bei dem unterzeich­neten Landrathe oder dem Königlichen Lokalschulinspector Herrn Pfarrer Nolde inKirchheim einzureichen haben.

Hersfeld, am 25. April 1874.

Der Königliche Landrath Auffarth.

Landrathsamt Hünfeld.

" Hünfeld, am 21. April 1874. Bewerber um die Lehrerstelle an der katholischen

Schule zu Burghaun haben ihre mit den vorge- schriebenen Zeugniffen versehenen Gesuche binnen 3 Wochen bei der unterzeichneten Behörde oder bei dem Herrn Lokalschulinspector Pfarrer Halb leib zu Burg­haun einzureichen.

Der Königliche Landrath Götz.

Berlin, den 3. März 1874.

Regierungs-Bezirk Cassel.

Bekanntmachung

betreffend den Remontr-Ankaus pro 1874.

Zum Ankauf von Nemonten im Alter von vorzugs­weise drei und ausnahmsweise vier und fünf Jahren, sind im Bereich der Königlichen Regierung zu Cassel für dieses Jahr nachstehende, Morgens 9 Uhr begin­nende Märkte anberaumt worden und zwar den 13. Juni in Cassel

15. Eschwege

16. Sontra

18. Rotenburg

19. Melsungen

20. Gensungen

22. Fritzlar

23. Homberg

25. Hersfeld

26. Hünfeld

27. Fulda

30. Neuhos .

4. Juli Ziegenharn

6. Gemünden

7. Frankenberg

9. Kirchhain

10. Marburg

16. Hanau

den 2. Sept. in Rinteln

8. Hofgeismar.

Die von der Militair-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen Quittung sofort baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landes- gesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vorn Ver­käufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sammt-